Damit ein Fahrzeug auf Deutschlands Straßen bewegt werden darf, muss ein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden sein. Nicht alle Versicherungen sind vorgeschrieben. So können Kfz-Besitzer aus Teil- oder Vollkaskoversicherung wählen. Der Vergleich lohnt, um das Leistungsangebot in Relation zum Preis setzen zu können. Wir informieren Sie umfassend über Kfz-Versicherungen und deren mögliche Vergleichskriterien.
Welche Grundlagen sollten Sie bei der Wahl einer Kfz-Versicherung beachten?
Bevor die Wahl der passenden Versicherung ansteht, sind die Grundlagen zu klären. In Deutschland sind einige Versicherungen verpflichtend. Dazu gehört zum Beispiel die Krankenversicherung. Für Kraftfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese Regelung geht aus § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) hervor. Der Versicherungsschutz gewährleistet die Abdeckung von Schäden, die der Fahrzeugführer bei Dritten verursacht.
Jeder Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern in Deutschland ist laut § 1 des Straßenverkehrsgesetzes dazu verpflichtet, für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen benutzt werden, die Abdeckung von Personenschäden, Sachschäden oder weiteren Vermögensschäden durch den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten.
Diese Kfz-Haftpflicht stellt die Grundlage des Kfz-Versicherungsschutzes dar, reicht aber nicht aus, denn dieses Versicherungsmodell bezieht sich allein auf Schäden an Fremdfahrzeugen. Der eigene Wagen muss zusätzlich abgesichert werden.
Welche verschiedenen Arten von Kfz-Versicherungen gibt es und welche passt zu Ihrem Bedarf?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind freiwillig. Fahren Sie ein altes Fahrzeug ohne Wert, kann die Haftpflicht ausreichen. Für teure Fahrzeuge ist die Teilkasko empfehlenswert. Beim Neuwagenkauf, dem Erwerb teurer Gebrauchtwagen oder der Verwendung von E-Autos bietet sich die Vollkasko an.
Schauen wir uns die einzelnen Versicherungsarten näher an.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss damit zwingend abgeschlossen werden. Versicherer sind in der Pflicht, jeden Kunden anzunehmen. Ablehnungen dürfen nur in Ausnahmefällen erfolgen, etwa wenn in der Vergangenheit die Beiträge nicht gezahlt wurden. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden Dritter auf. Dies betrifft Personen- wie Sachschäden. Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, besaßen 2020 etwa 16 Prozent aller Fahrzeuge in Deutschland nur eine Haftpflichtversicherung.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Wenn Sie auch Ihr eigenes Fahrzeug gegen Schäden absichern wollen, brauchen Sie eine Zusatzversicherung. Die Teil- oder die Vollkaskoversicherung stehen zur Wahl. Bei beiden Modellen gibt es Unterschiede.
Generell umfassen beide Versicherungen folgenden Leistungsumfang:
- Sturmschäden
- Schäden durch Hagel und Blitz
- Schäden durch Überschwemmungen
- Glasbruch
- Wildunfälle (Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes)
- Brand und Explosionen
- Schäden durch Kurzschluss in der Elektronik
- Diebstahl (komplettes Fahrzeug oder einzelne Fahrzeugteile)
Treten die genannten Schäden auf, können Sie diese der Versicherung melden und die Kosten werden übernommen.
Wichtig: Achten Sie beim Vertragsabschluss auf die maximalen Schadenssummen. Kosten, die darüber liegen, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
Eine Teilkaskoversicherung deckt nicht alle möglichen Schadensfälle ab. Nur eine Vollkaskoversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz. Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung inkludiert und wird durch den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen ergänzt.
Wenn Sie einen Unfall verursachen, zahlt die Vollkasko auch die Reparatur des eigenen Fahrzeugs. Vandalismus ist nicht in der Teilkasko enthalten. Wenn Unbekannte Lackschäden verursachen oder die Antenne kappen, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung, um die Schäden ersetzt zu bekommen. Auch wenn Sie unverschuldet einen Crash hatten oder der Unfallverursacher sich vom Tatort entfernt, leistet die Vollkaskoversicherung.
Gibt es nach Unfällen im Ausland Unstimmigkeiten mit den Versicherungen vor Ort, können Sie zunächst Ihre Vollkaskoversicherung beanspruchen. Sie erhalten zwar eine Rückstufung, diese wird aber wieder aufgehoben, sobald die gegnerische Versicherung gezahlt hat. Vollkaskoversicherungen sind teurer als eine Teilkaskoversicherung und rentieren sich für wertige Fahrzeuge. Wir empfehlen einen Selbstbehalt von 300 Euro.
Wie setzen sich die Kosten und Beiträge einer Kfz-Versicherung zusammen und welche Faktoren beeinflussen sie?
Kfz-Versicherungen sind in Deutschland ein Massenprodukt. Dennoch ist jeder Vertrag individuell aufgebaut und am individuellen Risiko orientiert. Für dessen Bestimmung werden die Versicherer unterschiedliche Einflussfaktoren berücksichtigen.
Die Höhe der Beiträge wird u.a. von folgenden Kriterien beeinflusst:
Typklasse
Gefragt sind hierbei die Marke und das Modell des Wagens. Statistisch gesehen, sind einige Fahrzeuge häufiger in Unfälle verwickelt oder werden öfter gestohlen als andere Marken.
Regionalklasse
Der Wohnort des Kfz-Halters spielt eine Rolle, weil von den Versicherungen Unfallstatistiken geführt werden und damit genau ersichtlich ist, in welchen Regionen Deutschlands die Unfallwahrscheinlichkeit höher ausfällt.
Schadensfreiheitsrabatt
Wenn Sie lange Zeit unfallfrei unterwegs waren, profitieren Sie von einem Schadensfreiheitsrabatt. Bei Unfällen erfolgt eine Rückstufung und Sie rutschen in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse ab. Fahranfänger zahlen häufig mehr für ihre Versicherung, da sie sich noch keinen Schadensfreiheitsrabatt aufgebaut haben.
Selbstbeteiligung
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, können Sie oft die Höhe der Selbstbeteiligung festlegen. Umso höher dieser Wert ausfällt, umso moderater gestalten sich die zu zahlenden Versicherungsbeiträge.
Zahlungsweise
Die meisten Versicherungen bieten ihren Kunden verschiedene Zahlungsoptionen an. Wer die komplette Summe für das ganze Jahr mit Beginn der Versicherung begleicht, kann mit Rabatten rechnen.
Was müssen Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten und wie funktioniert der Wechselprozess?
In der Regel sind Kfz-Versicherungen einen Monat vor Ablauf der Versicherung, der sogenannten Hauptfälligkeit, kündbar. Bei vielen Versicherern ist der 1. Januar besagter Termin. Eine Kündigung müssen Sie damit bis spätestens 30. November einreichen.
Wichtig: Kündigungen sind immer in schriftlicher Form zu stellen.
Informationen zu den Kündigungsmodalitäten finden Sie in Ihrer Versicherungspolice. Beachten Sie den festgesetzten Termin nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben beinhalten:
- Name und Anschrift
- Datum
- Nummer des Versicherungsscheins
- Kfz-Kennzeichen
- Kündigungsgrund (kann bei regulären Kündigungen zum Vertragsende entfallen)
Wir empfehlen, die Versicherung erst zu kündigen, wenn der Vertrag beim neuen Anbieter bereits unterschrieben ist.
Um einen neuen Versicherungsantrag zu stellen, benötigen Sie oft folgende Unterlagen:
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Kilometerstand des Autos
- Vertragsnummer der bisherigen Versicherung
- letzte Beitragsrechnung des bisherigen Versicherers
- Bankverbindung
Wie läuft die Schadensregulierung ab und welche Rechte haben Versicherungsnehmer im Schadensfall?
Bei Haftpflichtversicherungen hilft der Versicherer bei selbstverschuldeten Schadensfällen. Wenn dritte Personen und deren Eigentum Schaden nehmen, zahlen die Versicherungen. Sie haben ebenfalls gewisse Pflichten und müssen einer Schadensminderungspflicht nachkommen. Dies bedeutet, den Schaden der Versicherung unverzüglich zu melden, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und in Form von detaillierten Aussagen und Fotos zu einer Klärung des Sachverhalts beizutragen. Der Schaden darf nicht sofort repariert werden. Es ist abzuwarten, bis der Gutachter eintrifft und sich ein genaues Bild vom Schadensumfang macht.
Weiterführende Links:
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg
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