Aufbau-, Punkte- oder Fahreignungsseminar: Egal welchen Namen sie tragen, sie richten sich doch immer an verhaltensauffällige Kraftfahrer, die sich irgendwelcher Verkehrsverstöße schuldig gemacht haben. An einer solchen Nachschulung können ebenso Führerscheinneulinge wie auch erfahrene Fahrer teilnehmen, um in der Anwendung der Verkehrsregeln sicherer zu werden und künftig weniger Verkehrsdelikte zu begehen.
FAQ: Fahreignungsseminar
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Je nach Anbieter kostet das Seminar zur Fahreignung zwischen 200 und 400 Euro.
Alle fünf Jahre kann mit einem Seminar je ein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar dient dem Punkteabbau. Das Aufbauseminar hingegen nicht. Es ist für Fahranfänger vorgesehen.
Was ist ein Fahreignungs- und Aufbauseminar?
Inhalt
Ein Aufbau- oder ein Fahreignungsseminar ist speziell für Kraftfahrer konzipiert, die durch ihr riskantes Fahrverhalten oder mangelndes Risikobewusstsein im Straßenverkehr aufgefallen sind. Die Missachtung der Verkehrsregeln kann natürlich gravierende Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben. Aus diesem Grund kann sie nicht einfach hingenommen, sondern muss sanktioniert werden.
Die Sanktionen sollen in erster Linie eine abschreckende Wirkung entfalten, sodass die potentiellen Verkehrssünder sich lieber an die Regeln halten, als ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot zu riskieren. Aber oftmals reicht die Angst vor einer möglichen Sanktion nicht aus, um Kfz-Fahrer zu einem besseren Fahrverhalten anzuleiten. Hier sollen die Fahreignungsseminare und Aufbauseminare Abhilfe schaffen.
Was steckt hinter dem Fahreignungsseminar?
Seit dem 1. Mai 2014 hat das Fahreignungsseminar (FES) das Aufbauseminar für im Verkehr allgemein auffällige Kraftfahrer abgelöst. Das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) gibt es in dieser Form nicht mehr. Dennoch haben betroffene Kraftfahrer auch weiterhin die Möglichkeit, ihr Punktekonto in Flensburg zu reduzieren – mit dem Besuch von einem Fahreignungsseminar.
Die Teilnahme am Punkteabbauseminar ist übrigens nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Nach alter Regelung sah das noch anders aus. Vor dem Mai 2014 konnte Fahrern mit einem Punktestand von 14 bis zu 17 Punkten die Teilnahme am Aufbauseminar (jetzt: Fahreignungsseminar) auferlegt werden.
Heutzutage werden Sie gelegentlich über Ihren aktuellen Punktestand informiert mit dem Hinweis, dass Sie durch den Besuch des FES einen Punkt abbauen können. Solch ein freiwilliges Aufbauseminar kann aber nicht unbegrenzt für den Punkteabbau genutzt werden. Ist der Punktestand z. B. zu hoch, dürfen Sie das Fahreignungsseminar zwar auch weiterhin besuchen, können aber keine Punkte mehr abbauen.
Das Punkteabbauseminar…
- …darf nur einmal innerhalb von fünf Jahren besucht werden, um Punkte abzubauen.
- …ermöglicht den Abbau eines Punktes.
- …kann zwar immer besucht werden, aber ein Punkteabbau ist nur bis zu einem Stand von fünf Punkten möglich.
Aufbau und Ziel vom Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar soll die Teilnehmer sensibilisieren, damit sie die Fehler in ihrem Verkehrsverhalten erkennen und diese künftig vermeiden. Es handelt sich gewissermaßen, um eine Nachschulung für den Führerschein. Ziel ist es, die betreffenden Fahrer zu einem verkehrssicheren Handeln anzuleiten und ihr Auge für Gefahren zu schärfen. Dafür ist der Kurs in zwei Bereiche aufgeteilt: Den verkehrspädagogischen und den verkehrspsychologischen Teil.
Der pädagogische Abschnitt umfasst zwei Unterrichtsstunden bestehend aus jeweils 90 Minuten. Dabei ist die Teilnehmerzahl auf sechs Personen begrenzt. Während der Stunden frischt ein speziell dafür ausgebildeter Fahrlehrer die Kenntnisse der Teilnehmer bezüglich der Verkehrsregeln und deren Bedeutung auf. Dabei geht er insbesondere auf die Verstöße ein, die die Betreffenden begangen haben.
Die verkehrspsychologische Maßnahme wird grundsätzlich einzeln wahrgenommen. Sie besteht aus zwei Besuchen mit jeweils 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen. Hier sollen dem Teilnehmer dargestellt werden, wie er sein Verhalten im Straßenverkehr ändern kann.
Welche Inhalte hat das Fahreignungsseminar?
- Auffrischung der Kenntnisse zu Verkehrsregeln und ihrer Bedeutung
- Aufzeigen von Gefahrenpotenzialen
- Reflektion von gefährlichen Verhaltensweisen
- Aufzeigen von Verhaltensweisen, die die Verkehrssicherheit erhöhen
Das Aufbauseminar in der Probezeit
Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang wohl das Aufbauseminar für Fahranfänger (abgekürzt ASF). Für diese gelten die ersten beiden Jahre strengere Richtlinien, so lange dauert nämlich die Probezeit. In dieser Zeit sollen sie Fahrpraxis gewinnen und sich vor allem als Fahrzeugführer bewähren.
Doch im Übermut kommt es schon einmal vor, dass die Führerscheinneulinge die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt nehmen oder sich verschätzen und eine rote Ampel überfahren. Manche dieser Fehler sind auch schlicht ihrer mangelnden Erfahrung geschuldet.
Die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden in der Probezeit in A- und B-Verstöße unterteilt. Bei dem ersten A-Verstoß oder dem zweiten B-Verstoß informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Fahrerlaubnisbehörde, die die entsprechenden Maßnahmen einleitet. Neben der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre erhalten die jungen Fahrer die Aufforderung innerhalb einer festgesetzten Frist (meist acht Wochen) an dem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.
Da mit der Teilnahme am Aufbauseminar Kosten verbunden sind, fragen sich viele Fahranfänger, ob es nicht möglich ist, das Aufbauseminar zu umgehen. Dies ist allerdings keine Option, da das Seminar für auffällig gewordene Fahranfänger verpflichtend ist. Wer das ASF-Seminar nicht absolviert, muss damit rechnen, dass ihm der Führerschein so lange entzogen wird, bis er die Teilnahme nachweisen kann.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Aufbau- und Fahreignungsseminar:
- Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist freiwillig, während das Aufbauseminar angeordnet wird.
- Mit dem Aufbauseminar werden keine Punkte abgebaut – im Gegensatz zum FES.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Fahranfänger, die die Aufforderung erhalten, an einem ASF oder ASP teilzunehmen, fragen sich dann natürlich, welche Kosten für das Aufbauseminar entstehen. Diese müssen sie nämlich aus eigener Tasche bezahlen.
Bei dem Aufbauseminar für Fahranfänger variieren die Kosten allerdings sehr stark, da jede Fahrschule, die das Aufbauseminar anbietet, die Preise selbst festlegen kann. So schwanken diese für gewöhnlich zwischen 250 und 500 Euro. Das ist viel Geld, doch die Kosten für das Aufbauseminar, damit der Führerschein den Betroffenen erhalten bleibt, sind unvermeidlich.
Für gewöhnlich verursacht ein Besonderes Aufbauseminar höhere Kosten als das Aufbauseminar für Fahranfänger, da in einem solchen Fall ein Verkehrspsychologe anwesend ist. Auf jeden Fall kann es sich finanziell lohnen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen, wenn Sie an einem Aufbauseminar für den Führerschein teilnehmen müssen.
Aufbauseminar: Inhalt und Dauer
Wie erwähnt, findet der ASF-Kurs in dafür zugelassenen Fahrschulen statt. Er umfasst vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und eine halbstündige Probefahrt. Viele Fahranfänger haben im Aufbauseminar der Fahrschule besondere Angst vor dieser Fahrt. Diese ist jedoch unbegründet, denn es soll lediglich das Fahrverhalten des Seminarteilnehmers analysiert, anschließend ausgewertet und diesem womöglich Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden.
Inhalte der einzelnen Sitzungen bei der Führerschein-Nachschulung:
- Stunde: Vorstellung der Teilnehmer; Schilderung ihrer Erwartungen an das ASF; Informationen zum weiteren Ablauf; Probefahrt
- Stunde: Analyse der Probefahrten; Diskussion zum Thema „Gefährliche Situationen vermeiden“
- Stunde: Informationen zum Verkehrsrecht; Gespräch über Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer
- Stunde: Informationen zur Probezeit; Rückblick auf die Seminarinhalte
Durch das Aufbauseminar lernen die Führerscheinneulinge ihr eigenes Fahrverhalten kritisch zu reflektieren und zu verändern. Zugleich werden ihnen Lösungsansätze an die Hand gegeben, wie sie gefährliche Situationen künftig vermeiden und ihre Fahrt sicherer gestalten können.
Frage:
Bei einer Geschwindikeitsüberschreitung,was ist alles abgespeichert.
Mal so ,ich wurde mit 131 kmh geblitzt.
Ab 31 kmh zahle ich jetzt 120 € ,ab 130 kmh 80 €
Wie kann man das nachvollziehen,das es wirklich nur 130 kmh war,ist das bei einen Einpruch irgendwo gespeichert oder hat der ausführende Beamte es vileicht falsch gesehen,ist diese kmh zahl irgendwo zu sehen oder wie läuft das ab?
Danke M.f.G
Hallo Klaus,
bei einer Akteneinsicht erfahren Sie mehr über Ihren Fall. Informationen zum Antrag auf Akteneinsicht finden Sie hier: https://www.bussgeldkataloge.de/akteneinsicht/
– Die Redaktion