Analoger Tachograph: Ist eine Umrüstung notwendig?

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Berufskraftfahrer, die einen Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 t fahren, sind verpflichtet, ihre Lenk- und Ruhezeiten lückenlos aufzuzeichnen. Damit dies gelingt, ist ein Fahrtenschreiber oder auch Tachograph von Nöten. Diese Systeme gibt es sowohl in digitaler, als auch analoger Aufführung. Im folgenden Ratgeber klären wir die Funktionsweise analoger Fahrtenschreiber und beantworten die Frage, ob ein Umrüsten auf einen digitalen Tachographen zwingend notwendig ist.

FAQ: Analoger Fahrtenschreiber

Wie funktioniert ein analog genutzter Tachograph?

Ein analoger Fahrtenschreiber funktioniert mithilfe einer speziellen Tachoscheibe, auf der wichtige Daten wie Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeit, Uhrzeit und Wegstrecke manuell vom Fahrer eingetragen werden. Auf diesem Wege ist eine lückenlose Aufzeichnung der Fahrten gewährleistet.

Muss ein analoger Tachograph umgerüstet werden?

Auch wenn alle seit dem 01.05.2006 zugelassenen gewerblichen Neufahrzeuge mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen, gilt dies nicht für ältere Lkw, bei denen ein analoger Tachograph bereits eingebaut ist. Eine Umrüstung ist dann nicht zwingend vorgeschrieben.

Welche Daten muss der Fahrer handschriftlich und analog im Tachograph eintragen?

Auf der Tachoscheibe trägt der Fahrer den Abfahrts- und Ankunftsort, den Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der Fahrt und den Zeitpunkt ein, wann die Tachoscheibe jeweils eingelegt und entnommen wurde. Zusätzlich wird der Name des Fahrers und das Kennzeichen des Lkw dokumentiert.

Wie funktioniert ein analoger Tachograph?

Wie funktioniert ein analoger Tachograph? Muss er umgerüstet werden?
Wie funktioniert ein analoger Tachograph? Muss er umgerüstet werden?

Ein analog nutzbarer Tachograph zeichnet sämtliche Daten bzgl. der Lkw-Fahrt auf. Dabei handelt es sich um Daten wie die Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeit, Uhrzeit und die Wegstrecke.

Ist der Fahrtenschreiber analog, wird eine solche Tachoscheibe aus Papier benötigt.
Ist der Fahrtenschreiber analog, wird eine solche Tachoscheibe aus Papier benötigt.

Die Aufzeichnung erfolgt mithilfe einer speziellen Tachoscheibe aus Papier, auf der der Fahrer einige Daten vor und nach Fahrtantritt manuell und handschriftlich eintragen muss. Neben dem Namen des Fahrers erfolgt auf diesem Wege eine Dokumentation des jeweiligen Abfahrts- und Ankunftsortes und des Kilometerstands bei Beginn und Ende der Fahrt. Weiterhin muss der Fahrer eintragen, wann er die Tachoscheibe eingelegt und wann wieder entnommen hat.

Wenn ein analoger Tachograph verwendet wird, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Aufzeichnungen der letzten 28 Kalendertage mitzuführen sind. Das bedeutet auch, dass die entsprechenden Tachoscheiben vom Fahrer stets aufzubewahren sind.

Ist die Funktionsweise noch derart analog, muss der Tachograph alle zwei Jahre geeicht werden. Auf diesem Wege wird die Funktionsfähigkeit regelmäßig sichergestellt.

Muss ein analoger Tachograph auf einen digitalen Fahrtenschreiber umgerüstet werden?

Nach einer im Jahr 2006 verabschiedeten EU-Verordnung (561/2006) müssen alle gewerblichen Neufahrzeuge über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen. Heißt das aber auch gleichzeitig, dass ein analoger Tachograph in einem alten Lkw umgerüstet werden muss? Kurze Antwort: nein. Funktioniert der analog laufende Tachograph in dem alten Lkw weiterhin einwandfrei, ist keine Umrüstung notwendig. Dies gilt auch dann noch, wenn der analoge Fahrtenschreiber bei einer Fehlfunktion repariert werden kann.

Auch wenn eine Umrüstung nicht zwingend notwendig ist, kann ein digitaler Fahrtenschreiber viele Vorteile bringen. So ist die Aufbewahrung der Papier-Tachoscheiben nicht länger notwendig. Vielmehr übernimmt dies Speicherung der Daten ein System, welches einfach ausgelesen werden kann. Ein Verlust der Aufzeichnungen ist dadurch viel unwahrscheinlicher.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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