Wenn Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhalten, schwirren ihnen oft einige Fragen im Kopf herum: Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Was passiert, wenn ich den Behörden mitteile, dass ich nicht gefahren bin? Und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen?
FAQ: Anhörungsbogen ausfüllen
Ein Anhörungsbogen wird nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit an den Fahrzeughalter verschickt, wenn keine Anhörung vor Ort unmittelbar nach dem Verstoß stattgefunden hat. Der Anhörungsbogen dient dazu, den Empfänger über den Verstoß zu informieren und diesem rechtliches Gehör zu verschaffen.
Es besteht keine Pflicht, den Anhörungsbogen auszufüllen. Haben Sie keine Einwände, können Sie diesen ignorieren. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, fehlerhafte Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es drohen keine Konsequenzen, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Die Behörde geht in diesem Fall davon aus, dass Sie sich zu dem Verstoß bekennen und verschickt einen Bußgeldbescheid.
Der Anhörungsbogen – Das Wichtigste im Video
Vor dem Bußgeldbescheid: Anhörungsbogen bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausfüllen
Inhalt
Nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Sie vor Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, sich zu den genauen Umständen der Ordnungswidrigkeit zu äußern und Stellung zu beziehen.
Das heißt, dass Sie den Verstoß entweder anerkennen können und die Schuld plus Konsequenzen auf sich nehmen oder Sie widersprechen den Vorwürfen und stellen klar, wie es wirklich dazu kam.
Mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie außerdem ein Blitzerfoto vom Fahrer und Kennzeichen des Fahrzeugs. Durch das Kennzeichen wird der Fahrzeughalter ermittelt.
Da aber nicht immer der Halter eines Fahrzeugs auch der Fahrer ist, gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Das heißt, dass derjenige, der zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß, auch dafür belangt werden muss.
Anhörungsbogen ausfüllen: Ja oder Nein?
Ob Sie den Anhörungsbogen bei einer Ordnungswidrigkeit ausfüllen müssen, hängt davon ab, ob Sie tatsächlich schuldig sind und für den Verstoß die Verantwortung übernehmen wollen oder ob Sie den Behörden mitteilen wollen, dass zu diesem Zeitpunkt eine andere Person am Steuer Ihres Fahrzeuges saß und Sie somit nicht verantwortlich sind.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß werden Ihnen Sanktionen wie die Zahlung eines Bußgeldes, der Erhalt von Punkten in Flensburg oder die Erteilung eines Fahrverbots auferlegt. Da dies alles auf Sie zurückfällt, wenn Sie sich nicht zum Sachverhalt äußern, ist es in vielen Fällen sinnvoll, den Behörden mitzuteilen, wer Ihr Auto tatsächlich führte.
Ist der andere Fahrer ein Familienmitglied, müssen Sie nicht zwingend mitteilen, wer das Auto fuhr. Benennen Sie stattdessen den Fahrer, wird gegen Sie nicht weiter ermittelt. Der tatsächliche Fahrer erhält in dem Fall anschließend einen Zeugenfragebogen.
Anhörungsbogen ausfüllen: Ist das Pflicht?
Generell sind Sie nicht dazu verpflichtet, auf einen Anhörungsbogen zu antworten. Haben Sie keine Einwände gegen die im Anhörungsbogen erhobenen Vorwürfe, können Sie diesen ignorieren. Konsequenzen drohen hier also nicht.
Bedenken Sie aber, dass die Behörde in diesem Fall davon ausgeht, dass Sie für den Verstoß die Verantwortung übernehmen und Ihnen somit die Sanktionen auferlegt werden, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht innerhalb der genannten Frist zurücksenden.
Den Anhörungsbogen richtig ausfüllen: Wer kann mir weiterhelfen?
Sollten Sie Fragen bezüglich der Beantwortung des Anhörungsbogens haben, können Sie in jedem Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen. Dieser kann Sie im Zweifelsfall auch darüber aufklären, ob es überhaupt Sinn macht, den Vorwürfen zu widersprechen und was gegebenenfalls auf Sie zukommt, wenn Sie den Anhörungsbogen ausfüllen.