Wer Punkte in Flensburg kassiert, hat mindestens eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Der Betroffene wird im Fahreignungsregister vorgemerkt, bis es schlussendlich ab acht Punkten zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt. Ein solcher Führerscheinentzug ist jedoch vom üblichen Fahrverbot zu unterscheiden. Je nachdem, welche Bedeutung gemeint ist, gibt es unterschiedliche Antworten auf die Frage, ab wie viel Punkte ein Fahrverbot verhängt wird.
FAQ: Fahrverbot ab wie vielen Punkten?
Ab wie vielen Punkten in Flensburg droht ein Fahrverbot?
Begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit zwei Punkten in Flensburg belegt wird, droht in der Regel auch ein Fahrverbot. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ab wie vielen Punkten in Flensburg droht der Führerscheinentzug?
Haben Sie einen Gesamtpunktestand von acht Punkten erreicht, wird der Führerschein entzogen.
Was droht zusätzlich zu Fahrverbot und Punkten?
Erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, hat das zunächst keine weiteren Maßnahmen zur Folge, Sie werden lediglich vorgemerkt.
Im Video: Wie viele Punkte darf man haben?
Inhalt
Führerscheinentzug vs. Fahrverbot: Ab wie viel Punkten gilt was?
Ab wie viel Punkten ist der Führerschein weg? Wie erwähnt können zwei Begriffe bei dieser Frage gemeint sein, die zunächst einmal kurz erklärt werden sollen.
- Fahrverbot: Hier ist die Sanktion gemeint, die gemäß Bußgeldkatalog bei schweren und sehr schweren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt wird. Gibt es dafür mindestens zwei Punkte in Flensburg, wird ein Fahrverbot ebenfalls verhängt. Das kann bspw. beim Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit der Fall sein. So gibt es für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot (und natürlich einige Euro Bußgeld).Auch bei einem Regelverstoß, der drei Punkte zur Folge hat, gibt es ein Fahrverbot, dabei handelt es sich aber regelmäßig bereits um Straftaten im Straßenverkehr. Die Antwort auf die Frage, ab wie viel Punkte ein Fahrverbot wahrscheinlich wird, lautet somit: zwei.
- Führerscheinentzug: Wenn die Fahrerlaubnis im Sinne eines Führerscheinentzugs abgegeben werden muss, umfasst diese Sanktion nicht nur maximal drei Monate, sondern mindestens sechs Monate bis hin zu mehreren Jahren – sogar lebenslang ist möglich. Dieser Zeitraum wird auch als Sperrfrist bezeichnet, da der Verkehrssünder in diesem Zeitraum nicht befugt ist, ein Auto zu fahren und die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Erst nach der Sperrfrist ist dies eine Option – und zwar meist nur, wenn der Führerscheinstelle ein Beweis der Fahreignung erbracht wird (bspw. durch die erfolgreiche Absolvierung einer MPU oder der Teilnahme an einem Aufbauseminar).
Bei wie vielen Punkten gibt es ein Fahrverbot im Sinne eines Führerscheinentzugs?
Es droht folglich ein herkömmliches Fahrverbot, wenn ein Verkehrssünder zwei Punkte in Flensburg kassiert hat. Bei einem Punkt gibt es in aller Regel noch kein Fahrverbot.
Aber wie viele Punkte sind es bis zu einem Fahrverbot im Sinne eines Führerscheinentzugs?
Hierfür müssen wir uns ansehen, wie ein jeweiliger Punktestand in Flensburg sanktioniert wird und wann ein Fahrverbot dabei verhängt wird:
Punkte in Flensburg | Konsequenz | Beschreibung |
---|---|---|
1 bis 3 | Vormerkung | Keine weiteren Maßnahmen |
4 oder 5 | Ermahnung | Kostenpflichtige schriftliche Ermahnung, Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar (Punkteabbau möglich) |
6 oder 7 | Verwarnung | Kostenpflichtige schriftliche Verwarnung, Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar (Punkteabbau nicht mehr möglich) |
8 | Entziehung der Fahrerlaubnis | Führerschein wird entzogen, Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als Voraussetzung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis |
Ab wie viel Punkte es ein Fahrverbot im Sinne eines Führerscheinentzugs gibt, ist in der letzten Zeile der Tabelle festgehalten: Bei acht Punkten in Flensburg wird die verkehrsrechtliche Reißleine gezogen und der Führerschein entzogen.
Einspruch gegen Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Haben Sie die Antwort auf die Frage „Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?“ leider schon per Bußgeldbescheid bekommen, so können Sie unter Umständen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Betracht ziehen.
Die Chancen auf Erfolg lassen sich dabei nicht pauschal vorhersagen, an sichersten ist hier der Rat eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht. Es braucht jedoch eine schlüssige Begründung, wieso gerade in Ihrem Fall das Fahrverbot außer Kraft umgewandelt oder außer Kraft gesetzt werden soll – etwa weil Sie den Wagen zum Tatzeitpunkt gar nicht fuhren, oder weil ein Fahrverbot Ihre berufliche Existenz bedrohen würde.