Laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat und wird mit einer hohen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Dennoch sind bereits über 70 % aller Deutschen mindestens einmal Opfer von Fahrerflucht geworden. Liegt es daran, dass die Definition von Fahrerflucht nicht bekannt ist? Ab wann gilt es als Fahrerflucht? Muss beim Unfall ein Schaden entstehen, damit von Fahrerflucht gesprochen werden kann?
FAQ: Ab wann ist es Fahrerflucht?
Bei leichten Schäden genügen einige Minuten, bei schweren sollten Sie auch mehrere Stunden waren (außer nachts).
Nein. Sie sollten sich in diesem Fall so bald wie möglich an die nächste Polizeistelle wenden und Angaben zum Unfall machen.
Nein, das gilt nicht als Fahrerflucht. Allerdings müssen Sie hier glaubhaft darstellen, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben.
Video: Wie wird Fahrerflucht bestraft?
Fahrerflucht: Ab wann ist es eine Straftat?
Inhalt
Allgemein gilt, dass nicht jeder, der am Unfallort anwesend war, auch als Unfallbeteiligter gilt und dazu verpflichtet ist, seine Personalien abzugeben. Diejenigen, die den Unfall aber verursacht haben oder verursacht haben könnten, dürfen sich dagegen nicht ohne Weiteres vom Unfallort entfernen.
Ist der Unfallgegner anwesend, müssen Sie sich ihm als Unfallbeteiligter zu erkennen und ihm Daten zu Ihrer Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung am Unfall geben. Wenn bei ihm Schäden entstanden sind, muss er wissen, an wen er sich bezüglich Schadenersatz wenden muss.
Problematischer wird es, wenn der Unfallgegner nicht am Unfallort ist. In dem Fall müssen Sie am Unfallort warten, bis der Unfallgegner zum Fahrzeug kommt. Wie lange die Wartezeit beträgt, hängt von der Höhe der Schäden ab. Bei Bagatellschäden ist die Wartefrist nur wenige Minuten, bei einem schweren Unfall kann sie schon mehrere Stunden betragen. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für die Nacht.
Taucht der Unfallgegner nach einer angemessenen Wartezeit nicht auf, müssen Sie sich zur nächsten Polizeistelle begeben und dort Angaben zum Unfall machen und Ihre Personalien hinterlassen. Es reicht nicht, Ihre Daten hinter den Scheibenwischer zu klemmen.
Müssen Sie beispielsweise wegen schweren Verletzungen ins Krankenhaus, so können Sie sich nicht wegen Fahrerflucht bestraft werden. In diesem Fall können Sie den Unfallort verlassen und Ihre Personalien zu einem späteren Zeitpunkt abgeben.
Ab wann liegt Fahrerflucht also vor? Sollten keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen und Sie entfernen sich vom Unfallort, ohne die nötigen Angaben zu machen oder Ihrer Wartepflicht nachzukommen, machen Sie sich nach § 142 StGB wegen Fahrerflucht strafbar. Die Strafe kann unter Umständen gemildert werden, wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die Angaben noch nachträglich machen.
Wenn der Unfallverursacher den Unfall jedoch nicht bemerkt hat und dabei Bagatellschäden entstanden sind, kann er nicht wegen Fahrerflucht verantwortlich gemacht werden. Bestraft werden nur Personen, die vorsätzlich Fahrerflucht begehen.
Welche Folgen hat Fahrerflucht?
Nachdem die Frage geklärt ist, ab wann von Fahrerflucht gesprochen wird, taucht die nächste Frage auf: Wie wird Fahrerflucht bestraft?
Wer Fahrerflucht begeht, dem drohen laut § 142 StGB bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Des Weiteren können noch folgende Strafen hinzukommen:
- Sechsmonatiges Fahrverbot, da der Betroffene als nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges gilt.
- 2-3 Punkte in Flensburg.
- Verlängerung der Probezeit oder Aufbauseminar.
- Entziehen des Fahrzeuges.
Fahrerflucht wird nicht nur auf Antrag verfolgt, sondern grundsätzlich immer von Amts wegen. Selbst ein Versuch oder die Anstiftung bzw. Beihilfe sind strafbar. Das gilt jedoch nicht, wenn der Unfallverursacher aufgrund von Schuldunfähigkeit Fahrerflucht begeht, beispielsweise, wenn er nach dem Unfall unter Schock leidet.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten des Geschädigten, jedoch kann sie davon bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern. Der Fahrer kann außerdem seinen Kaskoschutz verlieren, da er gegen die Vertragspflichten verstoßen hat.
Ein Freund hatte einen Unfall. Interessant, dass man auch bei „nicht bemerkt“ rechtliche Problemen bekommen kann. Er lässt jetzt einen Kfz-Unfallgutachter kommen.