Der Winter hat Deutschland zum Ende des Novembers fest im Griff. Vielerorts kommt es zu heftigen Schneefällen, die Straßen sind glatt. Das führt auch zu erhöhten Unfallzahlen im Straßenverkehr. Die Straßenverkehrsordnung gibt einige Regeln für das Fahren bei Schnee vor. Sind Sie beispielsweise mit Sommerreifen unterwegs, so müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fahren bei Schnee: So vermeiden Sie Unfälle
Das Fahren bei Schnee und Glätte erfordert ein hohes Maß an Konzentration und Vorsicht. Bevor Sie sich hinter das Steuer setzen, müssen Sie aber erst einmal dafür sorgen, dass Sie freie Sicht auf die Fahrbahn haben.
Dafür ist es essentiell, dass Sie die Seitenspiegel sowie die Frontscheibe enteisen. Achtung: Ein Guckloch reicht hierbei nicht aus! Auch die Seitenscheiben und das Dach sollten Sie von Schnee und Eis befreien.
Losfahren dürfen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nur, wenn der Wagen über Allwetter- oder Winterreifen verfügt. Haben Sie Sommerreifen aufgezogen, kann dies zu einem echten Sicherheitsproblem werden, da diese Bereifung bei Schnee und Glätte schlechter auf der Fahrbahn haftet.
Kommt es zu heftigen Schneefällen bei der Fahrt, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Sie dürfen nur so schnell bei Schnee fahren, dass Sie ständig Kontrolle über Ihr Kraftfahrzeug haben.
Wichtig: Beim Fahren im Schnee sollten Sie unbedingt den Abstand zum Vordermann vergrößern. Da sich der Bremsweg auf einem glatten Untergrund wesentlich verlängern kann, stellen Sie so sicher, dass Sie ausreichend Zeit haben, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen.
Ordnungswidrigkeiten im Winter: Mögliche Bußgelder
Wie bereits erwähnt, müssen Sie beim Fahren im Schnee einige Regeln beachten. Wenn Sie sich nicht an diese halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße sowie Punkten in Flensburg sanktioniert werden kann.
Haben Sie zum Beispiel trotz Schnee vergessen, das Abblendlicht einzuschalten, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Kratzen Sie nur ein „Guckloch“ frei, werden Sie mit zehn Euro zur Kasse gebeten.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie weitere Sanktionen, die bei Fahrten im Winter anfallen können, wenn Sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten:
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen gefahren | 60 | 1 |
… mit Behinderung | 80 | 1 |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren | 100 | 1 |
… mit Gefährdung | 120 | 1 |
… mit Unfall | 145 | 1 |
Trotz Sichtbehinderung durch Schnee ohne Abblendlicht gefahren (innerorts) | 25 | |
… mit Sachbeschädigung | 35 | |
Trotz Sichtbehinderung durch Schnee ohne Abblendlicht gefahren (außerorts) | 60 | 1 |
… mit Gefährdung | 75 | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 90 | 1 |
Frontscheibe nicht vollständig freigekratzt oder Seiten- bzw. Außenspiegel nicht freigekratzt | 10 | |
Beleuchtungseinrichtungen nicht von Beschmutzung durch Schnee und Eis befreit | 10 | |
… mit Gefährdung | 15 | |
… mit Sachbeschädigung | 35 | |
Auf Strecken mit Schneekettenpflicht ohne Schneeketten gefahren | 20 | |
Motor warmlaufen lassen | 10 |