Fahrerflucht: Welche Strafe eine Unfallflucht nach sich zieht

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Suchen Kraftfahrer nach einem Unfall im Straßenverkehr panisch das Weite, anstatt sich den Folgen zu stellen, begehen sie Fahrerflucht. Dass ein solches Fehlverhalten ebenfalls Konsequenzen nach sich zieht, blenden einige dabei wohl gänzlich aus. Wie die mit einer Fahrerflucht einhergehende Strafe genau aussieht und welche Tatbestände bei einer Unfallflucht außerdem erfüllt sein können, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Strafe bei Fahrerflucht

Welche Strafe wird bei Fahrerflucht verhängt?

Der Strafrahmen umfasst eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Über die genaue Strafe entscheidet ein Richter.

Wann kann ich wegen Fahrerflucht bestraft werden?

Wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, ohne Ihre Personalien direkt beim Unfallgegner oder der Polizei zu hinterlassen. Es genügt nicht, einen Zettel an die Windschutzscheibe zu heften.

Wo wird die Strafe für Fahrerflucht gesetzlich festgelegt?

Im Strafgesetzbuch (StGB) im § 142 Abs. 1 ist die Strafe für Fahrerflucht geregelt.

Video: Wie wird Fahrerflucht bestraft?

Wann der Tatbestand „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ erfüllt ist, erfahren Sie hier.
Wann der Tatbestand „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ erfüllt ist, erfahren Sie hier.

Wie wird eine Fahrerflucht gemäß StGB geahndet?

Anzeige wegen Fahrerflucht: Welches Strafmaß ist zu erwarten?
Anzeige wegen Fahrerflucht: Welches Strafmaß ist zu erwarten?


Das Strafgesetzbuch (StGB) setzt in Deutschland nicht nur die mögliche Strafe bei einer Fahrerflucht fest, sondern definiert zunächst einmal, wann es sich überhaupt um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt. § 142 Absatz 1 StGB besagt dazu Folgendes:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“


Es ist dementsprechend nicht möglich, die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe zu umgehen, indem Sie einfach einen Zettel mit Ihren Daten unter dem Scheibenwischer des anderen Kfz hinterlassen. Vielmehr müssen Sie eine angemessene Zeit lang warten (je nach den vorliegenden Umständen 20 bis 60 Minuten) oder direkt die Polizei verständigen.

Tun Sie dies nicht und machen sich stattdessen nach dem Unfall einfach aus dem Staub, besteht die Strafe für eine Fahrerflucht gemäß StGB aus einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Kam es lediglich zu einem Blechschaden, fällt das Strafmaß in der Regel geringer aus, als wenn Menschen verletzt wurden und Sie trotzdem einfach weiterfuhren.

Sind bei einer Fahrerflucht noch weitere Konsequenzen möglich?

Nach einer Unfallflucht sind auch Folgen aus dem Verkehrsrecht möglich.
Nach einer Unfallflucht sind auch Folgen aus dem Verkehrsrecht möglich.

Neben der mit einer Fahrerflucht einhergehenden Strafe aus dem Strafrecht kommen zusätzlich verkehrsrechtliche Folgen auf den jeweiligen Fahrer zu: Drei Punkte in Flensburg, ein maximal dreimonatiges Fahrverbot sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis liegen dabei im Bereich des Möglichen.

Je nachdem, wie hoch der vorliegende Schaden ist, beeinflusst dies bei einer begangenen Fahrerflucht die Folgen aus dem Verkehrsrecht:

  • Lag der Schaden unter 600 Euro? In diesem Fall muss der unfallflüchtige Kraftfahrer in der Regel mit einer Geldauflage rechnen.
  • Betrug der Schaden weniger als 1.300 Euro? Hier erwartet den Fahrer nach dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort normalerweise eine Strafe in der Höhe eines Monatsgehalts. Außerdem werden zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von maximal drei Monaten fällig.
  • Überstieg der Schaden einen Betrag von 1.300 Euro? Die mit der Fahrerflucht verbundene Strafe kann dann durchaus über ein Monatsgehalt hinausgehen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Daran schließt sich eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist an, in der kein neuer Führerschein beantragt werden darf.

Weitere mögliche Strafen bei einer Fahrerflucht

Was passiert, wenn bei einer Fahrerflucht noch weitere Tatbestände als erfüllt gelten? Dies ist oft vor allem dann der Fall, wenn Personen verletzt wurden und Sie sich als Fahrer trotzdem unerlaubt mit dem Auto vom Unfallort entfernt haben. Schließlich verpflichtet § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) jeden Unfallbeteiligten dazu, Erste Hilfe zu leisten und sich um Verletzte zu kümmern.

Handelte es sich also um einen Unfall mit Personenschaden und Sie missachteten durch die begangene Fahrerflucht die StVO, steht schnell der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB im Raum. Welche in der Fahrerflucht begründete Strafe in einer solchen Situation fällig werden kann, definiert der genannte Paragraph wie folgt:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bei einer Fahrerflucht kann die Strafe nicht pauschal festgesetzt werden.
Bei einer Fahrerflucht kann die Strafe nicht pauschal festgesetzt werden.

Weiterhin kann Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung angelastet werden, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der von Ihnen begangenen Pflichtverletzung und den Verletzungen der betroffenen Personen besteht. Haben Sie eine rote Ampel missachtet, es kam zum Unfall und Sie begingen Unfallflucht, wäre dies beispielsweise der Fall.

Eine fahrlässige Körperverletzung wird laut § 229 StGB mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Die mit der begangenen Fahrerflucht zusammenhängende Strafe erhöht sich auf eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn bei dem von Ihnen verursachten Unfall nicht nur Personen verletzt wurden, sondern verstarben.

Unter Umständen kann Ihnen dann eine fahrlässige Tötung vorgeworfen werden. Bedenken Sie jedoch: Nach einer begangenen Unfallflucht hängt die Strafe in der Regel von der Schwere des vorliegenden Schadens sowie den individuellen Umständen der Tat ab. Daher gilt stets ein variables Strafmaß bei einer Fahrerflucht – eine allgemein gültige Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort existiert demzufolge nicht.

Fahrerflucht: Können die Strafen durch eine Selbstanzeige gemildert werden?

Es gibt durchaus Situationen, in denen unfallflüchtigen Autofahrern ihr Fehlverhalten erst im Nachhinein bewusst wird und sie bereuen, dass sie den Unfallort überstürzt verlassen haben. In diesem Fall haben sie die Möglichkeit, eine Selbstanzeige bei der Polizei vorzunehmen und die Beamten über den Unfall in Kenntnis zu setzen.

Laut § 142 StGB kann nach einer begangenen Fahrerflucht von einer Strafe abgesehen oder diese zumindest gemildert werden, wenn sie das Ganze nachträglich melden. Dies funktioniert allerdings nur, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die zuständige Polizeidienststelle darf noch nicht in der Sache ermitteln.
  • Es darf nur ein geringer Sachschaden vorliegen.
  • Sie müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach dem entsprechenden Verkehrsunfall selbst anzeigen.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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