Busunfall: Großes Gefährt, großer Schaden?

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Knapp 79.000 Kraftomnibusse gehörten dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge im Januar 2017 zum Fahrzeugbestand in Deutschland. Da der Bus als eines der sichersten Verkehrsmittel gilt, nutzen sowohl Familien als auch Rentner oder junge Menschen ihn gern, um von A nach B zu gelangen. So selten ein Busunfall auch sein mag – die Schäden sind häufig gravierend, wenn ein Fahrzeug dieser Größe in einen Crash im Straßenverkehr verwickelt wird.

FAQ: Busunfall

Was muss ich nach einem Busunfall tun?

Es gilt, die Unfallstelle abzusichern, den Notruf abzusetzen und ggf. Erste Hilfe zu leisten.

Wer haftet bei einem Busunfall?

Das kommt unter anderem darauf an, ob der Unfall fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde.

Können Fahrgäste bei einem Busunfall eine Teilschuld zugesprochen bekommen?

In einem Reisebus besteht Anschnallpflicht. Missachtet ein Fahrgast diese, kann ihm nach dem Unfall ggf. eine Teilschuld zugesprochen werden.

Welche Vorschriften gelten für Fahrgäste in einem Bus?

Was sollten Sie bei einem Busunfall im Straßenverkehr beachten?
Was sollten Sie bei einem Busunfall im Straßenverkehr beachten?


Wer sich für den Bus als Fortbewegungsmittel entscheidet, muss sich während der Fahrt an eine sogenannte Selbstschutzpflicht halten. Dies bedeutet, dass Fahrgäste dazu verpflichtet sind, auf ihren Plätzen sitzenzubleiben bzw. sich an entsprechenden Schlaufen oder Stangen festzuhalten. Schließlich kann sich ein Busunfall auch im Inneren des Fahrzeugs abspielen, wenn ein Insasse beispielsweise aufgrund eines unerwarteten Bremsmanövers stürzt.

Kam es in einem Bus zu einem Unfall, weil sich die betroffene Person nicht richtig festgehalten hatte und der Busfahrer plötzlich stark abbremsen musste, so trägt sie in der Regel selbst die Schuld daran. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um ein verkehrsbedingtes Fahrverhalten des Busfahrers handelte, das im Linienbus zu einem Unfall führte.

In einem solchen Fall besteht für Sie als geschädigter Fahrgast normalerweise kein Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld nach einem Busunfall – weder vom Fahrer noch vom jeweiligen Busunternehmen. Dies ist unter anderem darin begründet, dass es nicht zu den Aufgaben des Busfahrers gehört, sich vor jedem Fahrtbeginn zu vergewissern, dass alle Insassen über einen festen Halt verfügen.
Unfall mit dem Reisebus: Haben Sie sich an die Anschnallpflicht gehalten?
Unfall mit dem Reisebus: Haben Sie sich an die Anschnallpflicht gehalten?

Doch wie verhält sich das Ganze, wenn sich mit einem Reisebus ein Unfall ereignete? § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge müssen sich die Passagiere in einem Reisebus im Gegensatz zu einem Linienbus an eine Anschnallpflicht halten. Da Letztere auch über Stehplätze verfügen, sind sie von dieser Pflicht nicht betroffen.

War ein Fahrgast nicht angeschnallt und es kam aus diesem Grund zu einem Busunfall, besteht die Möglichkeit, dass das Schmerzensgeld aufgrund eines Mitverschuldens verringert wird. Busfahrer von Reisebussen sind lediglich dazu verpflichtet, vor Fahrtantritt auf die geltende Anschnallpflicht hinzuweisen. Eine Pflicht, zu kontrollieren, ob diese auch eingehalten wird, besteht allerdings nicht.

Unfall mit einem Bus: So verhalten Sie sich richtig

Ereignete sich der Busunfall nicht im Fahrzeuginneren, sondern es kam zu einer Kollision mit einem anderen Kfz im Straßenverkehr, sollten Sie die folgende Vorgehensweise als Unfallbeteiligter an den Tag legen:

  • Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein, ziehen eine Warnweste vor dem Aussteigen über und stellen ein Warndreieck auf.
  • Überblick verschaffen: Betrachten Sie sich den Unfallort eingehend: Vor allem wenn ein schwerer Busunfall geschah, wurden wahrscheinlich Personen verletzt. Überzeugen Sie sich davon, wie viele und wie schwer ihre Verletzungen sind.
  • Erste Hilfe leisten: Wenden Sie ggf. Erste-Hilfe-Maßnahmen an und kümmern sich um die Unfallopfer, bis die Rettungskräfte den Unfallort erreichen.
  • Notarzt und Polizei informieren: Setzen Sie einen Notruf unter der Telefonnummer 112 ab und stellen sich darauf ein, die fünf W-Fragen beantworten zu können (Wer, Wo, Was, Wie viele Verletzte, Warten auf Rückfragen). Die Polizei müssen Sie nur verpflichtend benachrichtigen, wenn Personen zu Schaden kamen.
  • Daten mit Unfallbeteiligten austauschen: Tauschen Sie nach einem Busunfall sowohl die Kontakt- als auch die Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Ist dieser zu stark verletzt, können Sie Ihre Daten bei der Polizei hinterlassen.
  • Unfallbericht erstellen: Beschreiben Sie den Unfallhergang in einem Unfallbericht. Auch das Erstellen einer Unfallskizze sowie das Anfertigen von Beweisfotos bieten sich an. Im Anschluss müssen beide Fahrer den Bericht unterschreiben.

Busunfall: Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Welche Versicherung zahlt, wenn ein Busfahrer beispielsweise einen Schulbusunfall verursachte?
Welche Versicherung zahlt, wenn ein Busfahrer beispielsweise einen Schulbusunfall verursachte?

Im Anschluss an die gerade beschriebenen Schritte nach einem Verkehrsunfall mit einem Bus müssen Sie den Vorfall der Versicherung melden. Bei der Schadensregulierung spielt vor allem die Klärung der Schuldfrage eine zentrale Rolle. Verursachte beispielsweise der Busfahrer den Unfall, muss erst einmal festgestellt werden, ob sich dieser fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat.

Beim Vorliegen von Vorsatz haftet er allein für die Schäden, die beispielsweise im Zuge von einem Unfall mit einem Reisebus entstanden sind. Bei vorliegender Fahrlässigkeit haften in der Regel der betroffene Busfahrer sowie der jeweilige Verkehrsmittelbetreiber oder Reiseveranstalter. Die Haftung wird also sozusagen nach einem fahrlässsig verursachten Busunfall aufgeteilt.

Geschah der Busunfall aufgrund des Fehlverhaltens eines anderen Unfallbeteiligten, muss in der Regel seine Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden übernehmen. Kann nicht eindeutig geklärt werden, wer die Schuld daran trägt, bietet es sich an, die Polizei dazuzurufen. Wurden Personen verletzt, ist dies ohnehin Pflicht. Doch auch bei anderweitigen Uneinigkeiten steht Ihnen dieser Schritt nach einem Busunfall frei.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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