Je nachdem, wie viel Promille Alkohol im Blut eines Autofahrers sind, sind verschiedene Folgen einschlägig. Welche Alkoholgrenze im Auto gilt und wann der Führerschein abgegeben werden muss, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Bußgeldtabelle: Was droht laut Bußgeldkatalog bei Alkohol am Steuer?
Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer
Sie wurden wegen Alkohol am Steuer von der Polizei angehalten und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.
Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.
FAQ: Alkohol am Steuer
Das Übertreten der 0,5-Promillegrenze wird mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet dasselbe gilt bei einem Wert ab 0,3 Promille und einer auffälligen Fahrweise). Ein Verstoß gegen die 0-Promillegrenze in der Probezeit zieht ein Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt nach sich.
Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden und Fahrzeugführer unter 21 Jahren gilt eine absolutes Alkoholverbot am Steuer. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer gilt die 0,5-Promillegrenze.
Der Straftatbestand „Trunkenheit am Steuer“ ist grundsätzlich ab einem Wert von 1,1 Promille erfüllt, kann aber auch bei einem geringeren Wert verwirklicht werden, wenn der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer
Wichtige Informationen zu Alkohol im Straßenverkehr
Promillegrenze im Auto: Welche Werte sind relevant?
Inhalt
- Bußgeldtabelle: Was droht laut Bußgeldkatalog bei Alkohol am Steuer?
- Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer
- FAQ: Alkohol am Steuer
- Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer
- Promillegrenze im Auto: Welche Werte sind relevant?
- Trunkenheit im Verkehr: Straftat nach deutschem Recht
- Alkohol am Steuer: Ist der Weg zum Anwalt sinnvoll?
Alkohol und Autofahren verträgt sich in der Regel nicht besonders gut. Doch hierbei muss stets danach differenziert werden, wie viel getrunken wurde und ob der Fahrer noch in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren ist oder nicht. Danach entscheidet sich, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen. Nicht immer sind diese gleich.
Wann führt der Konsum von Alkohol zum Fahrverbot?
Betrunken mit dem Auto zu fahren, kann schnell teuer werden und zudem zu einem Fahrverbot führen. Liegt die Promillegrenze zwischen den Werten 0,5 und 1,09 und es kann keine Ausfallerscheinung, wie beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien oder Ähnliches festgestellt werden, so drohen ein saftiges Bußgeld ab 500 Euro, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und zudem die Anordnung eines Fahrverbots.
Strafe für Alkohol am Steuer in der Probezeit
Wer seinen Führerschein erst frisch erworben hat und noch in der Probezeit ist, hat in puncto Alkohol am Steuer gewisse Besonderheiten zu beachten. Hier liegt die Promillegrenze nämlich bei null, was bedeutet, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss gänzlich verboten ist.
Alkohol am Steuer ist zudem unter 21-jährigen Personen untersagt, selbst wenn sie nicht mehr in der Probezeit sind. Diese Regelung ergibt sich aus § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (kurz: StVG).
Neben einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und einem Bußgeld, welches bei 250 Euro liegt, muss hierbei der Fahranfänger mit Probezeitmaßnahmen rechnen. Fahren unter Alkohol bedeutet hier bereits ab 0,1 ‰ eine Ordnungswidrigkeit, die zugleich einen sogenannten A-Verstoß darstellt. Ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit hat zur Folge, dass sich diese um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar gefordert wird.
Wer dann innerhalb der verlängerten Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, bekommt eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein sich dann wiederholender Verstoß durch Alkohol am Steuer führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wie viel Promille haben eigentlich Weihnachtsmarktgetränke wie Glühwein, Grog oder Lumumba? Erfahren Sie mehr hierzu in unserem Ratgeber „Glühwein: Mit Promille in der Weihnachtszeit unterwegs?“.
Trunkenheit im Verkehr: Straftat nach deutschem Recht
In bestimmten Situationen stellt Alkohol am Steuer nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern sogar eine Straftat. Einschlägige Norm bei einer Trunkenheitsfahrt ist § 316 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB). Hier heißt es in Absatz 1:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Unter den Begriff „Fahrzeug“ fällt im Sinne der vorstehenden Norm nicht nur das Auto, sondern zudem auch das Fahrrad. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt hier allerdings bei 1,6 ‰. Für das Auto hingegen liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei dem Wert 1,1 ‰. Wer mit dieser Konzentration Alkohol im Blut von der Polizei erwischt wird, macht sich obigem Tatbestand gemäß strafbar. Hierbei wird unwiderleglich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vermutet.
Doch auch Werte unterhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit können unter § 316 StGB fallen, sofern zum Vorwurf „Alkohol am Steuer“ noch sogenannte Ausfallerscheinungen hinzukommen. In Betracht kommt hier beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien bzw. das Missachten von Ampelanlagen oder sonstigen Verkehrszeichen. Auch die Beschädigung fremder Fahrzeuge beim Ausparken ist als Ausfallerscheinung zu qualifizieren.
Die Folgen sind weitaus härter als bei einer bloßen Ordnungswidrigkeit. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. In der Regel wird der Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 69 StGB eingestuft. Die Folge ist dann die Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. nebst medizinisch-psychologischer Untersuchung (kurz: MPU). Alkohol am Steuer kann also entsprechend harte Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen.
Wie dem Wortlaut des § 316 StGB zu entnehmen ist, wird das Delikt durch § 315c StGB verdrängt. Hierbei wird auch der Vorwurf „Alkohol am Steuer“ bestraft, allerdings muss es in diesem Kontext zu einer konkreten Gefährdung eines anderen Menschen der einer Sache von bedeutsamem Wert gekommen sein.
Weitere Ratgeber: Nachweisbarkeit von Alkohol
Alkohol am Steuer: Ist der Weg zum Anwalt sinnvoll?
Wer mit Alkohol am Steuer in eine Kontrolle geraten ist und nun ein Bußgeld- oder gar ein Strafverfahren am Hals hat, ist mit einem Anwalt für Verkehrs- und/oder Strafrecht gut beraten.
Er kann für Sie Akteneinsicht beantragen, mögliche Fehler im Bußgeldbescheid ausfindig machen und für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten. Im Falle eines Strafprozesses sollten Sie sich über das Ausmaß der drohenden Folgen bewusst sein.
Ein erfahrener Rechtsanwalt weiß, worauf es hier ankommt, um diese so gering wie möglich zu halten.
Hallo,
bin vor 5 Jahren mit 0,66 Promille erwischt worden, 1 Monat Fahrverbot + Geldstrafe.
vor 2 Jahren mit 1,15 Promille erwischt worden, Führerscheinentzug und 7 Monate Sperrfrist, sowie Geldstrafe.
Fahre seit her nicht mehr. Wenn ich die Fahrerlaubnis wieder beantrage, bin ich in dem Falle Erst- oder Wiederholungstäter?
Guten Tag,
Ich habe lediglich bei einem mir nicht gehörenden Fahrzeug welches in einem Haltestellenbereich abgestellt war die Zündung angemacht um die Kofferraumdeckel zu öffnen. Mehr nicht !! Ich bin mit dem Fahrzeug nicht vertraut deshalb die Zündung. Die Polizei hat bei einem Test dann 1,1 pro mille nachgewiesen. Habe ich mich wirklich schon strafbar damit gemacht.
Ich bin im Dezember 2019 betrunken Auto gefahren. Würde aber nicht angehalten, sondern habe mich freiwillig gestellt.( Lange Geschichte) Dachte es sei strafmildernd, wenn ich ehrlich bin. Abstreiten hätteeh keinen Sinn gemacht,da es Zeugen gab. Der Führerschein wurde mir an dem Abend noch entzogen und auf den Tag genau 8 Wochen später per Einschreiben zurück. Mit nem Schreiben dazu,das der Bescheid gesondert zugeschickt wird. Diesen habe ich jetzt nach 13 Monaten erhalten. Lt Internet verjährt es nach 6 Monaten. Stimmt das?
ich bin 2006 mit 2,18 Promille erwischt worden , habe 2010 nach der 3. MPU meinen Führerschein wieder bekommen ,
bin seit 2007 trocken,
trinke seit einem halben Jahr am Wochenende 1 Flasche Wein ohne zu fahren .
jetzt musste ich wegen 0.56 Promille zur MPU und wurde für untauglich befunden .
kann ich da was gegen tun ?
Hallo Fred,
Sie können sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
– Die Redaktion
Hallo Torsten,
Nach Ablauf von aktuell 15 Jahren mußt Du keine MPU nachweisen, jedoch den Führerschein neu machen.
Viele Grüße Jürgen.
bin seid 19.96 wegen 1.9 promile führerschein los fast 25 jarhe muß ich noch ein mpu test mache ?.die führerscheinstelle verlangt das den sie halt mier immer noch vor was ich vor 25 jahren gemacht habe ob wohl ich mier nichts mehr zuschulden kommen habe .und es längst verjährt ist werffen sie mier noch vor ist das rechtens und muß ich noch ein npu test machen oder bekomme ich in so wieder?.