Immer dann, wenn der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheinanwärters oder -inhabers kommen, hat sie die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten anzuordnen. Dieses dient der Behörde als Entscheidungshilfe hinsichtlich der Erteilung oder weiteren Gewährung einer Fahrerlaubnis. Ebenso können Beschränkungen und Auflagen, die den Rahmen einer Fahreignung abstecken, vom Ergebnis des Gutachtens abhängen.
FAQ: Ärztliches Gutachten
Ein ärztliches Gutachten kann von der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Das kann sich sowohl auf Führerscheinanwärter als auch auf Personen, die bereits einen Führerschein haben, beziehen.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Angeordnet kann es werden, wenn konkrete Hinweise auf beeinträchtigende körperliche oder psychische Krankheiten bestehen. Auch der Verdacht auf eine Alkohol– oder Drogenabhängigkeit kann ein ärztliches Gutachten rechtfertigen.
In diesem Fall kann Ihnen der Führerschein entzogen werden, denn in diesem Szenario gilt Ihre Fahreignung zunächst als zweifelhaft.
Welche Gründe kann es für ärztliche Gutachten geben?
Inhalt
Ein ärztliches Gutachten ist nicht zu verwechseln mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die bei schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen angeordnet wird. Stattdessen soll ein ärztliches Gutachten die Führerschein-Eignung überprüfen. Nach § 11 Satz 2 bzw. § 13 und § 14 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) soll begutachtet werden, inwieweit eine Erkrankung die Fahreignung einer Person beeinträchtigt. Das können sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen sein, worunter auch eine Alkohol- oder Drogensucht gezählt werden kann.
„Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen […]“ (§11 Abs. 2 FeV).
Körperliche und psychische Erkrankungen
Ein ärztliches Gutachten ist im Zuge vieler Erkrankungen, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten, möglich. Dazu gehören unter anderem:
- Beeinträchtigungen des Seh- und Hörvermögens
- Epilepsie
- Orthopädische Erkrankungen
- Herzerkrankungen
- Störungen des Gleichgewichtsinns
- Diabetes
- Krankheiten des Nervensystems
- Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit
- Psychische Störungen wie Psychosen
- Regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente
Drogen und Alkohol
Auch Alkohol am Steuer oder eine anderweitige Suchterkrankung kann ein ärztliches Gutachten nötig machen. Denn die Abhängigkeit von Arznei- oder Betäubungsmitteln bzw. schwerer Alkoholmissbrauch gefährden die eigene Verkehrssicherheit ebenso wie die anderer Verkehrsteilnehmer häufig maßgeblich. Ein ärztliches Gutachten soll dann vor allem die Konsumgewohnheiten des Begutachteten überprüfen. Hierzu ist vor der körperlichen Untersuchung ein Gespräch bestimmt.
Rechtswidrig angeordnetes ärztliches Gutachten?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch nur dann ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn konkrete und objektive Hinweise auf eine Erkrankung oder Suchtproblematik vorliegen. „Einfach so“ darf die Behörde also keines anordnen.
Denn auch ein rechtswidrig angeordnetes ärztliches Gutachten kann laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde führen, wenn das Ergebnis erst einmal bekannt ist. Im Zweifel sollten Betroffene einen Anwalt für Verkehrsrecht mit Ihrem Fall betrauen.
Welche Ärzte dürfen begutachten?
Nicht jeder Arzt darf auch automatisch ein ärztliches Gutachten erstellen. Vor allem aber darf der Gutachter nicht Ihr behandelnder Arzt sein. Normalerweise informiert die Führerscheinstelle im Zuge der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens darüber, wer das Gutachten in Ihrem konkreten Fall durchführen kann.
Im Allgemeinen sind das:
- Verkehrsmedizinisch qualifizierte Fachärzte
- Ärzte des Gesundheitsamts
- Betriebsärzte
- Rechtsmedizinische Fachärzte
- Ärzte der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)
Nach diesen Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, sich für einen Gutachter zu entscheiden und Ihre Wahl der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen. Diese spricht dann mit dem Arzt die fraglichen Punkte in Bezug auf die Fahreignung ab.
Ablauf eines ärztlichen Gutachtens
Der Ablauf eines medizinischen Gutachtens ist nicht strikt festgelegt, denn je nach Einzelfall unterscheiden sich die zu klärenden Fragestellungen beträchtlich. Ein ärztliches Gutachten bei Alkoholmissbrauch wird einen anderen Fokus aufweisen als die Untersuchung bei einer epileptischen Erkrankung. In der Regel ist eine ärztliche Untersuchung mit Fokus Führerscheineignung jedoch weniger umfangreich als eine MPU.
Untersuchte Elemente können zum Beispiel sein:
- Allgemeiner Gesundheitszustand
- Sinnesfunktionen
- Reaktionsfähigkeit
- Allgemeine Belastbarkeit (etwa des Herz-Kreislauf-Systems)
- Allgemeine psychische Verfassung
- Konsum bestimmter Substanzen
In dem Zuge können gegebenenfalls labortechnische Untersuchungen erfolgen – insbesondere des Urins und des Bluts. Auch eine Haaranalyse ist üblich. Vor allem bei Suchtproblematiken ist dies häufig der Fall, da Rückschlüsse auf den Kurz- und Langzeitkonsum für ein ärztliches Gutachten ausschlaggebend sind. Mindestens zwei unauffällige Drogenscreenings innerhalb von drei Monaten sind beispielsweise bei einem entsprechenden Verdacht nötig.
Vorliegen einer Suchtproblematik
Die Einnahme harter Drogen, regelmäßiger Cannabiskonsum oder eine Alkoholabhängigkeit schließt in der Regel die Fahreignung aus. Fällt ein ärztliches Attest für den Führerschein negativ aus, spricht der Gutachter oft die Empfehlung aus, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anzuberaumen.
Neben der Begutachtung kann der Arzt Sie auch spezifisch zu Ihrer Situation beraten und Sie möglicherweise unterstützen, ein positives ärztliches Gutachten vorzulegen und so die eigene Fahreignung zu beweisen. Auch die Bestätigung der Fahreignung trotz einer Erkrankung oder weil keine Erkrankung vorliegt, befindet sich im Bereich des Möglichen. In dem Fall bekämen Sie Ihren Führerschein womöglich zurück. Ebenso können die Ärzte Ihnen bei einer Erkrankung helfen, die Ihre Fahreignung zwar aktuell beeinflusst, aber nicht dauerhaft ausschließt.
Anordnung ignorieren: Was passiert?
Der Aufwand, die Untersuchungssituation und nicht zuletzt auch finanzielle Aspekte schrecken viele Betroffene, denen ein ärztliches Gutachten auferlegt wurde, ab. Doch das Ignorieren der Anordnung wird in der Regel dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein auch ohne ärztliche Untersuchung entzieht, denn Ihre Fahreignung gilt weiterhin als zweifelhaft.
Verkehrsmedizinisches Gutachten und die Kosten
Ein ärztliches Gutachten mit Fokus Führerschein verursacht immer Kosten – zudem ist ein fachärztliches Gutachten von den Betroffenen selbst zu tragen. Trotzdem kann es keine pauschale Antwort geben, welche finanziellen Mittel dafür aufgewendet werden müssen. In dem Maße, wie die Untersuchungsmethoden an den Patienten angepasst sind, so richten sich auch die veranschlagten Ausgaben nach diesen Untersuchungsmethoden und dem Arzt, der diese durchführt. Nicht jeder Patient braucht zum Beispiel ein Drogenscreening. Je nach Sachverhalt können jedoch drei- bis vierstellige Summen anfallen.
Die zuverlässigste Maßnahme ist hier sicherlich, im Vorfeld bei der zuständigen Stelle, die ein ärztliches Gutachten durchführt, die Kosten per Voranschlag abzuschätzen. Zudem kann es sinnvoll sein, sich ausführlicher beraten zu lassen und die Frage nach möglichen Kostenträgern wie Versicherungen zu klären.
Ich hätte gar nicht gedacht, dass auch die psychische Verfassung bei einer Führerscheinuntersuchung untersucht werden kann. Ich stehe gerade das erste Mal vor so einer Prüfung und bin natürlich nervös. Ich hoffe wirklich, ich kann meinen Führerschein behalten.