Sie wurden geblitzt und warten jetzt auf den Bußgeldbescheid? Nicht so schnell – denn nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bekommen Sie zu allererst einen Anhörungsbogen. Hierbei gibt es bestimmte Fristen, die es zu beachten gilt.
FAQ: Fristen beim Anhörungsbogen
Nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt, wenn vor Ort unmittelbar nach dem Verstoß keine Anhörung stattgefunden hat. Wie lange es dauert, bis dieser verschickt wird, variiert von Behörde zu Behörde.
Wollen Sie den Anhörungsbogen beantworten, haben Sie dafür in der Regel eine Woche Zeit. Die genaue Frist können Sie dem Schreiben entnehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wird der Anhörungsbogen nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß versendet, verjährt die Ordnungswidrigkeit. Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist in einem Bußgeldverfahren.
Der Anhörungsbogen – Das Wichtigste im Video
Wichtige Informationen zu Fristen beim Anhörungsbogen
Was ist ein Anhörungsbogen?
Inhalt
Ein Anhörungsbogen dient in erster Linie dazu, Sie darüber zu informieren, dass ein Vorwurf gegen Sie besteht und ein Bußgeldverfahren eröffnet werden soll. Nach Erhalt des Anhörungsbogens haben Sie die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Der Anhörungsbogen enthält ein Foto des Fahrers sowie ein Foto des Kennzeichens des Fahrzeugs. Über das Kennzeichen wird der Halter des Fahrzeugs ermittelt und dieser erhält den Anhörungsbogen. Da der Halter aber nicht in jedem Fall auch der Fahrer gewesen sein muss, erschwert das den Prozess der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit.
Es gilt zu klären, wer für den Verstoß belangt werden muss. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das heißt, derjenige, der am Steuer saß, muss für den Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden und nicht derjenige, dem das Fahrzeug gehört. Eine Anhörung dient also immer auch der Identifikation des Verkehrssünders.
Welche Frist gilt bei der Beantwortung des Anhörungsbogens?
Erhalten Sie einen Anhörungsbogens, muss eine Frist bei der Beantwortung eingehalten werden. Die Dauer der Frist wird im Anhörungsbogen genannt. Hierbei ist aber zu beachten, dass Sie einen Anhörungsbogen nicht beantworten müssen.
Wenn Sie sich zu dem Sachverhalt äußern wollen, müssen Sie den Anhörungsbogen innerhalb der Frist zurückschicken. Dies ist zum Beispiel notwendig, wenn Sie selbst nicht gefahren sind und somit nicht für den Verstoß belangt werden wollen.
Trifft aber zu, was Ihnen im Anhörungsbogen vorgeworfen wird und haben Sie keine Einwände, können Sie diesen ignorieren. Reagieren Sie nicht auf den Anhörungsbogen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, unabhängig davon, ob Sie gefahren sind oder nicht, da die Behörde davon ausgeht, dass Sie den Verstoß anerkennen. Falls Sie Einspruch einlegen wollen, sollten Sie sich vor dem Ausfüllen des Anhörungsbogens von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Wann kommt der Anhörungsbogen und welche Frist gilt bei der Verjährung?
Eine pauschale Aussage lässt sich hierbei nicht treffen. Die Bußgeldbehörde hat natürlich die Aufgabe, einen Sachverhalt so schnell wie möglich zu klären und den Verkehrssünder zu identifizieren und ihn für den Verstoß zu belangen. Dennoch kann der Zeitraum für die Zustellung stark variieren.
Anhörungsbogen: Welche Verjährungsfrist gilt?
Eine Frist muss beim Anhörungsbogen aber doch beachtet werden: Wurde der Anhörungsbogen nach drei Monaten nicht versandt, verjährt nämlich die Ordnungswidrigkeit und Sie können für den Verstoß gegen das Verkehrsrecht nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.
Wann beginnt aber die Verjährungsfrist, wenn ein Anhörungsbogen zugestellt wurde? Hierbei gilt: Mit Erhalt des Anhörungsbogens wird die Verjährungsfrist unterbrochen und ab diesem Datum beginnt die dreimonatige Frist von vorn.