Um sich im Falle eines Unfalls zu schützen, können Motorradfahrer unter anderem auf Handschuhe, spezielle Stiefel und Jacken zurückgreifen. Im Gegensatz zum verpflichtenden Helm ist das Tragen dieser Kleidungsstücke allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch kann einem Biker, der bei einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung unterwegs war, unter Umständen trotzdem eine Mitschuld am entstandenen Schaden vorgeworfen werden?
FAQ: Motorradunfall ohne Schutzkleidung
Nein, ausschließlich ein Helm ist in Deutschland verpflichtend.
Durch die richtige Bekleidung lässt sich ggf. die Schwere der Verletzungen durch den Unfall verringern. Dies gilt insbesondere bei Schürfwunden.
In der Vergangenheit haben Gericht in solchen Fällen eine Mitschuld festgestellt und daher zum Beispiel den Anspruch auf Schmerzensgeld reduziert.
Video: Ist eine Motorradkleidung Pflicht?
Motorradunfall: Ohne Schutzkleidung sind schwere Verletzungen zu erwarten
Inhalt
Werden Motorradfahrer in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt, bekommen sie die Auswirkungen direkt am eigenen Leib zu spüren. Dies gilt für einen Motorradunfall mit oder ohne Schutzkleidung. Schließlich wird der Aufprall nicht wie etwa bei einem Pkw durch Airbags oder die sogenannte Knautschzone gedämpft. Auch Sicherheitsgurte sind bei einem Kraftrad nicht vorhanden, was ebenfalls für ein höheres Verletzungsrisiko spricht.
Besonders häufig kommt es zu mehreren schweren Läsionen an verschiedenen Körperteilen, die „Polytraumata“ genannt werden. Für einen Motorradunfall ohne Schutzkleidung sind vor allem Schürfwunden charakteristisch. Hinzu kommen oft Knochenbrüche und Frakturen am Kopf. Seit 1976 schreibt der Gesetzgeber zumindest eine Helmpflicht beim Fahren mit dem Motorrad vor.
Diese ist in § 21 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Dort heißt es:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“
Doch vor allem im Sommer haben einige Motorradfahrer keine Lust, sich eine luftundurchlässige Lederkluft überzuwerfen und ziehen T-Shirts und kurze Hosen vor. Zwar verstoßen sie damit nicht gegen geltendes Verkehrsrecht, müssen allerdings bei einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung in der Regel mit weitaus schlimmeren Verletzungen rechnen. Außerdem kann ihnen eine Mitschuld daran vorgeworfen werden, dass diese überhaupt in dem Ausmaß eingetreten sind.
Welche Folgen hat eine Mitschuld bei einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung?
Trifft Sie als Biker keine Schuld an dem Zusammenstoß, muss normalerweise die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden aufkommen – dies gilt zunächst einmal unabhängig davon, ob es sich um einen Motorradunfall mit oder ohne Schutzkleidung handelte.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich beispielsweise das zu zahlende Schmerzensgeld verringert, wenn Ihnen ein sogenanntes Mitverschulden nach § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nachgewiesen werden kann. Handelte es sich um einen Motorradunfall ohne Schutzkleidung, muss überprüft werden, ob die entsprechenden Verletzungen im gleichen Ausmaß eingetreten wären, wenn Sie sich durch spezielle Kleidung geschützt hätten.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
- Bei einem Unfall mit einem Autofahrer wurde ein Motorradfahrer schwer an Beinen und Knie verletzt. Die Schuld lag nachweisbar beim Fahrer des Pkw.
- Da der Biker bei dem Motorradunfall jedoch ohne Schutzkleidung unterwegs gewesen war und dadurch ein höheres Verletzungsrisiko in Kauf genommen hatte, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in seinem Urteil vom 23.07.2009, dass ein Mitverschulden vorlag.
- Der Motorradfahrer hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro gefordert. Aufgrund der Ansicht des Gerichts, dass ein Großteil der Verletzungen hätte vermieden werden können, hätte er entsprechende Schutzkleidung getragen, wurde die Summe jedoch auf 14.000 Euro verringert. (Brandenburgisches OLG, Az. 12 U 29/09)