Laut Statistik besaßen im Jahr 2013 in der deutschsprachigen Bevölkerung rund 10,48 Millionen Personen einen Motorradführerschein. Dieser gehört zu den 16 Führerscheinklassen, die seit 2003 in Deutschland gültig sind. Was genau ist der Führerschein der Klasse A?
FAQ: Motorradführerschein Klasse A
Für den Motorradführerschein Klasse A müssen Sie min. 24 Jahre alt sein. Kleinere Motorräder können Sie mit den Klassen A1 und A2 bereits mit 16 bzw. 18 Jahren fahren.
Der Motorradführerschein kann zwischen 1.000 und 1.700 Euro kosten. Die Kosten können aber je nach Region und Fahrschule anders ausfallen. Auch die Anzahl der benötigten Fahrstunden beeinflusst die Kosten.
Haben Sie Ihren B-Führerschein nach dem 01.04.1980 erworben, dürfen Sie damit kein Motorrad fahren. Mit diesem Führerschein dürfen Sie aber Fahrzeuge der Klasse AM fahren. Haben Sie vor diesem Datum die Fahrerlaubnis der Klasse 1b, 2, 3 oder 4 erworben, dürfen Sie damit Leichtkrafträder mit 125 cm3 fahren. Mit der ehemaligen Klasse 1 können Sie heute Motorräder der Klasse A fahren. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Was ist ein Motorradführerschein?
Inhalt
Welche Fahrzeuge darf ein Besitzer dieser Fahrerlaubnis im Straßenverkehr führen? Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Führerschein der Klasse A machen wollen? Mit einem Motorradführerschein sind Sie berechtigt, ab dem entsprechenden Mindestalter folgende Fahrzeuge zu führen:
- Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 55 cm³.
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung von über 15 kW, einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Für den Motorradführerschein sind alle Beschränkungen, die für die Klassen AM, A1 und A2 definiert sind, aufgehoben.
Führerschein für ein Motorrad: Es gibt vier veschiedene Fahrerlaubnisklassen
In Deutschland können 16 verschiedene Fahrerlaubnisklassen voneinander unterschieden werden. Am bekanntesten mag davon wohl die Führerscheinklasse B für Pkw bis zu einem Gewicht von 3,5 t sein. Insgesamt vier der Führerscheinklassen erlauben es Ihnen, ein Kraftrad zu führen. Dies sind die Klassen AM, A1, A2 und A. Doch welche davon gilt für welche Art von Kraftrad?
Mit der Führerscheinklasse AM dürfen Sie die folgenden Fahrzeuge führen. Dabei ist zu beachten, dass diese lediglich eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen dürfen:
- dreirädrige Kleinkrafträder
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads)
- Mokicks sowie Mopeds plus Beiwagen
- Mofas sowie Fahrräder, die mit einem Hilfsmotor ausgestattet sind
Die Führerscheinklasse A1 erlaubt es Ihnen, die unten aufgeführten Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bewegen:
- Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11 kW (plus Beiwagen)
- Kraftfahrzeuge, die über drei symmetrisch angeordnete Räder und eine maximale Leistung von 11 kW verfügen
Der Motorradführerscheinklasse A2 beinhaltet Krafträder, die über eine maximale Motorleistung von 35 kW verfügen. Wenn Sie bereits den Führerschein der Klasse A1 haben, können Sie nach mindestens zwei Jahren mit einer praktischen Prüfung auf die A2 aufsteigen.
Mit welchen alten Führerscheinklassen können Sie Motorräder der Klasse A bedienen?
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, der Sie entnehmen können, mit welchen alten Führerscheinklassen Sie, laut Anlage 3 FeV, ein Motorrad im Straßenverkehr führen können:
Klasse 1, wenn diese
- vor dem 1 Dezember 1954,
- zwischen dem 30. November 1954 und dem 1. Januar 1989 oder
- nach dem 31. Dezember 1988 ausgestellt wurde.
Klasse 1a, wenn diese
- vor dem 1. Januar 1998 oder
- nach dem 31. Dezember 1988 ausgestellt wurde.
Klasse 2, wenn diese
- vor dem 1. Dezember 1954,
- zwischen dem 30. November 1954 und 1. Oktober 1960 im Saarland,
- vor dem 1. April 1980*,
- nach dem 31. März 1980* oder
- nach dem 31. Dezember 1985* ausgestellt wurde.
*Die Klasse A gilt hier lediglich für dreirädrige Fahrzeuge bzw. eine Kombination von einem dreirädrigen Kfz mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.
Klasse 3a und Klasse 3b, wenn diese
- vor dem 1. Dezember 1954 ausgestellt wurden.
Klasse 3, wenn diese
- zwischen dem 30. November 1954 und dem 1. Oktober 1960 im Saarland,
- vor dem 1. April 1980*,
- zwischen dem 31. März 1980 und dem 1. Januar 1989* oder
- nach dem 31. Dezember 1988* ausgestellt wurde.
*Die Klasse A gilt hier lediglich für dreirädrige Fahrzeuge bzw. eine Kombination von einem dreirädrigen Kfz mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.
Klasse 4, wenn diese
- vor dem 1. Dezember 1954 oder
- zwischen dem 30. November 1954 und dem 1. Oktober 1960 im Saarland ausgestellt wurde.
Wie bekommen Sie den Motorradführerschein?
Bevor Sie einen Motorradführerschein der Klasse A machen wollen, müssen Sie bestimmte Bescheinigungen besorgen, einen Erste-Hilfe-Kurs belegen und den Sehtest bestehen. Bei der zuständigen Behörde können Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen. In der Regel ist dies die örtliche Führerscheinstelle. Diese prüft dann, ob der Antragsteller die nötigen Voraussetzungen erfüllt, um den Motorradführerschein zu erhalten.
Die erste Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Laut § 7 der Fahrerlaubnisverordnung können Sie jedoch dennoch in Deutschland einen Motorradführerschein machen, obwohl Sie im Ausland wohnen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 185 Tage pro Jahr in Deutschland wohnen.
Studenten, die in Deutschland ihren ordentlichen Wohnsitz haben, aber eine Hochschule besuchen, die sich in einem EU-Staat, Island, Liechtenstein oder Norwegen befindet, ist es erlaubt, ihren Führerschein in Deutschland zu machen.
Handelt es sich um Studenten, die eine Hochschule in Deutschland besuchen, aber in einem anderen EU-Land leben, dürfen erst nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland dort eine Fahrerlaubnis beantragen.
Arbeiter, die in einem EU-Staat arbeiten, jedoch in regelmäßigen Abständen zurück nach Deutschland zu einem dort weiterhin bestehenden Wohnsitz kommen, dürfen auch die Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen. Sollte eine Person eine bestimmte Fahrerlaubnis bereits in einem anderen EU-Land erhalten haben, so dürfen sie diese nicht erneut in Deutschland beantragen.
Sie müssen sich an die zuständige Behörde wenden, wenn Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A beantragen möchten. Dort müssen Sie sowohl Ihren Personalausweis als auch, wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein erhalten, ein aktuelles biometrisches Passfoto vorlegen.
Der nächste Schritt für Sie ist, sich bei der Fahrschule Ihrer Wahl anzumelden und am Theorieunterricht teilzunehmen. Nachdem Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, sind Sie berechtigt, die praktische Prüfung abzulegen, wenn Sie davor Übungsstunden absolviert haben. Mit bestandener Prüfung erhalten Sie den A-Führerschein und sind berechtigt, ein Motorrad im Straßenverkehr zu führen. Doch wie sind die theoretischen und praktischen Stunden aufgebaut? Wie läuft der Führerscheintest der Klasse A ab?
Der Theorieunterricht
Die theoretische Ausbildung, um einen Führerschein der Klasse A zu erlangen, sind Pflichtstunden. In der Regel besteht diese bei einem Klasse-A-Führerschein aus 14 Doppelstunden, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten beträgt. 12 Doppelstunden sollen dem Grundstoff gewidmet sein, in weiteren vier Doppelstunden werden zusätzliche Kenntnisse rund um das Motorrad und den Straßenverkehr vermittelt.
Wird der Motorradführerschein A erweitert, wird der Grundstoff der Theorie auf 6 Doppelstunden reduziert. Eine Erweiterung erfolgt dann, wenn Sie beispielsweise zwei Führerscheinklassen gleichzeitig absolvieren.
Den Theorieunterricht müssen Sie nicht besuchen, wenn Sie in eine andere Motorradklasse aufsteigen möchten, beispielsweise von Führerschein A1 oder A2 auf A. Dabei lautet die Voraussetzung, dass Sie den vorhandenen Führerschein mindestens zwei Jahre besessen haben müssen.
Die Theorieprüfung
Die Theorieprüfung der Klasse A beinhaltet 30 Fragen, mit deren richtiger Beantwortung Sie insgesamt 110 Punkte erreichen können. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn Sie 10 Fehlerpunkte geschrieben haben. Bei einer Erweiterung dürfen Sie nur maximal 6 Fehlerpunkte haben, wobei Sie hierbei nur 20 Fragen beantworten müssen.
Die Fragen in der Theorieprüfung behandeln unter anderem Themen wie Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkelheit, Geschwindigkeit oder Überholen.
Der Praxisunterricht und die Prüfung
Wie viele Übungsstunden Sie absolvieren müssen, hängt von Ihren Fähigkeiten ab. Der Fahrlehrer beobachtet Ihren Lernfortschritt und bestimmt den Zeitpunkt, an dem Sie zur Fahrprüfung zugelassen werden. Grundsätzlich müssen aber 12 Sonderfahrten absolviert werden, die jeweils 45 Minuten dauern. Die Sonderfahrten sind aufgeteilt in:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Bei einer Erweiterung des Führerscheins müssen Sie keine praktische Ausbildung absolvieren. Wenn Sie beispielsweise Ihren Führerschein von A1 auf A aufsteigen wollen, benötigen Sie lediglich 3 Überland-Fahrten, 2 Autobahn-Fahrten und eine Fahrstunde bei Dunkelheit. § 18 Absatz 2 FeV regelt außerdem:
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung dauert maximal 60 Minuten und 40 Minuten bei einer Erweiterung von Klasse A2 auf A. Sie dürfen frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters die praktische Prüfung ablegen. Bei einer Erweiterung des Führerscheins können Sie einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren die praktische Prüfung absolvieren.
Wichtiges Puzzleteil: Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
Bei dem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie vor allem, Verletzten nach einem Unfall korrekt zu helfen. Er soll laut § 19 FeV theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen.
Einen Erste-Hilfe-Kurs können Sie unter anderem bei amtlich anerkannten Stellen, wie etwa dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern oder den Johannitern absolvieren. Des Weiteren bieten manche Träger der öffentlichen Verwaltung Kurse dieser Art an. Haben Sie den Kurs erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie darüber einen entsprechenden Nachweis, den Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Motorradführerschein beantragen.
Unter gewissen Umständen müssen Sie jedoch keinen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Das ist gesetzlich in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Diesem ist zu entnehmen, dass die folgenden Personengruppen keinen zusätzlichen Nachweis erbringen müssen:
- Ausgebildete Rettungsschwimmer, Sanitäter, Mitarbeiter des Rettungsdienstes, Pflegedienst- und Schwesternhelfer
- Personen, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf abgeschlossen haben (z. B. medizinische Fachangestellte)
- Personen, welche eine ärztliche bzw. zahnärztliche Staatsprüfung bestanden haben
Erste-Hilfe-Kurse dauern meist vier Doppelstunden, die jeweils 90 Minuten lang sind. Insgesamt müssen Teilnehmer also sechs volle Zeitstunden aufbringen. Auffrischungskurse, die von vielen Institutionen angeboten werden, sind häufig etwas kürzer. Um am Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen zu können, müssen Sie sich ausweisen. Tragen Sie eine Brille, sind Sie außerdem dazu verpflichtet, eine Bescheinigung über einen Sehtest mitzubringen.
Der Sehtest
Mit dem Sehtest wird Ihnen bescheinigt, dass Sie jederzeit alles um sich herum im Straßenverkehr gut und scharf sehen können. Damit Sie die Bescheinigung für den bestandenen Sehtest erhalten, müssen Sie Ihren Ausweis bei dem jeweiligen Optiker vorzeigen.
Bei dem Sehtest wird in etwa zehn Minuten die Sehschärfe Ihrer Augen ermittelt. Laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung gilt der Sehtest als nicht bestanden, wenn die Sehleistung auf beiden Augen unter 70 Prozent ist, wobei die Dioptrien-Zahl des Auges keine Rolle spielt. Den Sehtest können Sie entweder mit oder ohne Sehhilfe machen, wobei mit Sehhilfe sowohl Brille als auch Kontaktlinsen gemeint sind. Bestehen Sie den Test mithilfe von Sehhilfe, so wird dies auf dem Führerschein als sogenannte Schlüsselzahl vermerkt und Sie müssen bei jeder Fahrt eine Sehhilfe tragen.
Wer bei dem Sehtest ohne Sehhilfe nicht die erforderlichen 70 Prozent Leistung bringt, muss zum Augenarzt gehen und eine Sehhilfe kaufen. Wenn Sie von einem Augenarzt oder einem Optiker bereits eine Bescheinigung haben, die bestätigt, dass Sie mit oder ohne Sehhilfe mindestens 70 Prozent sehen können, brauchen Sie keinen neuen Sehtest zu machen.
Was sind die Kosten für einen Motorradführerschein?
Es entstehen immer Kosten, wenn ein Führerschein gemacht wird, ob Klasse A oder andere Führerscheinklassen. Mit gründlicher Vorbereitung und Konzentration vermeiden Sie jedoch im Vorfeld unnötige Kosten. Ein Führerschein der Klasse A verursacht folgende Kosten:
- Kosten für einen Sehtest: Bis 2018 waren die Kosten für den Sehtest auf 6,43 Euro gesetzlich festgelegt. Diese Vorschrift wurde jedoch entfernt, weshalb mittlerweile die Preise individuell vom Anbieter festgelegt werden. Es gibt jedoch auch kostenlose Angebote.
- Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs: Für diesen Kurs gibt es keinen einheitlichen Preis, jedoch müssen Sie mit einem Preis von 15 bis 30 Euro rechnen.
- Anmeldegebühr für die Fahrschule: Jede Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, jedoch ist sie unterschiedlich. Allgemein liegt dieser bei etwa 60 bis 200 Euro. Es lohnt sich, die Preise der Fahrschulen zu vergleichen, bevor Sie sich tatsächlich anmelden.
- Kosten für die Übungsmaterialien: In der Regel liegen sie bei 20 bis 30 Euro.
- Kosten für die Übungsfahrt: 30 – 45 Euro je Einheit, 40 – 60 Euro für jede Sonderfahrt.
- Gebühr für die Theorieprüfung: 20 – 80 Euro.
- Gebühr für die praktische Prüfung: 80 – 180 Euro.
- TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: 40 – 50 Euro.
- TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: 100 – 120 Euro.
- Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins: 30 – 50 Euro.