Führerscheinneulinge stehen in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis unter besonderer Beobachtung. In der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, sorgt für allerhand Probleme. Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie den Führerschein in der Probezeit wegen Alkohol riskieren, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Was droht bei Alkohol am Steuer?
Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer
Sie wurden wegen Alkohol am Steuer von der Polizei angehalten und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.
Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Nein, in der Probezeit gilt eine 0-Promillegrenze. Das gilt auch für Fahranfänger unter 21 Jahren.
Bei Alkohol in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß, welcher entsprechende Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.
Alkohol am Steuer in der Probezeit ist keine gute Idee
Inhalt
Video: Alkoholeinfluss in der Probezeit
Probezeit vom Führerschein: Ist Alkohol verboten?
Der Führerschein wird in Deutschland zunächst für zwei Jahre auf Probe erteilt. In diesem Zeitraum muss der Fahrerlaubnisneuling quasi nachweisen, dass er die Verkehrsregeln verinnerlicht hat und somit keinerlei Gefahr im Straßenverkehr darstellt.
Begeht der Betroffene dann einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), wird dieser in der Probezeit nicht nur mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet. Es findet eine Unterteilung in A- und B-Verstöße statt.
Doch unter welche dieser Kategorien fällt Alkohol in der Probezeit? Dabei handelt es sich um einen A-Verstoß, also eine schwerwiegende Regelmissachtung. Denn in der Probezeit ist Alkohol nämlich gänzlich verboten. Es herrscht die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger.
Warum ist Alkohol in der Probezeit so gefährlich?
Für erfahrene Kfz-Fahrer, die ihren Führerschein schon vor einiger Zeit gemacht haben, gilt eine Promillegrenze von 0,5 bzw. bei auffälliger Fahrweise von 0,3. Da drängt sich natürlich die Frage auf, warum der Konsum von Alkohol in der Probezeit anders bewertet wird.
Dies hat den Hintergrund, dass gerade Führerscheinneulinge erst einmal unter Beweis stellen müssen, dass sie in der Lage sind, verantwortungsbewusst ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Der Konsum von Alkohol, egal ob in der Probezeit oder nicht, vermindert unter anderem die Reaktionsfähigkeit.
Diese ist allerdings für ein unfallfreies Fahren essentiell, daher vertragen sich Alkohol und das Führen eines Kfz in der Regel nie so wirklich gut. Ein Glas Wein oder ein Bier vor der Fahrt stellen aber gemäß StVO meist nicht das Problem dar.
Welche Konsequenzen hat Alkohol in der Probezeit?
Der Konsum von Alkohol in der Probezeit steht unter Strafe. Wird gegen die Promillegrenze von 0,0 verstoßen, drohen in der Probezeit folgende Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
Zusätzlich handelt es sich beim Konsum von Alkohol in der Probezeit um einen A-Verstoß.
Das bedeutet, dass selbige um zwei Jahre verlängert wird und der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.
Die Kosten dafür muss der Führerscheinneuling selbst tragen.
Hallo mein name ist Mustafa
Momentan bin ich im probezeit davor hatte ich aufbauseminare gemacht wegen blitz und 2 jahre verlangern gehabt.
Gestern ich habe mit 1.49 promille Auto gefahrt,
Was bekomme ich kann ?
Dankeschön..
Hallo ich bin 22. Und ich Wurde am 10.12.2017 In der Probezeit von der Polizei mit 0,5 angehalten und im Blut kam raus 1,15promille Mit welchen strafen muss ich rechnen Gehört dazu auch MPU?
Danke
Hallo Recep
Bei Alkoholkonsum während der Probezeit droht Ihnen in jedem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Unter Umständen kann Ihnen auch die Teilnahme an einer MPU auferlegt werden, wenn die zuständigen Beamten dies für erforderlich erachten.
Ihr Team von bussgeldkataloge.de
Was hast du bekommen ?
Habe das selbe Problem