Alkohol in der Probezeit: Achtung, A-Verstoß!

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Führerscheinneulinge stehen in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis unter besonderer Beobachtung. In der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, sorgt für allerhand Probleme. Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie den Führerschein in der Probezeit wegen Alkohol riskieren, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Was droht bei Alkohol am Steuer?

Alko­hol am Steuer: Promille­wert Bußgeld / StrafePunkte Fahr­verbotLohnt ein Einspruch?
In Probe­zeit gegen 0-‰-Grenze verstoßen250 €1kein Fahr­verbotHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 0,5 ‰ 500 €21 Monat Hier prüfen **
- zuvor bereits Eintrag wegen eines Alko­holver­stoßes1.000 € 23 MonateHier prüfen **
- zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer1.500 € 23 MonateHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 1,1 ‰ Freiheits- oder Geldstrafe 3variiertHier prüfen **
Geringere Blut­alkohol­konzen­tration als 1,1 ‰, jedoch Aus­faller­scheinungen erkennbar Freiheits- oder Geldstrafe 3variiertHier prüfen **

Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer

Sie wurden wegen Alkohol am Steuer von der Polizei angehalten und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.

Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.


FAQ: Alkohol in der Probezeit

Gilt in der Probezeit die 0,5-Promillegrenze?

Nein, in der Probezeit gilt eine 0-Promillegrenze. Das gilt auch für Fahranfänger unter 21 Jahren.

Ist Alkohol am Steuer ein A-Verstoß in der Probezeit?

Bei Alkohol in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß, welcher entsprechende Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.

Welche Sanktionen werden bei Alkohol in der Probezeit fällig?

Werden Sie mit Alkohol am Steuer in der Probezeit erwischt, müssen Sie ein Bußgeld von 250 Euro zahlen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.

Alkohol am Steuer in der Probezeit ist keine gute Idee

Wird Alkohol während der Probezeit beim Fahrer nachgewiesen, so drohen schwerwiegende Strafen.
Wird Alkohol während der Probezeit beim Fahrer nachgewiesen, so drohen schwerwiegende Strafen.

Video: Alkoholeinfluss in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit - Regeln und Strafen im Video erklärt.
Alkohol in der Probezeit – Regeln und Strafen im Video erklärt.

Probezeit vom Führerschein: Ist Alkohol verboten?

Der Führerschein wird in Deutschland zunächst für zwei Jahre auf Probe erteilt. In diesem Zeitraum muss der Fahrerlaubnisneuling quasi nachweisen, dass er die Verkehrsregeln verinnerlicht hat und somit keinerlei Gefahr im Straßenverkehr darstellt.

Begeht der Betroffene dann einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), wird dieser in der Probezeit nicht nur mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet. Es findet eine Unterteilung in A- und B-Verstöße statt.

Doch unter welche dieser Kategorien fällt Alkohol in der Probezeit? Dabei handelt es sich um einen A-Verstoß, also eine schwerwiegende Regelmissachtung. Denn in der Probezeit ist Alkohol nämlich gänzlich verboten. Es herrscht die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger.

Übrigens: Nicht nur beim Führerschein auf Probe ist Alkohol am Steuer verboten. Auch für unter 21-Jährige herrscht die 0,0-Prommilegrenze!

Warum ist Alkohol in der Probezeit so gefährlich?

Für erfahrene Kfz-Fahrer, die ihren Führerschein schon vor einiger Zeit gemacht haben, gilt eine Promillegrenze von 0,5 bzw. bei auffälliger Fahrweise von 0,3. Da drängt sich natürlich die Frage auf, warum der Konsum von Alkohol in der Probezeit anders bewertet wird.

Dies hat den Hintergrund, dass gerade Führerscheinneulinge erst einmal unter Beweis stellen müssen, dass sie in der Lage sind, verantwortungsbewusst ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Der Konsum von Alkohol, egal ob in der Probezeit oder nicht, vermindert unter anderem die Reaktionsfähigkeit.

Diese ist allerdings für ein unfallfreies Fahren essentiell, daher vertragen sich Alkohol und das Führen eines Kfz in der Regel nie so wirklich gut. Ein Glas Wein oder ein Bier vor der Fahrt stellen aber gemäß StVO meist nicht das Problem dar.

Fahren nach dem Konsum von Alkohol: Egal, ob Probezeit oder nicht, wer mehr als ein Glas Bier oder Wein konsumiert hat, sollte sich nicht mehr hinters Steuer setzen. Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, die in Kauf genommen werden, können durch eine Alkoholfahrt auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Welche Konsequenzen hat Alkohol in der Probezeit?

In der Probezeit muss auf Alkohol komplett verzichtet werden.
In der Probezeit muss auf Alkohol komplett verzichtet werden.

Der Konsum von Alkohol in der Probezeit steht unter Strafe. Wird gegen die Promillegrenze von 0,0 verstoßen, drohen in der Probezeit folgende Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog:

  • 250 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg

Zusätzlich handelt es sich beim Konsum von Alkohol in der Probezeit um einen A-Verstoß.

Das bedeutet, dass selbige um zwei Jahre verlängert wird und der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

Die Kosten dafür muss der Führerscheinneuling selbst tragen.

Bei Alkohol in der Probezeit können noch weitere, schwerwiegende Konsequenzen auf den Betroffenen zukommen. Dies hängt allerdings immer davon ab, wie hoch der Promillewert des Fahrers ausfällt. Vom Fahrverbot bis zum Entzug der Fahrerlaubnis inklusive MPU-Anordnung sind viele Strafen denkbar, wenn in der Probezeit Alkohol konsumiert wird.

Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer

Welche Folgen kann Alkohol am Steuer haben?
Welche Folgen kann Alkohol am Steuer haben?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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