Eine Schramme am Auto ist ärgerlich – wie auch an jedem anderen Fahrzeug. Dabei ist es einerlei, ob das Auto nur ein paar Minuten unbeobachtet abgestellt wurde oder über mehrere Tage. Es ist auch unerheblich, ob es sich um einen Parkschaden oder eine andre Art Unfall handelt. Viele Menschen fragen sich in Folge dieses Ärgernisses: „Was soll ich tun bei einer Fahrerflucht des Unfallverursachers?“ In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte Sie einleiten können, um nicht selbst auf den Kosten des Unfalls mit Fahrerflucht sitzen zu bleiben.
FAQ: Anzeige wegen Fahrerflucht
Eine Anzeige kann immer dann erstattet werden, wenn sich Unfallbeteiligte unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei ist es unerheblich wie groß der Schaden ist oder ob der Verursacher bekannt ist. Eine Fahrerflucht ist strafbar.
Geschädigte sollten immer Anzeige erstattet. Auch wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kann eine vorliegende Anzeige bei der Meldung der Schäden an die Versicherung hilfreich sein.
Dies ist immer bei der Polizei zu tun. Entweder rufen Geschädigte diese zum Unfallort, wenn der Schaden groß ist bzw. es Personenschäden gibt oder sie zeigen das auf dem nächsten Revier an.
Video: Wie wird Fahrerflucht bestraft?
7 Schritte, die Sie als Fahrerflucht-Geschädigter gehen können
Inhalt
- FAQ: Anzeige wegen Fahrerflucht
- Video: Wie wird Fahrerflucht bestraft?
- 7 Schritte, die Sie als Fahrerflucht-Geschädigter gehen können
- 1. Schritt: Erstatten Sie Anzeige wegen Fahrerflucht
- 2. Schritt: Informieren Sie Ihre Versicherung
- 3. Schritt: Dokumentieren Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug
- 4. Schritt: Suchen Sie nach Zeugen
- 5. Schritt: Erstellen Sie ein Schadensgutachten
- 6. Schritt: Erstellen Sie zusätzlich ein Unfallgutachten
- 7. Schritt: Ziehen Sie einen Anwalt zu Rate
- Wieso sollten Sie die Strapazen bei einer Anzeige wegen Unfallflucht auf sich nehmen?
- Sonderfall: Fahrerflucht mit Personenschäden
1. Schritt: Erstatten Sie Anzeige wegen Fahrerflucht
Informieren Sie sobald Sie die Schäden bemerkt haben, die Polizei, um Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht zu erstatten. Wenn Sie die Fahrerflucht melden, geben Sie alle Daten an, die Sie wissen können und die zur Aufklärung des Falls führen könnten. Am einfachsten ist ein Ermittlungsverfahren, wenn trotz Fahrerflucht das Kennzeichen des Täters bekannt ist. Doch auch andere Angaben helfen:
- In welche Richtung hat der Verursacher den Unfallort verlassen?
- Wie sah das Fahrzeug aus (welche Farbe, welche Marke, welche Auffälligkeiten)?
- Wie sah der Täter aus (Alter, Größe, Haarfarbe, Auffälligkeiten)?
- Saßen mehrere Personen insgesamt in dem Wagen des Unfallverursachers?
2. Schritt: Informieren Sie Ihre Versicherung
Nicht jede Versicherung zahlt bei Fahrerflucht. Unabhängig davon, ob Sie eine Versicherung haben, die den Schaden so oder so übernehmen würde, ist es ratsam, sie über den Unfall und den Schaden zu informieren. Im Zweifel, erhalten Sie weitere konkrete Ratschläge oder Hinweise zu Ihrem weiteren Vorgehen bei Ihrer Anzeige wegen Fahrerflucht. Die Versicherung sollten Sie direkt nach der Polizei informieren.
3. Schritt: Dokumentieren Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug
Nachdem Sie die Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet haben, dokumentieren Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug, fotografisch und schriftlich. Beweise jeglicher Art können Ihnen im späteren Verkauf des Verfahrens helfen. Die meisten Menschen sind heutzutage mit dem Smartphone unterwegs, benutzen Sie es. Die Bilder helfen Ihnen auch dabei, später die Schäden zu „verschriftlichen“, beispielsweise, wenn Sie sie Ihrer Versicherung vorlegen.
4. Schritt: Suchen Sie nach Zeugen
Gerade, wenn Sie Anzeige wegen Fahrerflucht bei einem Parkschaden erstatten, wird es alleine und ohne Polizei schwierig, den Täter zu erwischen, damit der Schaden bezahlt wird. Zeugen der Fahrerflucht können Ihnen helfen. In einer Einkaufsstraße beispielsweise, bietet es sich an, die Mitarbeiter in den Läden nach ihren Beobachtungen zu fragen.
5. Schritt: Erstellen Sie ein Schadensgutachten
Lassen Sie nach Möglichkeit durch einen unabhängigen Gutachter ein Gutachten vom Schaden erstellen.
6. Schritt: Erstellen Sie zusätzlich ein Unfallgutachten
Zusätzlich zum Schadensgutachten bietet es sich an, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Es hilft, den Verursacher in Folge der Anzeige wegen Fahrerflucht der Schuld zu überführen. Durch das Unfallgutachten kann in der Regel ausreichend festgestellt werden, wie welcher Schaden zustande gekommen ist.
7. Schritt: Ziehen Sie einen Anwalt zu Rate
Je nach Schadenswert, bietet es sich an einen Verkehrsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen, um weiter Möglichkeiten auszuschöpfen, den Verursacher zu finden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht könnte sich für Sie darum kümmern, dass die Ausgaben, die Sie für die Gutachten und auch für den Anwalt aufbringen müssen, im Nachhinein vom Unfallverursacher übernommen werden müssen.
Wieso sollten Sie die Strapazen bei einer Anzeige wegen Unfallflucht auf sich nehmen?
Fahrerflucht gilt als Straftat und kann harte Konsequenzen nach sich ziehen, die weit über ein einfaches Bußgeld hinausgehen. Polizei und andere Behörden sind darauf angewiesen, dass Opfer oder Zeugen eine Fahrerflucht anzeigen, um diese zu sanktionieren. Doch auch für Sie persönlich hat es in der Regel Vorteile. Zumeist haben nur Personen mit einer Vollkasko-Versicherung das Glück, dass die Schäden am Wagen auch bei Fahrerflucht bezahlt werden.
Sonderfall: Fahrerflucht mit Personenschäden
Die meisten Unfälle mit Fahrerflucht sind kleinere Schäden oder Parkschäden. Schäden, bei denen sich der Unfallverursacher sicher genug fühlt, sich unbemerkt vom Unfallort zu entfernen.
Doch auch bei Unfällen mit Personenschäden begehen Menschen Fahrerflucht. Ein Geschädigter, der in Folge eines solchen Unfalls behandelt werden muss, hat für den Fall dass der Verursacher nicht ermittelt wird, noch eine weitere Möglichkeit. Der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) übernimmt die Kosten, die in Folge von Personenschäden im Straßenverkehr entstehen. In einem solchen Fall wird nicht nur ein Ermittlungsverfahren in Folge der Anzeige wegen Unfallflucht eingeleitet, sondern zusätzlich wegen unterlassener Hilfeleistung.