Auffahrunfall: Wer trägt die Schuld am Zusammenstoß?

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Ist ein Autofahrer nicht ganz bei der Sache und gondelt verträumt durch den Straßenverkehr, kann es schnell passieren, dass er seinen Vordermann rammt und so einen Auffahrunfall verschuldet. Doch auch andere Verhaltensweisen können Auffahrunfälle begünstigen. Wissenswertes zur Verhaltensweise in einer solchen Situation und zur Schuldfrage bei einem Auffahrunfall finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Auffahrunfall

Wer auffährt hat Schuld – Stimmt das?

Häufig stimmt diese Aussage, aber es gibt auch Ausnahmen. Wenn z. B. der Vordermann ohne „zwingenden Grund“ plötzlich stark abbremst, kann er die Schuld am Unfall bekommen. Die Schuldfrage ist jedoch für jeden Fall einzeln zu klären und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wie können Sie einem Auffahrunfall vorbeugen?

Meistens ereignen sich Auffahrunfälle, weil der Hintermann nicht genügend Abstand zum Vordermann eingehalten hat. Deswegen sollten Sie immer ausreichend Abstand einhalten. Als Faustregel gilt: Abstand gleich halber Tacho (außerorts) oder 3 Pkw-Längen (innerorts). Hier erfahren Sie mehr zum Mindestabstand.

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Zunächst sollten Sie die Unfallstelle sichern. Gibt es verletzte Personen, sollten Sie über die Telefonnummer 112 den Notruf wählen. Ohne Personenschaden können Sie dennoch die Polizei hinzuziehen, um den Unfall aufzunehmen. Sie können aber auch ohne Polizei zusammen mit dem Unfallgegner ein Unfallprotokoll ausfüllen und die Schäden dokumentieren. Weitere Details zur richtigen Vorgehensweise finden Sie hier.

Gründe für Auffahrunfälle im Video

Was kann zu Auffahrunfällen führen? Diese Frage wird im Video näher beleuchtet.
Was kann zu Auffahrunfällen führen? Diese Frage wird im Video näher beleuchtet.

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Auffahrunfall verschuldet haben?
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Auffahrunfall verschuldet haben?

Wichtige Informationen zum Auffahrunfall

Vor allem Verstöße gegen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand oder Missachtungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit enden nicht selten in einem Auffahrunfall. Meist stehen sowohl derjenige, der einem anderen Fahrzeug aufgefahren ist, als auch derjenige, der in seinem Kfz von hinten angeschoben wurde, zunächst unter Schock.

Auch wenn der Schreck erst einmal tief sitzt, sollten beide Parteien trotzdem versuchen, Ruhe zu bewahren und die folgende Verhaltensweise an den Tag legen:

  • Ziehen Sie zunächst eine Warnweste über, schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein und stellen Sie ein Warndreieck auf, um die Unfallstelle abzusichern. So wissen nachfolgende Fahrer direkt Bescheid und können sich darauf einstellen.
  • Informieren Sie den Notarzt (Telefonnummer 112) und leisten Sie Erste Hilfe, wenn es sich um einen Auffahrunfall mit Personenschaden handelt.
  • Füllen Sie ein Unfallprotokoll aus und halten Sie auf diese Art und Weise schriftlich fest, wie es überhaupt zum Unfall kommen konnte. Dieses Protokoll sollten beide Fahrer unterschreiben.
  • Damit es im Nachhinein nicht zu widersprüchlichen Aussagen kommt, sollten Sie auch die entstandenen Schäden an beiden Kfz durch Fotoaufnahmen dokumentieren.
  • Um den Auffahrunfall bei der Versicherung melden zu können, sollten Sie die Daten mit dem Unfallgegner austauschen.
Wichtig: Wenn Personen verletzt wurden, besteht die Pflicht, nach einem Auffahrunfall die Polizei zu rufen. Wurden nur die beteiligten Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen, ist dieser Schritt optional. Bei Konflikten am Unfallort oder anderweitigen Unsicherheiten beim Rekonstruieren des Unfallhergangs können Sie selbstverständlich die Polizei informieren und so Unterstützung anfordern.

Die Klärung der Schuldfrage bei einem Auffahrunfall

Ein Auffahrunfall an einer Ampel ist keine Seltenheit.
Ein Auffahrunfall an einer Ampel ist keine Seltenheit.

Entgegen der Annahme einiger Kraftfahrer handelt es sich nicht immer um eine leichte Aufgabe, festzustellen, wer die Schuld bei einem Auffahrunfall trägt. Wohl fast jedem Fahrer ist die Aussage: „Wer auffährt, hat Schuld“ ein Begriff. Doch wie viel Wahrheit steckt eigentlich dahinter?

Ließ sich ein Autofahrer beispielsweise von Gesprächen mit seinem Beifahrer ablenken, schrieb noch schnell eine E-Mail oder aktualisierte seinen Facebook-Status und fuhr dadurch seinem Vordermann auf, ist er offensichtlich schuld daran, dass es gekracht hat. Das heißt, dass er im glimpflichsten Fall nach dem Auffahrunfall ein Bußgeld zu zahlen hat.

Doch nicht nur dem auffahrenden, sondern auch dem vorausfahrenden Kraftfahrer kann die Schuld an einem Auffahrunfall angelastet werden. Führte dieser beispielsweise ohne ersichtlichen Grund plötzlich eine Vollbremsung durch und dem Hintermann blieb schlichtweg nicht genug Zeit, um zu reagieren, hat er in der Regel den Auffahrunfall verschuldet. Dies ist lediglich dann nicht der Fall, wenn ein „zwingender Grund“ gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für das Bremsen vorlag.

Hätte der betroffene Fahrer ansonsten beispielsweise einen schweren Schaden herbeigeführt oder sogar sein Leben aufs Spiel gesetzt, wäre dies der Fall. Es können daher durchaus beide Fahrer die Schuld daran tragen, dass es zu einem Auffahrunfall kam. Daher sollten Sie als Kraftfahrer im Straßenverkehr stets vorausschauend und rücksichtsvoll fahren und sich an den vorgeschriebenen Mindestabstand halten.

Video: Verhalten beim Unfall

Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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