Atemalkohol und Blutalkohol – welcher Unterschied besteht zwischen den Messungen?

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Sollen (vermeintlich) betrunkene Autofahrer wegen Alkohol hinterm Steuer getestet werden, dann finden neben dem Haartest – welcher den eher langfristigen Konsum nachweisen soll – häufig zwei Verfahren Anwendung: Die Bestimmung von Atemalkohol vs. Blutalkohol. Wie werden diese Werte ermittelt? Welche Probleme bestehen bei der Umrechnung von Atemalkohol und Blutalkohol?

FAQ: Atemalkohol und Blutalkohol

Wie werden Atemalkohol und Blutalkohol gemessen?

Der Betroffene atmet hierbei in das Mundstück des Messgeräts. Dieses misst anhand chemischer Reaktionen die Alkoholkonzentration im Atem. Für den Blutalkohol muss der Arzt Blut entnehmen, welches im Labor auf die Blutalkoholkonzentration untersucht wird.

Kommen beide Messungen zu denselben Ergebnissen?

Nein, es gibt immer Abweichungen bei den Ergebnissen der Alkoholtests, die unter anderem mit dem jeweiligen Messverfahren zusammenhängen.

Sind Sie verpflichtet einen Alkoholtest zu machen?

Einem Atemalkoholtest müssen Sie während einer Verkehrskontrolle nicht zustimmen. Sie dürfen diesen also verweigern. Haben die Polizeibeamten jedoch einen begründeten Verdacht oder vermuten Gefahr in Verzug, dürfen sie einen Bluttest anordnen. In diesem Fall haben die Beamten das Recht den Test durchführen zu lassen.

So laufen die Testverfahren ab

Atemalkohol und Blutalkohol: Welcher Unterschied besteht?
Atemalkohol und Blutalkohol: Welcher Unterschied besteht?


Das Messen von Atemalkohol ist umgangssprachlich auch als „Pusten“ oder „Blasen“ bekannt. Dabei muss eine Person in das Mundstück eines Alkoholmessgerätes ausatmen. Dieses ist meist mit einem Sensor ausgestattet, welches anhand chemischer Reaktionen mit Ethanol (trinkbarer Alkohol) die Konzentration des Alkohols im Atem misst. Angegeben wird Atemalkohol mit der Einheit Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l). Die Ergebnisse liegen im Regelfall schnell vor und die Geräte sind an sich meist unkompliziert zu bedienen. Atemalkoholkonzentration wird mit AKK abgekürzt.

Es besteht grundsätzlich eine Abweichung zwischen Blutalkohol und Atemalkohol
Es besteht grundsätzlich eine Abweichung zwischen Blutalkohol und Atemalkohol

Im Unterschied zum Atemalkohol kann Blutalkohol nicht derart einfach festgestellt werden. Zum einen darf eine Blutentnahme im Normalfall ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden. Die Blutalkoholkonzentration (BAK) wird in Promille gemessen – ein Promill bedeutet ein Tausendstel reiner Alkohol pro einem Liter Blut.

Aufgrund der einfacheren Durchführung ist im Alltag die Messung von Atemalkohol gängiger; der Blutalkohol wird vor allem im Zusammenhang mit (vermuteten) Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten untersucht. Betroffene können sich im Regelfall einer Probe des Atemalkohols verweigern, während die Untersuchung des Blutalkohols bei hinreichendem Tatverdacht nicht abgelehnt werden kann. Wehren sich Betroffene gegen solch eine Untersuchung, dürfen Beamte unmittelbaren Zwang anwenden – also Festhalten, Fixieren oder Wegtragen.

Blutalkohol und Atemalkohol können nicht direkt aufeinander übertragen werden

Der Haken: Es besteht grundsätzlich eine Abweichung in den Ergebnissen, wenn ein Alkoholtest an Atemluft und Blut vorgenommen wird.

Das hat verschiedene Gründe:

Im Normalfall sind Atemalkohol und Blutalkohol stets unterschiedlich hoch

Die Messwerte sind trotz exakt gleicher Mengen Alkohol im Körper häufig unterschiedlich hoch. In der Regel ist der Blutalkoholwert höher als der Atemalkoholwert. Das hängt mit dem Messverfahren zusammen: Alkohol gelangt durch die Magenschleimhaut ins Blut und somit auch letztlich in die Lungen. Deshalb ist der gemessene Atemalkohol gegenüber dem Blutalkohol nur ein Bruchteil. Anders herum könnte es genauso gut möglich sein, dass der Atemalkohol höher als der Blutalkohol ist – dies ist etwa dann der Fall, wenn erst kurz vorher konsumiert wurde und sich noch verhältnismäßig viel Alkohol im Mund- und Rachenbereich befindet.

Art des Vorgehens erschwert Konvertierbarkeit

Bis dato besteht keine einheitliche Formel oder Umrechnungsweise für die Einheiten Promille und Milligramm Alkohol pro Liter. Denn die beiden Messwerte richten sich nach einer Menge von Parametern und können nicht ohne weiteres aufeinander übertragen werden.

Grundsätzliche Ungenauigkeiten bei der Messung

Die Umrechnung der Atemalkoholkonzentration und der Blutalkoholkonzentration ist erschwert
Die Umrechnung der Atemalkoholkonzentration und der Blutalkoholkonzentration ist erschwert

Gleichwohl vor allem Messgeräte für den Alkohol zunehmend präziser werden, können die Ergebnisse nach wie vor beeinflusst werden.

Deshalb existieren bestimmte Auflagen, damit eine Messung des Atemalkohols als verwertbar gilt: Zehn Minuten vor der Kontrolle darf der Betroffene keine Substanzen zu sich nehmen. Zudem gilt, im Abstand von wenigen Minuten eine zweite Messung vorzunehmen, die Ergebnisse sollten nicht allzu sehr voneinander abweichen.

Zum Vergleich von Atemalkohol und Blutalkohol ist gesetzlich folgende Faustformel festgelegt: Ein AAK von 0,25 mg/l wird genauso behandelt wie 0,5 ‰ BAK.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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