Ab einer gewissen Promillegrenze handelt es sich bei einer Alkoholfahrt im deutschen Straßenverkehr nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Schließlich liegt eine sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ vor, wenn diese Grenze überschritten wird. Welche Blutalkoholkonzentration (BAK) maßgeblich ist und welche Maßnahmen das Strafgesetzbuch (StGB) in einem solchen Fall vorsieht, klären wir im folgenden Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Was kann nach einer Trunkenheitsfahrt drohen?
Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer
Wurden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt und fragen sich nun, ob Ihr Verhalten noch als Ordnungswidrigkeit oder bereits als Straftat geahndet wird? Unser kostenloser Bußgeldrechner bringt Licht ins Dunkel. Geben Sie einfach den Promillewert ein, den Sie zum Tatzeitpunkt hatten, und lassen sich berechnen, was auf Sie zukommt.
Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.
FAQ: Absolute Fahruntüchtigkeit
Ja, eine relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab 0,3 Promille bestehen. Ab Werten von 1,1 Promille an, wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
Nein, hierbei handelt es sich gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Straftat, die entsprechend Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.
Ja, das ist möglich. Die Entscheidung liegt im Ermessen das Richters und ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Welche Formen der Fahruntüchtigkeit gibt es?
Inhalt
Sobald es einem Kraftfahrer nicht mehr möglich ist, sich mit einem Fahrzeug eine längere Zeit lang sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen und auch bei einer komplizierten Verkehrslage Ruhe zu bewahren, wird er in der Regel als fahruntüchtig angesehen. Dabei muss allerdings zwischen zwei Formen der Fahruntüchtigkeit differenziert werden:
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Dem Strafrecht zufolge liegt bei einem Autofahrer ab einem Promillewert von 1,1 eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Beim Fahrrad ist dieser Zustand ab 1,6 Promille erreicht. Die Strafe legt in beiden Fällen Paragraph 316 StGB fest. Es geht demzufolge nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
- Relative Fahruntüchtigkeit: Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille kann es sich um eine relative Fahruntüchtigkeit handeln. Fahrfehler oder anderweitige Ausfallerscheinungen können bereits ausreichen, um den Verdacht auf Alkoholkonsum bei den Beamten der Polizei zu wecken. In einer solchen Situation kann es sich ebenfalls um eine Straftat handeln, die gemäß Paragraph 316 StGB sanktioniert wird. Das Gleiche gilt, wenn es zu einem Unfall kam.
Es liegt stets im Ermessen des zuständigen Richters, ob es als Straftat gewertet wird, wenn der Fahrer eines Kfz als relativ fahruntüchtig angesehen wird. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol hingegen gilt stets als Straftat.
Interessant: Bei weniger als 1,1 Promille kann ebenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegen. Wenn Drogen zusätzlich zum Alkohol konsumiert wurden, handelt es sich beispielsweise um eine solche Situation.
Trunkenheitsfahrt: Mit welcher Strafe müssen Sie gemäß § 316 StGB rechnen?
Bei Trunkenheit am Steuer richtet die Strafe sich nach dem StGB. In § 316 heißt es dazu:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“
Mit der Strafe, die bei 1,1 Promille fällig wird, ist es allerdings noch nicht getan. Eine absolute Fahruntüchtigkeit zieht außerdem eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich, die mit einer Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren einhergeht.