Verkehrsregeln in Polen: Mit dem Auto Richtung Ostsee oder Polenmarkt

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Für Tagesausflüge aber auch Urlaube an der Ostsee erfreut sich Polen großer Beliebtheit. Dies liegt neben Land und Leuten nicht selten auch an den günstigen Preisen für Lebensmittel sowie Unterkunft. Verstoßen Sie allerdings während der Reise gegen die Verkehrsregeln in Polen, kann der günstige Urlaub zum teuren Vergnügen werden.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Polen

Tatbestand Sanktionen in Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/hAb 50
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/hAb 240
Rotlichtverstoß Ab 75
Handy am SteuerAb 120
Verstoß gegen die Gurtpflicht25
Parkverstoß Ab 25
Alkohol am Steuer Ab 550

(Stand 04/2022)

FAQ: Verkehrsregeln in Polen

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Polen innerorts?

Innerorts gilt in der Regel Tempo 50, allerdings erhöht sich die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen 23 und 5 Uhr auf 60 km/h.

Wo fällt in Polen eine Maut an?

Verkehrsteilnehmer müssen eine Maut für die Nutzung der Autobahn entrichten.

Dürfen Beamte vor Ort Bußgelder vollstrecken?

Ja, dies ist erlaubt. Für die Zahlung des Bußgelds erhalten Sie eine Quittung.

Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Polen

Höchstgeschwindigkeit in Polen: Was auf Autobahn, Schnellstraße und im Stadtverkehr gilt

Mit dem Auto nach Polen fahren: Was Sie dabei beachten müssen, klärt unser Ratgeber.
Mit dem Auto nach Polen fahren: Was Sie dabei beachten müssen, klärt unser Ratgeber.


Die Verkehrsregeln in Polen schreiben verschiedene Tempolimits vor. Diese gelten immer dann, wenn keine Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit angeben. Innerorts liegt die zulässige Geschwindigkeit in Polen bei 50 km/h. Zwischen 23 und 5 Uhr erhöht sich das zulässige Tempo auf 60 km/h, solange nicht andere Regelungen ausgeschildert sind.

Ob Sie sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden und das Tempolimit in Polen entsprechend anpassen müssen, können Sie anhand der Ortsschilder erkennen. Diese weisen mit schwarzer Schrift oder einer schwarzen Stadtsilhouette auf weißem Grund auf die Veränderung hin.

In Polen auf der Autobahn unterwegs: Welche Geschwindigkeit gilt?
In Polen auf der Autobahn unterwegs: Welche Geschwindigkeit gilt?

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften schreibt der Gesetzgeber ein Tempolimit von 90 km/h vor. Dieser Wert differiert gegenüber den deutschen Regelungen, die Tempo 100 erlauben. Beachten Sie diese Abweichung nicht, kann leicht ein Bußgeld in Polen drohen.

Auf Schnellstraßen sind gemäß den Verkehrsregeln von Polen bis zu 100 km/h zulässig, verfügen diese über einen vierspurigen Aufbau, gilt sogar ein Tempolimit von 120 km/h. Möchten Sie die Autobahnen in Polen nutzen, gilt laut Gesetzgeber eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h.

Das Autobahnnetz in Polen erstreckt sich über das gesamte Land und befindet sich aktuell im Ausbau. Für die Nutzung dieser Fernverkehrsstraßen fallen allerdings Gebühren an. So ist die Autobahn-Maut in Polen für Lkw, Pkw und Motorräder verpflichtend.

Weitere wichtige Verkehrsregeln in Polen

Beachten Sie die Verkehrsregeln in Polen nicht, kann ein hohes Bußgeld folgen.
Beachten Sie die Verkehrsregeln in Polen nicht, kann ein hohes Bußgeld folgen.

Für das alkoholisierte Autofahren können in Polen hohe Bußgelder drohen. Der Tatbestand „Alkohol am Steuer“ liegt gemäß den Verkehrsregeln in Polen vor, wenn der Blutalkoholwert die Promillegrenze von 0,2 überschreitet. Dieser Wert kann unter Umständen schon bereits durch den Konsum eines alkoholischen Getränks überschritten werden.

In Polen schreiben die Verkehrsregeln zudem eine allgemeine Lichtpflicht vor. Das bedeutet, Sie müssen auf allen Straßen tagsüber und ganzjährig mit Abblendlicht fahren. Darüber hinaus muss bei Dunkelheit während des Parkens auf unbeleuchteten Straßen das Standlicht bzw. Parklicht eingeschaltet sein.

Die Verkehrsregeln in Polen schreiben die Mitnahme eines Feuerlöschers vor. Diese Verpflichtung gilt in der Regel nicht für Fahrzeuge, welche im Ausland zugelassen sind. Allerdings empfehlen Experten, sich vor der Einreise nach Polen einen entsprechenden Feuerlöscher zu besorgen, um mögliche Diskussionen zu vermeiden.

Kommt es auf Ihrer Reise durch Polen zu einem Unfall, müssen Sie diesen bei der Polizei melden. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob dieser mit einem Sach- oder Personenschaden einhergeht. Verlassen Sie außerhalb von geschlossenen Ortschaften das Fahrzeug, schreiben die Verkehrsregeln von Polen eine Warnwestenpflicht vor. Diese gilt nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Insassen des Fahrzeugs.

In der Europäischen Union und vielen Staaten Europas reicht das amtliche Kennzeichen als Nachweis für den Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Dies gewährleistet das sogenannte Kennzeichenabkommen. Daher können Sie auf die Grüne Versicherungskarte in Polen verzichten.

Besonderheiten bei Bußgeldern und Verkehrskontrollen in Polen

Beim Autofahren in Polen existieren verschiedenste Besonderheiten.
Beim Autofahren in Polen existieren verschiedenste Besonderheiten.

Kommen Sie in Polen in eine Verkehrskontrolle, gilt es dabei ein paar Besonderheiten zu beachten. So sind sie gemäß den Verkehrsregeln in Polen dazu verpflichtet, den Motor des Fahrzeugs auszuschalten, die Hände auf das Lenkrad zu legen und weiterhin sitzen zu bleiben. Fordern die Beamten Führerschein und Fahrzeugpapiere, müssen Sie diese aushändigen.

Darüber hinaus sind die Beamten dazu befugt, bereits vor Ort Bußgelder zu vollstrecken. Diese sind dann gegen Aushändigung einer Quittung in der Landeswährung Złoty zu entrichten. Verweigern Sie die Bezahlung des Bußgeldes infolge eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln von Polen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben.

Denn in einem solchen Fall erlaubt der Gesetzgeber eine vorläufige Festnahme, welche bis zu 48 Stunden andauern kann. Innerhalb dieses Zeitraums soll dann eine rechtliche Entscheidung getroffen werden.

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Polizeibeamte keine Verkehrskontrollen in Zivil durchführen, Uniformen sind dort somit Pflicht. Zudem können Sie bei einer Kontrolle darauf bestehen, dass Ihnen der Ordnungshüter seinen Namen sowie Dienstgrad nennt und seinen Dienstausweis vorzeigt.

In Polen geblitzt: Müssen Sie den Bußgeldbescheid bezahlen?

Geblitzt in Polen: Ein Bußgeldbescheid kann auch noch in der Heimat drohen.
Geblitzt in Polen: Ein Bußgeldbescheid kann auch noch in der Heimat drohen.

Verstoßen Sie im Urlaub oder auf der Durchreise gegen die Verkehrsregeln in Polen, können unter Umständen auch über die Reise hinaus Konsequenzen drohen. Denn nicht selten erhalten Verkehrssünder, welche von einem Blitzer erwischt wurden, unerfreuliche Post – einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland. Doch ist dieser in Deutschland überhaupt gültig?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Geldsanktionen aus fast allen Ländern der Europäischen Union in Deutschland zu vollstrecken. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld).

Beträgt die Geldsanktion mindestens 70 Euro, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn mit der Prüfung und Durchführung der polnischen Bußgelder beauftragt werden. Dabei ist für die Überschreitung der Bagatellgrenze nicht nur das Bußgeld ausschlaggebend. Denn auch anfallende Verfahrenskosten oder Mahngebühren nach einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Polen können dazu beitragen.

Weist der Bußgeldbescheid aus Polen Fehler auf oder hielten Sie sich zum besagten Zeitpunkt nicht im Ausland auf, können Sie grundsätzlich gegen diesen Einspruch einlegen. Dieser ist dabei grundsätzlich in der jeweiligen Landessprache zu verfassen. Daher ist es oft sinnvoll, sich durch einen deutschsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht mit Sitz in Polen beraten zu lassen. Dieser ist zum einen mit der Landessprache sowie den Behörden vertraut und kennt sich zum anderen mit den Verkehrsregeln von Polen aus.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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