Haben Sie nach einem Verkehrsunfall die Unfallstelle abgesichert, bei verletzten Personen Erste Hilfe geleistet sowie Notarzt und Polizei informiert, besteht der nächste Schritt normalerweise daraus, einen Unfallbericht anzufertigen, in dem Sie den Unfallhergang beschreiben müssen. Ein solcher Bericht hilft beispielsweise der Versicherung bei der Klärung der Schuldfrage. Doch worauf ist bei der Beschreibung vom Unfallhergang zu achten?
FAQ: Unfallhergang
Wird die Polizei gerufen, erstellt diese den Unfallbericht. Andernfalls ist dies Aufgabe der Unfallbeteiligten.
Wann, wo und wie ist der Unfall passiert? Wer war beteiligt? Was ist genau passiert? Je mehr Details Sie angeben, desto besser.
Wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, ist es wichtig ein Gutachten erstellen zu lassen.
Wichtige Informationen zum Unfallhergang
Worauf kommt es bei der Schilderung vom Unfallhergang an?
Inhalt
Zunächst einmal muss differenziert werden, um welche Art von Unfall es sich handelte. Kam es lediglich zu einem Blechschaden und niemand wurde verletzt, sind Sie nicht dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen. Zeigt sich der Unfallgegner uneinsichtig oder es bestehen Uneinigkeiten, was den Unfallhergang betrifft, steht Ihnen diese Option jedoch frei.
Wurden beim Zusammenstoß Personen verletzt oder es entstand ein enormer Schaden an den Fahrzeugen, sind sie dazu verpflichtet, den Vorfall bei der Polizei zu melden. In diesem Fall müssen Sie keinen eigenen Unfallbericht erstellen, da die Beamten dies im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme übernehmen.
Doch unabhängig davon, ob Sie in Zusammenarbeit mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht erstellen oder von den zuständigen Beamten zum Unfallhergang befragt werden, damit diese ihren eigenen Bericht anfertigen können, geht es um folgende Angaben:
- Wann ereignete sich der Unfall?
- Wo spielte sich das Ganze ab?
- Was ist genau passiert?
- Wer war involviert?
- Wie kam es zum Zusammenstoß?
An je mehr Details Sie sich erinnern, desto besser. Eine ausführliche Schilderung des Unfallhergangs macht es Polizei und Versicherung leichter, nachzuvollziehen, weshalb es letztendlich gekracht hat.
Unfallhergang: Skizze und Fotos können nicht schaden
Um den Unfallhergang noch präziser zu schildern und nicht nur mit Worten zu arbeiten, bietet sich zum einen eine Unfallskizze an. Niemand wird von Ihnen ein überragendes künstlerisches Talent erwarten, wichtig ist vielmehr eine verständliche bildliche Darstellung des Unfallgeschehens. Dazu können Sie ein einfaches weißes oder kariertes Blatt Papier verwenden.
Alle Objekte oder Hindernisse, die mit dem Unfallhergang in Verbindung stehen, sollten erkennbar sein. Dabei kann es sich etwa um Ampeln oder Verkehrsschilder handeln. Außerdem sollte die Skizze Aufschluss darüber geben, welcher Verkehrsteilnehmer in welcher Richtung unterwegs war. Hierbei können Sie z. B. mit schlichten Pfeilen arbeiten.
Handelte es sich beispielsweise um einen Unfall, der aufgrund eines falschen Abbiegemanövers zustande kam, ist es zudem wichtig, die Anzahl der Fahrbahnspuren darzustellen. Auch, ob sich die Kollision an einer Einmündung oder Kreuzung ereignete, kann von Bedeutung sein und sollte daher auf Ihrer Skizze zu erkennen sein.
Unfallhergang beschreiben: Unser Muster eines Unfallberichts
Es bietet sich durchaus an, den Unfallhergang anhand einer Vorlage zu beschreiben. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie keine wichtigen Aspekte vergessen. Gängig ist vor allem der sogenannte Europäische Unfallbericht, der sowohl im In- als auch im Ausland Anwendung findet.
Er ist in verschiedenen Sprachen erhältlich und erleichtert den Unfallparteien das Ganze vor allem dadurch, dass sie die meisten Beschreibungen zum Unfallhergang tätigen können, indem sie lediglich ein Kreuzchen an der richtigen Stelle setzen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen das Muster eines solchen standardisierten Unfallberichts zur Verfügung. Dieses können Sie ausdrucken und im Anschluss beispielsweise im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende Ihres Fahrzeugs platzieren. Somit haben Sie es stets griffbereit, sollte es zum Verkehrsunfall kommen und es wird eine Schilderung vom Unfallhergang von Ihnen verlangt:
Wann ist die Hilfe eines Gutachters gefragt?
Nicht immer ist es nach einem Unfall im Straßenverkehr leicht, die Schuldfrage zu klären. In gewissen Situationen reichen weder ein professionell angefertigter Unfallbericht der Polizei noch eine von Ihnen vorgenommene Beschreibung vom Unfallhergang aus, um zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen, wer letztendlich die Schuld am Zusammenstoß trägt.
Die Klärung der Schuldfrage spielt jedoch vor allem in Bezug auf die Versicherung eine wichtige Rolle. Schließlich muss diese in der Regel nur dann für die entstandenen Schäden aufkommen, wenn nachgewiesen ist, dass ihr Versicherungsnehmer dafür verantwortlich ist und die Schuld dementsprechend bei ihm liegt.
Es können jedoch auch auf beiden Seiten Fehler gemacht worden sein, die zum Crash führten. Um festzustellen, ob möglicherweise aufseiten beider Fahrer eine Mitschuld vorliegt oder der Unfall doch auf das Fehlverhalten eines Fahrers zurückzuführen ist, engagieren Versicherungen nicht selten einen eigenen Gutachter oder Sachverständigen, der den Unfallhergang rekonstruieren soll.
Beispielsweise anhand der Spuren, die der Unfall auf der Straße hinterlassen hat, den Schäden an den Fahrzeugen oder ihren jeweiligen Positionen führt er eine Unfallanalyse durch.
Dabei untersucht er unter anderem, wie schnell die beiden Kfz jeweils unterwegs waren, ob die Berichte über den Unfallhergang plausibel sind oder ob möglicherweise technisches Versagen als Unfallursache infrage kommt. Auch Sie als Unfallbeteiligter haben die Möglichkeit, einen solchen Gutachter hinzuzuziehen.