Das Abbiegen gehört zum Einmaleins eines jeden Verkehrsteilnehmers. Egal ob Autofahrer, Fahrradfahrer oder Führer anderer Fahrzeuge – jeder muss irgendwann einmal abbiegen. Aber auch wenn das Abbiegen ein alltäglicher Vorgang im Straßenverkehr ist, geschehen immer noch viele Unfälle, die auf falsches Abbiegen zurückzuführen sind. Fehlerhaftes Abbiegen kann außerdem ein Bußgeld nach sich ziehen. Grundsätzlich gilt: Wer abbiegen will, muss einige Regeln hinsichtlich des Abbiegens und der Vorfahrt beachten.
Bußgeldtabelle: Falsches Abbiegen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Abgebogen, ohne dass sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet wurde | 10 € | ||
... dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 30 € | ||
... es kam zu einer Sachbeschädigung | 35 € | ||
Abgebogen und dabei den entgegenkommenden Verkehr behindert | 40 € | ||
... dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 140 € | 1 | 1 Monat |
... es kam zum Unfall | 170 € | 1 | 1 Monat |
In ein Grundstück abgebogen und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 80 € | 1 | |
In eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs eingefahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 20 € | ||
Abgebogen, ohne auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und diese dabei gefährdet | 140 € | 1 | 1 Monat |
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 70 € | 1 |
Bußgeldrechner: Falsches Abbiegen
FAQ: Abbiegen
Als Abbieger müssen Sie sich rechtzeitig und richtig einordnen und den geradeausfahrenden Verkehr in gleicher Fahrtrichtung oder in entgegengesetzter Richtung durchfahren lassen. Alles zum Abbiegen an einer Ampel erfahren Sie hier.
Als Linksabbieger müssen Sie entgegenkommende Rechtsabbieger zuerst abbiegen lassen. Linksabbieger aus verschiedenen Fahrtrichtungen haben voreinander abzubiegen.
Biegen Sie ab, ohne sich einzuordnen, droht eine Geldbuße von 10 Euro. Lassen Sie den entgegenkommenden Verkehr beim Abbiegen nicht durch, kann das mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet werden.
Video zum Abbiegen
Abbiegen nach Regeln der StVO: So biegen Sie richtig ab
Inhalt
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Abbiegen rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen müssen Sie auf den nachfolgenden Verkehr achten. Entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus fahren, müssen durchgelassen werden. Dazu zählen auch Schienenfahrzeuge, Busse und Fahrradfahrer.
Dabei ist es egal, ob diese auf oder neben der Fahrbahn oder auf gesonderten Fahrstreifen in gleicher Richtung fahren. Auch auf Fußgänger müssen Sie als Autofahrer Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist, müssen Sie warten. Das richtige Einordnen ist die Grundvoraussetzung für ein reibungsloses Abbiegen und muss daher frühzeitig und vorschriftsmäßig ausgeführt werden. Dabei gilt:
- Nach rechts abbiegen: Der Fahrer muss sich vor dem Abbiegen möglichst weit rechts einordnen
- Nach links abbiegen: Der Fahrer muss sich vor dem Abbiegen möglichst weit links einordnen
Links abbiegen nach StVO
Es gibt einige Sonderregeln, die zu beachten sind, wenn Sie links abbiegen. Mit dem Auto dürfen Sie sich als Linksabbieger laut StVO nur auf längs verlegten Schienen einordnen, solange der Schienenverkehr dabei nicht behindert wird. Als Linksabbieger müssen Sie entgegenkommende Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, zuerst durchfahren lassen.
Abbiegen an einer Ampel
Für das Abbiegen an der Ampel gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen. Diese gelten für Linksabbieger und für Rechtsabbieger.
- Für jede Fahrtrichtung eine gesonderte Ampel: An manchen Lichtzeichenanlagen gibt es zusätzliche Ampeln mit einem richtungsweisenden Pfeil. Grundsätzlich gilt: Leuchtet dieser grün, dürfen Sie abbiegen.
- Für alle Fahrtrichtungen eine gemeinsame Ampel: Hier müssen die Vorfahrtsregeln beachtet werden. Leuchtet die Ampel grün, dürfen Sie nicht einfach abbiegen. Hier fahren Sie langsam auf die Kreuzung und warten bis entgegenkommende Fahrzeuge durchgefahren sind bzw. bis die Lücke im Gegenverkehr groß genug ist, sodass Sie genügend Zeit haben, um abzubiegen ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.
Voreinander abbiegen
Linksabbieger, die aus verschiedenen Fahrtrichtungen kommen, müssen voreinander abbiegen. Hier gibt es aber eine Ausnahme: Wenn die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung es erfordern, können sich entgegenkommende Linksabbieger auch erst aneinander vorbeifahren und anschließend abbiegen.
Mehrspuriges Abbiegen
Bei einer Kreuzung mit mehreren Spuren ist zu beachten, dass Sie sich möglichst früh auf der Linksabbiegerspur einordnen. Betätigen Sie rechtzeitig den Blinker und beobachten Sie den nachfolgenden Verkehr. Ein Fahrspurwechsel darf nur dann erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.
Verkehrszeichen für Abbieger
Die Richtung, in die abgebogen werden soll, kann durch eine Markierung auf der Fahrbahn oder durch ein Verkehrsschild angezeigt werden. Wird durch ein Schild oder eine Markierung mit einem Pfeil das Abbiegen in eine bestimmte Richtung angezeigt, so ist diese einzuhalten.
Das Abbiegen in eine andere Richtung ist dann verboten. Das runde Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund und weißem, nach rechts gerichtetem Pfeil zeigt an, dass hier nur rechts abgebogen werden darf.
Falsch abgebogen: Diese Strafe erwartet Sie
Wer beim Abbiegen gegen die StVO verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Wenn Sie falsch abbiegen, ist eine Strafe in Form eines Bußgeldes oder in Form von Punkten in Flensburg zu erwarten. Diese Strafen hat der Bußgeldkatalog für falsches Abbiegen definiert:
Abbiegen ohne sich vorher einzuordnen
- Ordnen Sie sich vor dem Abbiegen nicht vorschriftmäßig ein, droht ein Bußgeld von 10 Euro.
- Gefährden Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer, zahlen Sie ein Bußgeld von 30 Euro.
- Bei Sachbeschädigung erwartet Sie ein Bußgeld von 35 Euro.
Abbiegen ohne entgegenkommenden Verkehr durchzulassen
- Biegen Sie ab, ohne entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren zu lassen, kann das mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet werden.
- Gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer zahlen Sie 140 Euro und erhalten zusätzlich 1 Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
- Bei daraus folgender Sachbeschädigung wird ein Bußgeld von 170 Euro verhängt und Sie erhalten ebenfalls 1 Punkt in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 Monat.
Abbiegen mit Behinderung
Fahren Sie zum Abbiegen auf eine Kreuzung, auf welcher der Verkehr stockt, und hindern so andere Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren, kann dafür ein Bußgeld von 70 Euro verlangt werden.
Abbiegen mit Gefährdung
Wenn Sie beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, droht Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Wenn Linksabbieger nicht voreinander abbiegen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, kann ein Bußgeld von 70 Euro verhängt werden und zusätzlich erhalten Sie 1 Punkt in Flensburg. Nehmen Sie beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger und gefährden diese dadurch, zahlen Sie ein Bußgeld 140 Euro und erhalten zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Außerdem müssen Sie ein einmonatiges Fahrverbot antreten.
Abbiegen mit dem Fahrrad
Auch als Radfahrer müssen Sie ein Abbiegevorhaben rechtzeitig und deutlich ankündigen. Auch für Fahrradfahrer gilt die doppelte Rückschauplicht, also das Umschauen vor dem Einordnen und noch einmal vor dem Abbiegen. Wenn Sie als Radfahrer links abbiegen wollen, müssen Sie grundsätzlich den entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehr im Auge behalten.
Fahrradfahrer können auf zwei verschiedene Arten links abbiegen:
Direktes Linksabbiegen
Beim direkten Linksabbiegen dürfen Sie als Radfahrer den Radweg rechtzeitig vor der Kreuzung verlassen, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen. Dies gilt auch wenn der Radweg eigentlich benutzungspflichtig ist.
Beim Einordnen auf der Fahrbahn ist zu beachten, dass Sie als Radfahrer nicht an der rechten Seite der Fahrzeuge bleiben müssen, sondern sich auch vor bzw. hinter ihnen einordnen können.
Ist eine Radverkehrsführung vorhanden, können Sie diese benutzen, sie ist aber nicht benutzungspflichtig. Fahren Sie rechtzeitig vor der Kreuzung auf die Fahrbahn, müssen Sie die Radverkehrsführung nicht unbedingt benutzen.
Indirektes Linksabbiegen
Viele Fahrradfahrer fühlen sich auf der Fahrbahn unsicher und wählen stattdessen das indirekte Abbiegen. Hierbei fährt der Radfahrer geradeaus über die Kreuzung und überquert die Straße anschließend vom rechten Fahrbahnrand aus. Hierbei muss auf den Verkehr aus beiden Richtungen geachtet werden.
Machen Sie einen Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen, kann ein Bußgeld von 15 Euro die Folge sein. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 20 Euro, bei Gefährdung auf 25 Euro und bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung auf 30 Euro.
Wann nehmen Sie das nicht Blinken in den Strafenkatalog auf?
Es ist schon zu einer Krankheit geworden, daß bei Fahrspurwechsel oder Ausfahrten aus dem Kreisverkehr nicht mehr geblinkt wird. Mit ist bekannt, daß jedes Auto beim Kauf diese Anlage besitzt.
Für sollche Vergehen hätte ich einen Vorschlag.
200 € Strafe 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Hallo Gunnar H.
Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Für den Strafenkatalog und dessen Inhalte sind wir jedoch nicht verantwortlich. Daher sind wir in dieser Angelegenheit der falsche Ansprechpartner. Richten Sie sich mit Ihrer Bitte gerne an das Verkehrsministerium.
– Die Redaktion