Fahrtenbuchauflage: Welche Dauer ist bei der Maßnahme vorgesehen?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen; 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...

Kann nach einer erheblichen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr der Fahrer nicht ermittelt werden – u. a. auch aufgrund der Weigerung des Fahrzeughalters, Auskunft zu erteilen – kann die Bußgeldbehörde dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs zur Auflage machen. Betroffene fragen sich nach erteilter Fahrtenbuchauflage: „Wie lange ist das Fahrtenbuch zu führen?“

FAQ: Dauer der Fahrtenbuchauflage

Für welche Dauer muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

Es ist bei der Fahrtenbuchauflage keine feste Dauer vorgegeben. In der Regel muss aber für sechs Monate ein Fahrtenbuch geführt werden. Eine längere Dauer ist im Einzelfall möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Für welche Dauer muss das Fahrtenbuch im Anschluss aufbewahrt werden?

Nachdem die Fahrtenbuchauflage endet, ist dieses noch für eine Dauer von mindestens sechs Monaten aufzubewahren.

Was droht, wenn ich das Fahrtenbuch nicht für die vorgeschriebene Dauer führe bzw. aufbewahre?

Wird das Fahrtenbuch nicht für die festgelegte Dauer geführt bzw. aufgehoben, kann ein Bußgeld von 100 Euro die Folge sein.

Fahrtenbuch: Wie lange Sie es führen müssen

Sie müssen einer Fahrtenbuchauflage nachkommen? Welche Dauer genau für diese angesetzt werden kann, erfahren Sie hier.
Sie müssen einer Fahrtenbuchauflage nachkommen? Welche Dauer genau für diese angesetzt werden kann, erfahren Sie hier.

Wichtig: Die Fahrtenbuchauflage wird regelmäßig erst bei Verkehrsverstößen angeordnet, für die gemäß Bußgeldkatalog mindestens die Verhängung von einem Punkt in Flensburg vorgesehen ist.

Zunächst: Es ist bei der Fahrtenbuchauflage keine feste Dauer vorgegeben. Den Behörden ist hierbei ein gewisser Handlungsspielraum gegeben, sodass in schwerwiegenden Einzelfällen sogar eine mehrjährige Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann.

Bei einmaligen und erstmaligen Verstößen wie etwa dem Überfahren einer roten Ampel ist in der Regel für das Führen vom Fahrtenbuch eine Dauer von sechs Monaten anzusetzen. Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts stellt diese Zeitspanne für die effektive Kontrolle keine unzumutbare Mehrbelastung für den Betroffenen dar.


Eine Ausweitung der Fahrtenbuchauflage auf eine Dauer von mehr als sechs Monaten ist im Einzelfall dennoch möglich.

Beispiele für eine Fahrtenbuchauflage von einer Dauer über sechs Monate

In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie einige Fallbeispiele, in denen den betroffenen Fahrzeughaltern eine weit länger dauernde Fahrtenbuchauflage erteilt wurde. Diese wurden von den Gerichten bestätigt.

Fahrten­buch­auf­lage mit verläng­erter Dauer auf ...Fall­bei­spie­le
12 Mo­nate
Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von ...... 24 km/h außer­orts
... mehr als 30 km/h
... 68 km/h außer­orts
... 72 km/h bei Tempo­limit 80
... 28 km/h inner­orts + vor­herige Fahrten­buch­auf­lage
... 41 km/h auf der Auto­bahn (für den gesamten Fuhr­park einer Fir­ma)
... nach vorhe­rigem Rot­licht­ver­stoß
15 Mo­nate
- Rechts­über­holen auf Auto­bahn (inkl. drei Punk­te in Flens­burg)
- Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 45 km/h außer­orts mit selten benutz­tem Motor­rad
24 Mo­nate
Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von ...... 29 km/h außer­orts bei angenom­mener Wieder­holungs­tat
... 12, 16 und 27 km/h
Fahrtenbuch: Wie lange Sie es führen müssen, richtet sich nach dem Einzelfall.
Fahrtenbuch: Wie lange Sie es führen müssen, richtet sich nach dem Einzelfall.

Eine bei der Fahrtenbuchauflage verlängerte Dauer von 12 Monaten kommt mithin in Einzelfällen häufiger zur Anwendung, wenn die Behörde die Maßnahme durch entsprechend gravierende Verkehrsverstöße begründen kann.

Seltener ist eine Verlängerung auf 15 oder 24 Monate – aber nicht unmöglich. Besonders bei Wiederholungstaten und erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist die Ausweitung des Zeitraums auch nach Ansicht der Gerichte regelmäßig möglich.

Sie halten die für die Fahrtenbuchauflage angesetzte Dauer für unzulässig?

Wurde Ihnen als Halter von den Behörden aufgegeben, ein Fahrtenbuch zu führen, Sie sind aber mit der angesetzten Dauer nicht einverstanden, wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsrechtsanwalt. Dieser kann im Einzelfall prüfen, ob die für die Fahrtenbuchauflage festgesetzte Dauer angemessen ist.

Beachten Sie darüber hinaus auch, dass Sie das Fahrtenbuch auch nach Ende der Auflage weiterhin aufbewahren und auf Anfrage hin vorzeigen müssen.

Video: Wann ist mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen?

Wann droht eine Fahrtenbuchauflage? Das Video erklärt’s.
Wann droht eine Fahrtenbuchauflage? Das Video erklärt’s.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise