Ein anderes Auto ist gerade beim Ein- oder Ausparken schnell gestreift. In manchen Fällen ist jedoch kein sichtbarer Schaden feststellbar. Wie sollten Kfz-Führer sich in einem solchen Fall verhalten? Ist es möglich, Fahrerflucht zu begehen, wenn kein Schaden entstanden ist?
FAQ: Fahrerflucht ohne Unfall
Eine strafbare Fahrerflucht begeht nur derjenige , der an einem Unfall beteiligt war und. anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien nicht ermöglicht.
Unfallflucht setzt voraus, dass es zu einem Unfall kam. Ein Unfall führt aber stets zu einem Sach- oder Personenschaden. Kurz: Ohne Schaden kein Unfall und damit auch keine Fahrerflucht.
Ganz so einfach ist es nicht. Es gibt auch Schäden, die nicht sofort als solche erkennbar sind, sondern die erst später festgestellt werden. Das genügt, um eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht zu bejahen.
Unfall ohne Schaden: Ist Fahrerflucht dann strafbar?
Inhalt
Grundsätzlich ist Fahrerflucht strafbar. Im Strafgesetzbuch (StGB) heißt es zum Tatbestand der Unfallflucht, dass alle Unfallbeteiligten die Feststellung ihrer Personalien sowie des Fahrzeugs ermöglichen müssen. Dazu müssen sie auch eine gewisse Wartezeit in Kauf nehmen. Je nach Schadenshöhe und Begleitumständen müssen Flüchtige mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen (§ 142 Abs. 1 StGB).
Selbst wenn ein Unfall ohne sichtbaren Schaden verläuft, kann Fahrerflucht festgestellt werden, wenn sich der Verursacher vom Ort des Geschehens entfernt, ohne die oben genannten Feststellungen zu ermöglichen – denn ein Schaden kann nicht ausgeschlossen werden.
Wenn ein Schaden im Nachhinein festgestellt wird, liegt Fahrerflucht vor, unabhängig davon, ob der Verursacher zum Zeitpunkt der Unfallflucht Kenntnis von diesem hatte.
Kein Schaden: Fahrerflucht verhindern
Auch ein Parkrempler ohne erkennbaren Schaden schließt eine Fahrerflucht also nicht aus. Doch wie verhalten sich Verkehrsteilnehmer korrekt, um eine Fahrerflucht ohne sichtbaren Schaden sowie die Strafe dafür zu verhindern?
Unfallflucht (ohne Schaden) vermeiden: So geht‘s
- Halten Sie Ihr Auto an.
- Falls notwendig: Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie erste Hilfe.
- Warten Sie eine angemessene Zeit beim Auto auf den Geschädigten, sollte dieser nicht direkt anzutreffen sein.
- Melden Sie den Unfall in jedem Fall der Polizei und warten auf deren Eintreffen oder suchen Sie das nächstgelegene Polizeirevier auf.
Je nach Situation kann die angemessene Wartezeit differieren. Mindestens 30 Minuten sollten Unfallverursacher jedoch an der Unfallstelle ausharren, um einer Fahrerflucht ohne erkennbaren Schaden vorzubeugen.
Wann liegt keine Unfallflucht vor?
Einige Situationen unterliegen jedoch nicht dem Straftatbestand der Unfallflucht:
- Verlassen der Unfallstelle, um den Schaden der Polizei zu melden. Das Aufsuchen der nächsten Polizeidienststelle ist keine Fahrerflucht.
- Hilfe holen. Insbesondere, wenn Verletzte durch den Unfall zu beklagen sind, ist das Holen von Hilfe selbstverständlich erlaubt.
- Fahrerflucht, wenn nachweislich kein Schaden vorliegt? In diesem Fall wäre ein Verlassen des Ortes nicht strafbar.
- Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht bemerkt wurde? Für eine Fahrerflucht ist ein gewisser Vorsatz notwendig. Ob der Verursacher den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat, kann in einem entsprechenden Gutachten überprüft werden.
- Fahrerflucht bei einem Wildunfall? Eine Fahrerflucht setzt einen Geschädigten voraus. Da Wild herrenlos ist, ist es keine Fahrerflucht, nach einem Wildunfall den Ort zu verlassen. Allerdings dürfen verletzte Tiere nicht sich selbst überlassen werden – dies wäre Tierquälerei und damit strafbar! Melden Sie den Unfall der Polizei bzw. dem Jagdpächter!