Ist der Alkoholkonsum am Steuer während der Fahrt zulässig?

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Wer sich hinter das Steuer eines Kfz setzt, obwohl er im Vorfeld Alkohol konsumiert hat, setzt nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer einer großen Gefahr aus. Dass ein solches Verhalten nicht ungeahndet bleibt, sollte jedem Autofahrer klar sein. Doch wie verhält sich das Ganze, wenn der Alkoholkonsum direkt am Steuer während der Fahrt erfolgt? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie Alkohol am Steuer trinken, zeigt unsere Tabelle:

Bußgeldtabelle: Wie wird der Alkoholkonsum am Steuer geahndet?

Alko­hol am Steuer: Promille­wert Bußgeld / StrafePunkte Fahr­verbotLohnt ein Einspruch?
In Probe­zeit gegen 0-‰-Grenze verstoßen250 €1kein Fahr­verbotHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 0,5 ‰ 500 €21 Monat Hier prüfen **
- zuvor bereits Eintrag wegen eines Alko­holver­stoßes1.000 € 23 MonateHier prüfen **
- zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer1.500 € 23 MonateHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 1,1 ‰ Freiheits- oder Geldstrafe 3variiertHier prüfen **
Geringere Blut­alkohol­konzen­tration als 1,1 ‰, jedoch Aus­faller­scheinungen erkennbar Freiheits- oder Geldstrafe 3variiertHier prüfen **

Bußgeldrechner: Womit müssen Sie nach einer Alkoholfahrt rechnen?

Haben Sie während der Fahrt Alkohol konsumiert und fragen sich nun, was auf Sie zukommt? Nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner und informieren sich über die möglichen Konsequenzen, noch bevor der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.

Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.

FAQ: Alkoholkonsum am Steuer

Ist es erlaubt, während der Fahrt Alkohol zu trinken?

Wenn man sich an die in Deutschland geltende Promillegrenze von 0,5 hält, ist es in der Regel erlaubt, Alkohol am Steuer zu konsumieren. Macht man allerdings Fehler während der Fahrt, die auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind, können auch bei einem geringeren Promillewert schon Sanktionen drohen.

Wie verhält es sich mit dem Alkoholkonsum am Steuer, wenn man in der Probezeit ist?

In der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze. Sie dürfen also auf keinen Fall während der Fahrt alkoholische Getränke konsumieren. Weitere Infos dazu gibt es in diesem Ratgeber.

Welche Sanktionen sind bei übermäßigem Alkoholkonsum am Steuer möglich?

Verstößt man gegen die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, steigern sich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, je öfter man erwischt wird. Beim ersten Mal sind es 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat, beim dritten Mal hingegen sind es bereits 1.500 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Sobald man eine Gefährdung verschuldet hat, können außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer

Welche Folgen kann Alkohol am Steuer haben?
Welche Folgen kann Alkohol am Steuer haben?

Alkohol trinken am Steuer: Wie ist die gesetzliche Lage?

Ist der Alkoholkonsum am Steuer erlaubt?
Ist der Alkoholkonsum am Steuer erlaubt?

Für Autofahrer, die im deutschen Straßenverkehr unterwegs sind, gilt grundsätzlich eine Promillegrenze von 0,5. Solange Sie diesen Wert als Kraftfahrer nicht überschreiten, müssen Sie normalerweise auch mit keinen Konsequenzen rechnen, wenn Sie beispielsweise in eine Verkehrskontrolle geraten und „pusten“ müssen.

Doch gilt das auch, wenn der Alkoholkonsum am Steuer während der Fahrt erfolgt? Dies würde bedeuten, dass es Ihnen beispielsweise erlaubt wäre, Bier zu trinken, während Sie am Steuer sitzen. Die meisten Kraftfahrer würden dieser Aussage wohl eher skeptisch gegenüberstehen. Aber was besagt das Gesetz?

Lassen Sie die vorgeschriebene Promillegrenze nicht aus den Augen und ihre Blutalkoholkonzentration bewegt sich dementsprechend stets unter einem Wert von 0,5 Promille, ist der Konsum von Alkohol am Steuer normalerweise erlaubt. Jedoch: Wenn Sie Alkohol trinken und Ihnen während der Fahrt Fehler unterlaufen, Sie also z. B. Gas geben, obwohl Sie eigentlich bremsen wollten, kann die Polizei dies auf den Alkoholkonsum am Steuer schieben.

Resultiert daraus eine Gefährdung, bedarf es nicht einmal mehr einer Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze, damit Ihnen gewisse Sanktionen auferlegt werden können. In einem solchen Fall können Ihnen diese wegen dem Alkoholkonsum am Steuer bereits bei einem Wert von 0,3 Promille drohen. Wurden Sie außerdem in einen Unfall verwickelt, kann Ihnen ebenfalls schon bei einem geringeren Promillewert eine Teilschuld vorgeworfen werden.

Wann ist der Alkoholkonsum am Steuer in jedem Fall verboten?

Alkohol trinken: Sowohl am Steuer als auch vor der Fahrt ist dies für Fahranfänger verboten.
Alkohol trinken: Sowohl am Steuer als auch vor der Fahrt ist dies für Fahranfänger verboten.

Eine Promillegrenze von 0,5 ist nicht für alle Fahrer auf Deutschlands Straßen maßgeblich. Seit 2007 gilt sowohl für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, als auch für Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Null-Promille-Grenze.

Ihnen ist der Alkoholkonsum weder direkt am Steuer noch vor der Fahrt gestattet. Die Frage: „Darf man auch am Steuer Bier trinken, wenn man noch in der Probezeit ist oder noch keine 21 Jahre alt?“ ist demzufolge mit „Nein“ zu beantworten.

Dies bestätigt auch § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):

Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit […] oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“

Halten Sie sich nicht daran und beschließen, trotzdem Bier zu trinken, obwohl dies während und vor der Fahrt verboten ist, müssen Sie mit Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Wie diese für Führerscheinneulinge ausfallen und womit erfahrenere Kraftfahrer rechnen müssen, klären wir im Folgenden.

Alkoholkonsum am Steuer: Welche Sanktionen sind möglich?

Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren, die auch während der Fahrt mit einem Kfz nicht auf den Konsum von Alkohol verzichten können und erwischt werden, müssen sich auf ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Dies ist jedoch noch nicht alles: In der Probezeit wird eine Trunkenheitsfahrt als A-Verstoß angesehen. Ein solcher zieht zum einen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich, zum anderen kommt es zur Anordnung eines Aufbauseminars.

Sind Sie schon länger im deutschen Straßenverkehr unterwegs, wird der Alkoholkonsum am Steuer etwas anders sanktioniert. Hier richten sich die Ahndungen danach, wie oft Sie bereits dabei erwischt wurden, während Sie sich über die Promillegrenze von 0,5 hinweggesetzt haben:

Wenn Sie Alkohol am Steuer trinken und die Promillegrenze überschreiten, drohen Sanktionen.
Wenn Sie Alkohol am Steuer trinken und die Promillegrenze überschreiten, drohen Sanktionen.
  • Beim ersten Mal: 500 Euro, zwei Punkte, Fahrverbot von einem Monat
  • Beim zweiten Mal: 1.000 Euro, zwei Punkte, Fahrverbot von zwei Monaten
  • Beim dritten Mal: 1.500 Euro, zwei Punkte, Fahrverbot von drei Monaten

Übrigens: Wenn Sie Bier trinken und beim Auto­fahren dadurch eine Gefährdung verschulden, ist bereits ein Promillewert von 0,3 ausreichend. Eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis und ggf. sogar eine Freiheitsstrafe kommen in diesem Fall auf Sie zu.

Das Gleiche gilt, wenn Sie die Grenze von 1,09 Promille überschreiten, während Sie sich dem Alkoholkonsum am Steuer hingeben. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist dann ebenfalls möglich.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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