Anspruch auf Schmerzensgeld – Gründe für den Schadensersatz

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FAQ: Anspruch auf Schmerzensgeld

Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für immateriell erlittene Schäden darstellen. Das schließt sowohl seelisches als auch körperliches Leid mit ein, welches Betroffene zum Beispiel nach einem Unfall erleiden können.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen?

Hier können Sie ausführlich nachlesen, wie Sie einen etwaigen Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen können.

Wie hoch kann ein Schmerzensgeld ausfallen?

Die Höhe vom Schmerzensgeld wird stets von einem Richter im Einzelfall festgelegt. Zur Orientierung kann der Richter eine Schmerzensgeldtabelle nutzen.

Ab wann bekommt man Schmerzensgeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann nach einem Unfall geltend gemacht werden.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann nach einem Unfall geltend gemacht werden.

Die Ursachen für den immateriellen Schadensersatz sind vielen Menschen häufig eher unklar. Ab wann genau ist es für eine Person möglich auf Schmerzensgeld einen Anspruch zu haben?

Diese Frage stellt sich gerade bezüglich der Unterscheidung zwischen seelischen und körperlichen Leid. Inwiefern und ab wann ist bei einem Personenschaden nach einem Unfall von einer dauerhaften Beeinträchtigung die Rede? Die Differenzierungen diesbezüglich sind schwierig und daher meist in einzelnen Fällen vor Gericht gesondert geregelt.

Wann kann man Schmerzensgeld verlangen und wie lange kann man Schmerzensgeld einklagen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in dem folgenden Ratgeber.

Wann bekomme ich Schmerzensgeld?

Wann bekommt man Schmerzensgeld? Psychische und körperliche Schäden können der Grund sein.
Wann bekommt man Schmerzensgeld? Psychische und körperliche Schäden können der Grund sein.

Viele Unfallopfer sind sich unsicher, wie die Anspruchsgrundlage für Schmerzensgeld ist. Dabei ist es so, dass der sogenannte immaterielle Schadensersatz meist eine körperliche und psychische Beeinträchtigung voraussetzt, welche aufgrund eines Unfalls entstanden ist.

Dieser ist zumeist durch andere Hand zu verantworten, beispielsweise bei einem Ärztefehler oder einem Verkehrsunfall.

Schmerzensgeldansprüche bestehen so zu Beispiel, wenn nach einem Auffahrunfall der vorausfahrende Fahrer ein Schleudertrauma erlitten hat. Der Unfallverursacher muss für das Verschulden der Verletzungen im Nachhinein aufkommen.

Generell besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Dauer- oder Folgeschäden auftreten und eine allgemeine gesundheitliche Verschlechterung durch einen Unfall oder das fahrlässige Handeln einer anderen Person herbeigeführt wird. Für Schmerzensgeld gilt die Anspruchsgrundlage bei seelischen Beeinträchtigungen ebenfalls.

Wenn psychische und emotionale Schäden das Resultat des Unfalls sind, ist eine Geltendmachung durchaus möglich. Dabei ist ein Schmerzbewusstsein, wie bei komatösen Patienten, nicht zwangsläufig erforderlich.

Den Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen

Einige betroffene Person wissen nicht, dass Sie den Anspruch auf Schmerzensgeld auch ohne Anzeige geltend machen können. In diesem Fall muss nicht der Gerichtsweg eingegangen werden. Dabei wird sich außergerichtlich geeinigt. Ist eine Einigung möglich und findet ohne Weigerung des Unfallverursachers statt, muss kein Anwalt eingeschaltet werden.

Schmerzensgeldansprüche sind bei anhaltenden Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall möglich.
Schmerzensgeldansprüche sind bei anhaltenden Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall möglich.

Sollte es Diskussionen geben und der Schädiger wehrt das geforderte Schmerzensgeld ab, sollte dringend auf die Unterstützung eines Rechtsanwalts zurückgegriffen werden.

Generell wird jedoch eine unbezifferte Leistungsklage in einem zivilrechtlichen Verfahren eingereicht.  Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dann nach dem ärztlichen Gutachten. Ein Arzt bzw. Sachverständiger prüft die entstandenen Krankheiten oder psychischen Beeinträchtigungen und nennt die bleibenden Schäden.

Ein Beleg ist daher auf jeden Fall erforderlich, um die genaue Anzahl und die exakte Bestimmung der Schäden nachzuweisen.

Wenn die Geschädigten ungern ihre Verletzungen vor Gericht aushandeln möchten und eine Überprüfung und keine Begutachtung äußerst unangenehm sind, stellt sich die Frage, ob es eine Frist gibt, um das Schmerzensgeld einzuklagen.

Eine Verjährung für Schmerzensgeld gibt es in der Tat. Diese tritt nach drei Jahren ein, am Jahresende des genauen Jahres, in welchem die Verletzungen durch den Verursacher entstanden sind und der Täter bekannt wurde. Je nachdem wann das Opfer die Kenntnis über den Schädiger erlangte, beginnt die Frist zu laufen.

Daher sollten die betroffenen Personen, welche einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, die Verjährung einkalkulieren. Die Unterstützung und Hilfe eines Anwalts ist in jedem Fall ratsam.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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