Handy, Smartphone und Co. nehmen in der heutigen Zeit einen hohen Stellenwert ein und haben sich wohl bei den meisten Deutschen zu ständigen Begleitern gemausert. Wer jedoch selbst beim Autofahren nicht auf die praktischen Alleskönner verzichten möchte, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Wie hoch diese ausfallen, entnehmen Sie der folgenden Tabelle.
Bußgeldtabelle: So wird die Nutzung vom Handy am Steuer geahndet
FAQ: Handy am Steuer
Werden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, erwarten Sie ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Die Nutzung vom Mobiltelefon am Steuer stellt einen A-Verstoß dar.
Das ist grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn Sie das Mobiltelefon dafür nicht in die Hand nehmen müssen.
Doch nicht nur die verkehrsrechtlichen Ahndungen sollten Autofahrer davon abschrecken, das Handy am Steuer zu nutzen. Oft reicht schon ein kurzer Blick auf das Mobiltelefon aus und es kommt beispielsweise zu einem Auffahrunfall. Auch Fußgänger oder Fahrradfahrer werden schnell übersehen, wenn die Augen auf dem Handydisplay anstatt auf der Straße ruhen.
Einer Studie der Allianz zufolge geschieht jeder zehnte Unfall im Straßenverkehr, weil der betroffene Fahrer abgelenkt war. Schauen Sie beispielsweise nur zwölf Sekunden während der Fahrt auf das Smartphone, legen Sie 168 Meter zurück – ohne davon überhaupt Notiz genommen zu haben. Der Automobilclub „Mobil in Deutschland e.V.“ schätzt die Zahl der Verkehrstoten, die aufgrund der Nutzung vom Handy am Steuer im Jahr ums Leben kommen, auf 500.
Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß
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Spezifische Ratgeber zum Handyverstoß
Inhalt
Das Unfallrisiko steigt um ein Vielfaches an, wenn Sie als Autofahrer während der Fahrt mit dem Handy am Steuer hantieren. Daraus ergibt sich demnach nicht nur eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Sie selbst.
Aus diesem Grund ist die Nutzung vom Telefon am Steuer der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge strengstens verboten und hat einen Bußgeldbescheid zur Folge.
In § 23 StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Das Verbot bezieht sich also nicht nur auf das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, sondern auch auf das Surfen im Internet, das Beantworten von SMS oder das Bedienen des integrierten Navigationssystems. Ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen laut Bußgeldkatalog, wenn das Handy während der Fahrt mit dem Auto benutzt wird. Das Verbot bezieht sich außerdem nicht nur auf Mobiltelefone, sondern auf sämtliche elektronische Geräte. D.h. auch ein Navigationsgerät dürfen Sie z. B. nicht mehr während der Fahrt manuell bedienen. Die Smartwatch am Steuer ist hingegen nicht explizit verboten.
Es existieren jedoch Situationen, in denen das Telefonieren am Steuer weder Punkte noch ein Bußgeld für den Fahrer nach sich zieht. § 23 StVO besagt: Wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, gilt das oben genannte Verbot nicht.
Parken Sie oder halten Sie am Fahrbahnrand und der Motor Ihres Kfz ist ausgeschaltet, dürfen Sie elektronische Geräte manuell bedienen.
Da die Nutzung vom Handy nicht nur am Steuer von einem Auto, sondern auch auf einem Fahrrad verboten ist, bezieht sich die StVO in diesem Absatz auf beide dieser Fahrzeugarten. Stehen Sie demzufolge mit dem Rad an einer roten Ampel, dürfen Sie Ihr Telefon ebenfalls nicht benutzen. Das Gleiche gilt für Autofahrer, wenn der Motor des Pkw durch eine Start-Stopp-Automatik vor der Ampel ausgeschaltet ist.
Geblitzt mit dem Handy am Ohr: Werden die Sanktionen addiert?
Wurden Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und auf dem Blitzerfoto ist deutlich zu erkennen, dass Sie ein Handy in der Hand halten, haben Sie sich zwei Verstöße auf einmal geleistet. In einem solchen Fall ist die Rede von Tateinheit: Sie haben zwei Ordnungswidrigkeiten zur gleichen Zeit und am gleichen Ort begangen.
Wenn Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, könnte es naheliegen, dass daher die Sanktionen addiert werden und Sie für beide Verstöße aufkommen müssen.
Dem ist jedoch nicht so. In der Regel muss das höhere Bußgeld komplett gezahlt werden. Mögliche Nebenfolgen, die mit der zweiten Ordnungswidrigkeit zusammenhängen, können hinzukommen. Ist das entsprechende Bußgeld höher als 35 Euro, kann der Regelsatz zudem erhöht werden. Zum besseren Verständnis:
- Sie waren innerorts 40 km/h schneller unterwegs als erlaubt und wurden geblitzt – mit dem Handy in der Hand.
- Für die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit werden ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig (höheres Bußgeld).
- Aufgrund der Nutzung vom Handy am Steuer würden ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt auf Sie zukommen (niedrigeres Bußgeld).
Wenn Sie in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden
Vor allem junge Autofahrer, die sich meist noch in der Probezeit befinden, sind sich der Gefahren nicht im Entferntesten bewusst, welche die Nutzung vom Handy am Steuer mit sich bringt. Viele wollen jederzeit erreichbar sein und empfinden es als ganz normal, auch während der Fahrt ihren Facebook-Status zu aktualisieren, eine WhatsApp-Nachricht zu tippen oder mit Freunden zu telefonieren.
Vor allem in der zweijährigen Probezeit wird ihnen ein solches Fehlverhalten allerdings schnell zum Verhängnis. In dieser Zeit werden Verkehrsverstöße strenger geahndet, um junge Autofahrer zu sensibilisieren und abzuschrecken, damit sie sich gar nicht erst leichtsinnig oder verkehrswidrig verhalten.
Grundsätzlich werden Verstöße in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstöße: Hierbei handelt es sich um schwerwiegende Regelmissachtungen wie z. B. das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
- B-Verstöße: Sind Sie mit abgefahrenen Reifen unterwegs oder wurden beim Falschparken erwischt, liegt ein B-Verstoß vor. Hier geht es um weniger schwerwiegende Regelmissachtungen.
Handy am Steuer: Härtere Sanktionen sind am 19. Oktober in Kraft getreten
Bereits seit einiger Zeit waren härtere Strafen für die Nutzung vom Handy am Steuer im Gespräch. Das Verkehrsministerium hatte diversen Medienberichten zufolge das Gefühl, dass die alten Vorschriften nicht so recht Anklang fanden und plante daher eine strengere Verordnung.
Autofahrer, die sich weder von den alten Sanktionen noch von dem offensichtlich höheren Unfallrisiko davon abschrecken lassen, das Handy am Steuer zu nutzen, überdenken jetzt ihr Verhalten möglicherweise noch einmal, da die Strafen härter ausfallen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat folgende Änderungen durchgesetzt:
- Das Bußgeld liegt nicht mehr bei 60, sondern bei 100 Euro, wenn Autofahrer mit dem Handy am Steuer hantieren.
- Fahrradfahrern müssen 55 anstatt 25 Euro zahlen.
- Kommt eine Gefährdung anderer im Straßenverkehr hinzu, gibt es sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Die Geldbuße liegt nun zwischen 150 und 200 Euro.
Da kann schon mal eine ganze Autobahn, oder eine Eishalle (Bad Reichenhall) zusammenkrachen, oder eine seilbahn mit Mann und Maus ausbrennen – selbst mit vielen Toten: Offensichtlich kein Problem für die Behörden, wenn die Schuldigen in den Behörden selbst zu suchen sind – aber der Bürger wird beim kleinsten Vergehen gnadenlos, massenhaft, über Jahre nachtragen und ohne Pardon abgezockt, daß die Schwarte kracht – anonym und „automatisch“ (ohne Unterschrift, versteht sich mittlerweile fast von selbst – nicht selten unter an den Haaren herbeigezogenen Vorwänden, die selbst den naturgesetzen Hohnsprechen (man ist nämlich nicht blind, während man telefoniert, jedenfalls nicht blinder als die bayrischen Baubnahmebehörden, die die besagte Eishalle zur Benutzung freigaben, oder jene, die die Brandgefährdung der Seilbahn schlichtweg nicht erkannten, obwohl genau das ihr Beruf war und ist!).
Übrigens: Eines der Rechtsstaatsprinzipien ist die „Angemessenheit“ (in Worten: Angemessenheit!)
Damit ist über die „Bundesrepublik Deutschland“ bereits alles gesagt.