Mecklenburg-Vorpommern ist besonders bei Urlaubern beliebt: Die Ostseeküste lockt genauso die Feriengäste wie die Inseln Rügen und Usedom. In der freudigen Erwartung der Sandstrände kommt es bei einigen Verkehrsteilnehmern bei der Durchquerung des dünnbesiedelten Bundeslandes jedoch zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese werden anschließend unter anderem durch die Bußgeldstelle Rostock und weitere regionale Behörden bearbeitet.
Zentrale Aufgaben: Die Bußgeldstelle dient der Verkehrssicherheit
Inhalt
Zuvorderst kümmert sich die Bußgeldstelle Rostock um die Verkehrsüberwachung und die damit verbundene Ahndung von Verkehrsverstößen. Ziel ist immer die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Dies umfasst
- den ruhenden Verkehr (beispielsweise Halte- und Parkverstöße).
- den fließenden Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Ladungssicherung, Rotlichtverstöße etc.).
Weitere Zuständigkeiten der Bußgeldstelle
Daneben ist die Bußgeldstelle Rostock aber auch zuständig für die Sanktionierung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, die nur einen indirekten oder keinen Bezug zum Straßenverkehr haben.
Dies können zum Beispiel Lärmbelästigung, Verstöße gegen die Meldepflicht oder die fehlende Beseitigung von Hundekot sein. Auch in diesen Fällen tritt die Behörde in Aktion.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, verschickt die Bußgeldstelle Rostock entweder einen Anhörungsbogen oder direkt den Bußgeldbescheid, wenn die Anhörung bereits vor Ort stattgefunden hat. Im Bescheid sind neben den Angaben zur Person auch das Bußgeld sowie die Nebenstrafen und häufig auch die eingetragenen Punkte in Flensburg verzeichnet.
Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid auch korrekt, etwa aufgrund von mangelhafter Bedienung des Blitzers oder fehlenden Angaben. Dann können Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Besonders bei hohen Bußen oder langen Fahrverboten kann das sinnvoll sein – gegebenenfalls auch mit Unterstützung eines Anwalts.
Bußgeldbescheid akzeptieren
Wurde der Bescheid jedoch zurecht durch die Bußgeldstelle Rostock ausgestellt, können Verkehrssünder die Geldbuße auch bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Frist zahlen. Damit akzeptieren sie die Strafe, die damit Rechtskraft erlangt. Das Verfahren ist daraufhin abgeschlossen und kann in der Regel nicht erneut eröffnet werden.
Der persönliche Ansprechpartner und die Informationen zu den Zahlungsmodalitäten finden sich in der Regel auf dem Bußgeldbescheid. Haben Sie weitere Fragen, können Sie die Behörde jedoch auch allgemein kontaktieren!
Kontakt zu den Bußgeldstellen
Aufgrund der Vielzahl der Ordnungswidrigkeiten wird die Bußgeldstelle Rostock von weiteren, regionalen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Kontaktdaten aller Behörden sind in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst.
Jeder Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern besitzt eine Bußgeldstelle:
Bußgeldstelle | Adresse | Kontakt |
---|---|---|
Bußgeldstelle Rostock (Stadtamt) | Charles-Darwin-Ring 6 18059 Rostock | Telefon: 0381/381-3218 Fax: 0381/381-3285 E-Mail: stadtamt-verwaltungsabteilung@rostock.de Homepage www.rathaus.rostock.de |
Bußgeldstelle Rostock (Landkreis) | August-Bebel-Str. 3 18209 Bad Doberan | Telefon: 03843/755-32100 Fax: 03843/755-32800 Homepage www.landkreis-rostock.de |
Bußgeldstelle Demmin | Adolf-Pompe-Straße 12 - 15 17109 Demmin | Telefon: 0395 57087 4362 Fax: 0395/57087 65932 Homepage www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de |
Bußgeldstelle Parchim | Verkehrsüberwachung Putlitzer Straße 25 19370 Parchim | Telefon: 03871/722-3700 Fax: 03871/72277-3700 Homepage www.kreis-lup.de |
Bußgeldstelle Grevesmühlen | Börzower Weg 3 23936 Grevesmühlen | Telefon: 03841/3040-3250 Fax: 03841/3040-83250 Homepage www.nordwestmecklenburg.de |
Bußgeldstelle Schwerin | Am Packhof 2-6 19053 Schwerin | Telefon: 0385/545-2250 Fax: 0385/545-2279 Homepage www.schwerin.de |
Bußgeldstelle Anklam | Spantekower Landstraße 35 17389 Anklam | Telefon: 03834/8760-3625 Fax: 03834/8760-93625 Homepage www.kreis-vg.de |
Bußgeldstelle Stralsund | Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund | Telefon: 03831/357-1000 Fax: 03831/357-1000 Homepage www.lk-vr.de |