Alkohol auf dem Fahrrad: Das blüht beim Radfahren unter Alkoholeinfluss

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Ein letztes Bierchen und dann gemütlich nach Hause radeln, dagegen ist doch nichts einzuwenden – oder? Immer noch glauben viele Radfahrer, dass es keine rechtlichen Folgen hat, mit Alkohol im Blut Fahrrad zu fahren – und riskieren so unwissentlich ihren Führerschein oder mehr.

Tabelle: Strafen für alkoholisiertes Fahrradfahren

VerstoßKonsequenzen
Mit mehr als 0,3 Promille auffällig gefahren oder Unfall verursachtAnzeige
Mit 1,6 Promille oder mehr gefahren- Geldstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Anordnung einer MPU
Unter dem Einfluss von Drogen gefahren- Anzeige
- Anordnung einer MPU

Bußgeldrechner: Strafmaß für Alkohol auf dem Fahrrad

Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.

FAQ: Alkohol auf dem Fahrrad

Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?

Für Fahrradfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6. Wer mit einem Wert ab 1,6 Promille Fahrrad fährt, macht sich strafbar.

Wann ist Trunkenheit auf dem Fahrrad strafbar?

Ab einem Promillewert von 1,6 oder schon ab 0,3, sollte der Radfahrer ein fahrauffälliges Verhalten zeigen.

Kann ein Alkoholverstoß auf dem Fahrrad die Kfz-Fahrerlaubnis gefährden?

Ja, denn bei einem Promillewert ab 1,6 (evtl. auch schon vorher) wird eine MPU angeordnet. Wird diese nicht bestanden, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Darf man mit Alkohol im Blut Fahrrad fahren?

Alkohol und Fahrrad fahren: Ist das erlaubt?
Alkohol und Fahrrad fahren: Ist das erlaubt?

Video: Alkohol und Fahrrad fahren

Alles zu Alkohol und Fahrrad fahren im Video.
Alles zu Alkohol und Fahrrad fahren im Video.
Alkohol auf dem Fahrrad ist nicht immer erlaubt.
Alkohol auf dem Fahrrad ist nicht immer erlaubt.

Das Fahrrad ist in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel und besonders im Sommer sind vermehrt Radfahrer auf den Straßen anzutreffen. Doch nicht nur die Frischluft, der Sonnenschein oder die sportliche Betätigung lässt Radler auf den Drahtesel steigen. Auch nach einer Kneipentour entscheiden sich viele Zecher für das Rad.

Denn schließlich ist allgemein bekannt, dass es verboten ist, betrunken Auto zu fahren. Viele steigen dann trotz Alkohol aufs Fahrrad, weil sie glauben, keine rechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Diese Annahme ist jedoch falsch!

Tatsächlich existiert auch für Fahrradfahrer eine Promillegrenze. Und diese zu missachten, kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie viel Alkohol auf dem Fahrrad ist erlaubt?

Wer mit dem Auto und mehr als 0,5 Promille im Blut unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Gleiches gilt bei niedrigerem Alkoholpegel, wenn sich Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigen oder der Fahrer einen Unfall verursacht.

Wie sieht es nun aber für Radfahrer aus? Da sich § 24a StVG ausdrücklich auf Kraftfahrzeuge beschränkt, stellt die Kombination Fahrrad und Alkohol keine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann sich aber sehr wohl um eine Straftat handeln, wie sie das Strafgesetzbuch (StGB) in § 316 beschreibt:

  1. Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft[…].
  2. Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Denn anders als § 24a StVG wird hier von „Fahrzeug“ statt „Kraftfahrzeug“ gesprochen. Somit sind auch Fahrradfahrer angesprochen. Wann jedoch ist ein Radler laut Gesetz „nicht in der Lage“, sein Fahrrad noch sicher durch den Verkehr zu lenken? Unter diesen Voraussetzungen ist der Tatbestand nach § 316 StGB erfüllt:

  • Ein Fahrradfahrer macht sich bei einem Alkoholwert von 0,3 bis 1,6 Promille strafbar, wenn er ein auffälliges Fahrverhalten, wie z. B. das Fahren in Schlangenlinien, zeigt.
  • Verursacht der Radfahrer aufgrund seines Alkoholspiegels einen Unfall, liegt auch bei einem Alkoholwert von 0,3 bis 1,6 Promille eine Straftat vor.
  • Ab einem Wert von 1,6 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen, selbst wenn der Fahrradfahrer kein auffälliges Verhalten gezeigt hat.
Wer weniger als 1,6 Promille im Blut hat und sich regelkonform mit seinem Rad im Straßenverkehr bewegt, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.

Ist es erlaubt, das Fahrrad zu schieben, wenn Alkohol getrunken wurde?

Alkohol am Fahrrad: Betrunken ein Fahrrad zu schieben, ist keine Straftat.
Alkohol am Fahrrad: Betrunken ein Fahrrad zu schieben, ist keine Straftat.

Wer sein Fahrrad schiebt, gilt per Gesetz nicht mehr als Radfahrer, sondern als Fußgänger. Für diese stellt Trunkenheit allein keine Straftat dar und es existiert demzufolge auch keine Promillegrenze.

Deshalb ist es nicht verboten, betrunken sein Rad nach Hause zu schieben – egal, wie viel Alkohol der Schieber intus hat. Gefährden sie dabei den Verkehr, kann dies zwar als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelten, nicht aber die Trunkenheit selbst.

Welche Strafe droht bei Alkohol auf dem Fahrrad?

Wer sich aufgrund von Trunkenheit fahrauffällig verhält, einen Unfall verursacht oder mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut Fahrrad fährt, begeht also eine Straftat.

Daher muss in diesen Fällen immer mit einer Strafanzeige für Alkohol auf dem Fahrrad gerechnet werden. Da es sich um keine Ordnungswidrigkeit handelt, wird streng genommen kein „Bußgeld“ für Alkohol auf dem Fahrrad verhängt, sondern eine Geldstrafe. Dementsprechend existiert auch kein Bußgeldkatalog für „Fahrrad und Alkohol“, sondern es können verschiedene Strafmaßnahmen durchgeführt werden.

Dies sind:
  • eine Geldstrafe in der Höhe eines Monatsnettogehalts
  • bis zu 3 Punkte in Flensburg
  • eine Anordnung zur MPU
  • ein Führerscheinentzug
  • eine Verlängerung der Probezeit
  • ein Fahrverbot für das Fahrrad

Fahrrad fahren und Alkohol können den Führerschein gefährden

MPU: Auf dem Fahrrad mit viel Alkohol im Blut unterwegs zu sein, kann ein Fahrverbot nach sich ziehen.
MPU: Auf dem Fahrrad mit viel Alkohol im Blut unterwegs zu sein, kann ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Wer mit 1,6 oder mehr Promille beim Radfahren erwischt wird, erhält die Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der schon mehrmals unter Alkoholeinfluss fahrrauffällig wurde, kann die Anordnung auch bei geringerem Alkoholpegel erfolgen.

Bei der MPU kann der Radfahrer beweisen, dass er zur Führung eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Kommt er der Aufforderung zur MPU allerdings nicht nach oder besteht er die Untersuchung nicht, muss er mit einem Führerscheinentzug rechnen. Alkohol auf dem Fahrrad kann also bewirken, dass auch das Auto oder das Motorrad nicht mehr genutzt werden darf. Zudem ist es möglich, ein unbegrenztes Fahrverbot für Fahrräder zu verhängen.

Alkohol auf dem Fahrrad in der Probezeit

Wird ein Fahranfänger auf dem Fahrrad mit Alkohol im Blut angehalten, hat er allein aufgrund des Alkoholkonsums keine Konsequenzen zu fürchten. Denn anders als beim Auto existiert die Null-Promille-Grenze auf dem Fahrrad nicht.

Hat er allerdings mit dem Radfahren unter Alkoholeinfluss eine Straftat begangen, weil er

  • mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht,
  • sich mit mehr als 0,3 Promille fahrauffällig verhalten hat oder
  • mit mehr als 1,6 Promille unterwegs war,

muss er mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Im Video erklärt: Wann wird die MPU angeordnet?

In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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