Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?

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Gerade mit Kindern sind viele Menschen auf ein Kraftfahrzeug angewiesen. Die Kleinen können meist noch keine großen Strecken zurücklegen, sodass sich eine Autofahrt anbietet. Doch ab wann dürfen Kinder vorne sitzen? Unser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen. Zudem erfahren Sie, welche Sanktionen drohen, wenn das Kind während der Fahrt nicht ausreichend gesichert ist.

FAQ: Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?

Wann dürfen Kinder vorne sitzen mit Sitzerhöhung?

Sobald Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, darf es vorne sitzen. Ist es noch kleiner als 150 cm, empfiehlt es sich, eine Sitzerhöhung zu nutzen. Diese ist gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben.

Wie groß muss ein Kind sein, damit es vorne sitzen darf?

Sobald der Sprössling eine Größe von 150 cm erreicht hat, darf es unabhängig vom Alter vorne sitzen. Ein Kindersitz ist dann nicht mehr notwendig.

Welche Strafe droht, wenn ich ein Kind ohne Kindersitz transportiere?

Hat Ihr Sprössling das Mindestalter bzw. die Mindestgröße noch nicht erreicht und Sie befördern es trotzdem ohne Kindersitz, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.

Ab wann darf ein Kind vorne sitzen?

Ab wann dürfen Kinder vorne im Auto sitzen?
Ab wann dürfen Kinder vorne im Auto sitzen?

Nicht selten ist der Platz neben dem Fahrer im Auto sehr beliebt. Viele Menschen sitzen lieber vorne als im hinteren Teil eines Kfz. Das trifft allerdings nicht nur auf Jugendliche und Erwachsene, sondern auch auf Kinder zu.

In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage: „Ab wann dürfen Kinder vorne im Auto sitzen?“ Eine Antwort darauf findet sich in § 21 Absatz 1a Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“

Grundsätzlich ist es also völlig egal, wo der Sprössling im Auto Platz nimmt. Wichtig ist, dass Sie sich an die Bestimmungen zur Sicherung halten. Auf einen Kindersitz dürfen Sie nur verzichten, wenn eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Das Kind hat das 12. Lebensjahr vollendet.
  • Der Sprössling ist 150 cm oder größer. In diesem Fall spielt das Alter keine Rolle mehr.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt und Sie transportieren das Kind ohne jede Sicherung, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In einem solchen Fall ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet.

Gut zu wissen: Hat Ihr Sprössling zwar das 12. Lebensjahr beendet, ist allerdings noch nicht 150 cm groß, empfiehlt es sich, eine Sitzerhöhung zu nutzen. So stellen Sie sicher, dass der Gurt bei Ihrem Sprössling auch richtig sitzt.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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