Wer mit seinem fahrbaren Untersatz auf der Straße unterwegs ist, muss eine Menge Regeln beachten, um einen sicheren Straßenverkehr zu gewährleisten. Sämtliche Vorschriften dafür sind in der Straßenverkehrs-Ordnung festgehalten. Dazu zählen u. a. jene, die den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug regeln. Da die Abstandsunterschreitung eine der Hauptsursachen für Verkehrsunfälle ist, wird diese gemäß Bußgeldkatalog mit teils saftigen Strafen sanktioniert.
Bußgeldkatalog zur Abstandsunterschreitung
Abstandsunterschreitung: Rechner für die voraussichtlichen Sanktionen
FAQ: Abstandsunterschreitung
Generell wird der Abstand „halber Tacho“ für angemessen erachtet. Unterschreiten Sie diesen, können Sie gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden. Mehr zum richtigen Abstand lesen Sie hier.
Das Bußgeld kann je nach Schwere des Abstandsverstoßes zwischen 25 und 400 Euro betragen.
Ja, Sie können bis zu zwei Punkten in Flensburg erhalten.
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Vorschriften zur Unfallvorbeugung durch Abstandsunterschreitung
Inhalt
Um sicher mit dem Fahrzeug von A nach B zu kommen, gibt es unzählige Regeln, die jeder Fahrer einzuhalten hat. Ebenjene Regeln sind in 55 Paragrafen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Dazu gehören auch die Vorschriften zum Abstand zwischen hintereinander fahrenden Autos. Eine Unterschreitung desselben kann eine Unfallursache sein – und selbst wenn nicht, dann gibt es Methoden zur Abstandsmessung, die bei einer Abstandsunterschreitung zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und sogar zu Fahrverbot führen kann.
Zwar gibt es keine konkreten Meterangaben dazu, wann eine Abstandsunterschreitung stattfindet. Dennoch ist in § 4 StVO Folgendes zu diesem Thema festgesetzt:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Daraus folgt, dass die Frage, wann eine Abstandsunterschreitung vorliegt, von der gefahrenen Geschwindigkeit und in einigen Fällen auch von der Art des Fahrzeugs abhängt.
Orientieren können Sie sich zunächst an folgenden Punkten:
- Als sicherer Abstand gilt jene Strecke, die von dem betroffenden Kfz in dieser Situation (und mit dieser Geschwindigkeit) innerhalb von 1,5 Sekunden zurückgelegt wird.
- Als Anhaltspunkt dafür können Sie den halben Tachostand als Richtwert für einen sicheren Abstand in Metern nehmen. Bei 100 km/h bedeutet dies eine Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug von 50 Metern.
- Von einer Abstandsunterschreitung kann spätestens bei einer Strecke gesprochen werden, die das Fahrzeug innerhalb von nur 0,8 Sekunden zurücklegt.
- Geht es um einen Bus oder um einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, gibt es spezielle Regeln. Hier muss ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h – damit es bspw. auch nicht zu einer Abstandsunterschreitung auf der Autobahn kommt – ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden (Abs. 3 § 4 StVO), sonst liegt ein Abstandsverstoß vor.
- Fahren Sie ein Kfz, das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung hat bzw. einen Zug, der länger als sieben Meter lang ist, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften: Der Sicherheitsabstand muss immer so groß sein, dass ein anderes Kfz für ein Überholmanöver ansetzen kann. Dafür gibt es jedoch drei Ausnahmen:
- wenn es sich um eine mehrspurige Fahrbahn (in eigener Fahrtrichtung) handelt
- wenn es ein Überholverbot gibt
- wenn selbst nach entsprechender Ankündigung zu einem Überholmanöver angesetzt wird
Welche Strafe droht bei einer Abstandsunterschreitung?
Wie Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können, gibt es unterschiedliche Sanktionen bei der Abstandsunterschreitung. Diese hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Daher müssen Sie pauschal bei einer generellen Abstandsunterschreitung bei einem Tempo von weniger als 80 km/h „lediglich“ ein Bußgeld von 35 Euro zahlen, selbst wenn es dabei zur Sachbeschädigung kommt.
Sobald Sie aber schneller als 80 km/h unterwegs sind, verdienen Sie mit einer Abstandunterschreitung mindestens Punkte in Flensburg. Ab dieser Geschwindigkeit wird als Anhaltspunkt für die Sanktionen der Wert genommen, um wie viel der Verkehrssünder den halben Tacho unterschritten hat. Hier orientieren sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbote an der Geschwindigkeit von
- mehr als 80 km/h,
- mehr als 100 km/h und
- mehr als 130 km/h.