Der Bewohnerparkausweis: So erhalten Sie den ehemaligen Anwohnerparkausweis

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Die Suche nach einem günstig gelegenen Parkplatz kostet mitunter nicht nur Zeit und Geduld. Auch die Verkehrsbelastung wird dadurch erhöht, was zusätzliche Lärm- und Umweltbelastung mit sich bringt. Das Einrichten einer Bewohnerparkzone durch die Stadtverwaltung kann Bewohnern dabei helfen, leichter einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden.

FAQ: Anwohnerparkausweis

Wer darf einen Anwohnerparkausweis beantragen?

Um einen Anwohnerparkausweis beantragen zu können, müssen Sie in der entsprechenden Parkzone mit Parkraumbewirtschaftung behördlich gemeldet sein und nachweislich Ihr Kfz dauerhaft nutzen.

Welche Vorteile bietet der Bewohnerparkausweis?

Durch den Bewohnerparkausweis müssen Sie fürs Parken keine Parkgebühr entrichten.

Wie lange ist ein Anwohnerparkausweis gültig?

In aller Regel wird der Parkausweis für zwei Jahre ausgestellt.

Wie ist ein Bewohnerparkplatz definiert?

Finden Anwohner schneller Parkplätze durch den Anwohnerausweis, können Verkehr und Umwelt entlastet werden.
Finden Anwohner schneller Parkplätze durch den Anwohnerausweis, können Verkehr und Umwelt entlastet werden.

Die Parkplatzknappheit ist ein Problem, das insbesondere in größeren Städten und in Innenstädten auftritt. Tourismus und zahlreiche Angebote, mit denen Einwohner ihre Freizeit in der Innenstadt gestalten können, tragen zur Parkplatznot bei.

Häufig steht kein eigenes Grundstück zum Parken des Autos zur Verfügung, sodass die öffentlichen Parkplätze genutzt werden müssen. Wo die Zahl der Parkplatzsuchenden die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt, wird von Stadtverwaltungen häufig auf die Parkraumbewirtschaftung zurückgegriffen.

Zu dieser zählt neben (eingeschränkten) Halteverboten, Parkgebühren oder Parkscheibenregelungen auch die Einrichtung von Sonderparkplätzen. Ein solcher Sonderparkplatz ist etwa der Bewohnerparkplatz. Bis zum Mai 1998 hieß das Bewohnerparken noch Anwohnerparken. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch:

Der Begriff des Anwohners verlangt eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellort. Das setzt einen Nahbereich voraus, der in alle Regel nicht mehr als zwei bis drei Straßen umfasst.

Aufgrund dessen wurde der Begriff im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung angepasst – andernfalls hätte es für das Bewohnerparken keine Rechtsgrundlage gegeben. In der alltäglichen Sprache werden heute jedoch beide Begriffe synonym benutzt.

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden die Straßenverkehrsbehörden dazu ermächtigt, Parken für Anwohner durch Kennzeichnung dort möglich zu machen, wo erheblicher Parkraummangel herrscht.

Wie ist ein Anwohnerparkplatz ausgezeichnet?

Das Parken auf einem Bewohnerparkplatz ist nur mit gültigem Parkausweis zulässig.
Das Parken auf einem Bewohnerparkplatz ist nur mit gültigem Parkausweis zulässig.

Der Bewohnerparkausweis befähigt seinen Besitzer, sein Fahrzeug auf ausgezeichneten Flächen über längere Zeit abzustellen. Als Bewohner mit diesem speziellen Parkausweis können Sie also auch dort parken, wo dies für andere verboten ist oder wo andere Parkgebühren zahlen müssen.

Wo das Parken nur für Anwohner erlaubt ist, kann auf zwei Arten angezeigt werden:

Die negative Beschilderung zeigt ein eingeschränktes Halteverbot oder eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot an. Unter dem Schild findet sich der Vermerk „Bewohner mit Parkausweis Nr. XY frei“. Nicht auf jedem Anwohnerparkplatz kann also auch mit jedem Anwohnerparkausweis geparkt werden.

Die positive Beschilderung deutet durch ein weißes P auf blauem Grund an, dass das Parken hier erlaubt ist, unter Umständen auch auf dem Gehweg. Auch hier gibt es eine Zusatzbeschilderung mit dem gleichen Vermerk wie bei der negativen Beschilderung.

Möglich ist auch, dass durch Beschilderung ausgezeichnet ist, dass für Nichtanwohner Gebühren bei Nutzung des Parkplatzes anfallen. Der Anwohnerparkausweis ersetzt den Parkschein in diesem Fall.

Das Parken auf einem Anwohnerparkplatz ohne gültigen Bewohnerausweis entspricht dem Tatbestand des Parkens ohne gültigen Parkschein. Sollten Sie einen Anwohnerparkausweis fälschen, stellt das eine Urkundenfälschung dar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Parken auf Anwohnerparkplätzen: Voraussetzungen für den Antrag

Um einen Parkausweis für Anwohner zu erhalten, muss man in der Parkzone auch tatsächlich wohnen.
Um einen Parkausweis für Anwohner zu erhalten, muss man in der Parkzone auch tatsächlich wohnen.

Wollen Sie einen Antrag auf einen Bewohnerparkausweis stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie auch tatsächlich in der Bewohnerparkzone wohnen und dort mit Ihrem Hauptwohnsitz angemeldet sind.

In Einzelfällen kann Ihnen auch ein Anwohnerparkausweis ausgestellt werden, wenn Sie in der entsprechenden Zone nur mit Ihrem Zweitwohnsitz gemeldet sind.

Sie müssen zudem versichern, dass bisher kein Anwohnerparkausweis auf Sie ausgestellt wurde. Es ist nicht zulässig, mehr als einen Parkausweis zu besitzen.

Der Anwohnerparkschein gilt in der Regel nur für ein bestimmtes Fahrzeug. Dieses muss auf Sie zugelassen sein. Sind Sie nicht der Fahrzeughalter, kann dieser Ihnen aber ermöglichen, den Anwohnerparkplatz dennoch beantragen zu können: Er muss dem Antrag hierzu lediglich zustimmen und versichern, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen. Teilweise ist es jedoch möglich, dass in einen Parkausweis mehrere auf den Antragsteller zugelassene Fahrzeuge eingetragen werden.

Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Ihnen kein privates Grundstück zum Parken zur Verfügung steht. Gleiches gilt für Tiefgaragen und Stellplätze, auf denen das Parken nur für Mieter erlaubt ist.

Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis haben, bedeutet das nicht, dass ein bestimmter Parkplatz für Sie reserviert wird. Er garantiert Ihnen auch nicht, dass Sie tatsächlich zu jeder Zeit einen Parkplatz finden.

So können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen

Die Frage „Was kostet ein Bewohnerparkausweis?“ lässt sich je nach Stadt unterschiedlich beantworten.
Die Frage „Was kostet ein Bewohnerparkausweis?“ lässt sich je nach Stadt unterschiedlich beantworten.

Welche Behörde für Ihren Antrag zuständig ist, ist je nach Stadt unterschiedlich geregelt. Häufig ist das Bürgeramt Ihr Ansprechpartner. Hier wird man Sie gegebenenfalls an die richtige Adresse weiterleiten. In der Regel finden Sie die Antragsformulare auch online.

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, müssen Sie neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular folgende Dokumente einreichen:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kopie des Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses bzw. Meldebestätigung
  • ggf. Bestätigung des Fahrzeughalters
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachtgebers

Die Kosten für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises, umgangssprachlich zuweilen auch Bewohnerparkkarte genannt, unterscheiden sich regional. So müssen Sie in Berlin etwa 20,40 Euro für eine Ausstellung über zwei Jahre zahlen, während in Hamburg 30,30 Euro für eine einjährige Gültigkeitsdauer verlangt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt bei schriftlicher Antragstellung etwa zwei Wochen. In der Regel kann der Anwohnerparkausweis bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt werden, sofern die benötigten Unterlagen vorliegen.

Bewohnerparkausweise sind bis zu zwei Jahre gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen hierzu ebenso erneut eingereicht werden. Ziehen Sie während der Dauer der Gültigkeit in eine andere Parkzone um oder wechseln Ihr Auto oder Autokennzeichen, muss der Anwohnerausweis kostenpflichtig umgeschrieben werden.

Besucherparkausweis: Kurzzeitiges Parken auf dem Bewohnerparkplatz

Mit einem Besucherparkausweis kann ein Besucher Anwohnerparkplätze in Ihrer Parkzone nutzen.
Mit einem Besucherparkausweis kann ein Besucher Anwohnerparkplätze in Ihrer Parkzone nutzen.

Wohnen Sie in einer Bewohnerparkzone und wollen Ihrem Besuch deren Nutzung ermöglichen, ist das Parken für diesen ohne Anwohnerparkausweis möglich. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf einen Besucherparkausweis stellen.

Auch die Gebühren für den Besucherparkausweis unterscheiden sich regional teils deutlich. In manchen Städten gibt es eine Staffelung der Preise. Abhängig davon, für welchen Zeitraum der Ausweis beantragt wird, fallen Kosten von 10 bis 25 Euro an. In anderen Städten ist die Beantragung von Besucherparkausweisen hingegen gänzlich gebührenfrei.

Ein Besucher- oder Gästeparkausweis wird immer nur für die Parkzone des Besuchten ausgestellt. Er kann in vielen Städten für eine Gültigkeitsdauer von bis zu vier Wochen durch den Besuchten beantragt werden. Das Autokennzeichen des Besuchers muss hierbei angegeben werden.

Im Video zusammengefasst: Bewohnerparken – was ist das?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, was genau hinter dem Anwohnerparken steckt und wie es funktioniert.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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