Fahren bei Schnee: Darauf müssen Sie achten

Der Winter hat Deutschland zum Ende des Novembers fest im Griff. Vielerorts kommt es zu heftigen Schneefällen, die Straßen sind glatt. Das führt auch zu erhöhten Unfallzahlen im Straßenverkehr. Die Straßenverkehrsordnung gibt einige Regeln für das Fahren bei Schnee vor. Sind Sie beispielsweise mit Sommerreifen unterwegs, so müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Fahren bei Schnee: So vermeiden Sie Unfälle

Für das Fahren bei Schnee und Glätte benötigen Sie Winterreifen!
Für das Fahren bei Schnee und Glätte benötigen Sie Winterreifen!

Das Fahren bei Schnee und Glätte erfordert ein hohes Maß an Konzentration und Vorsicht. Bevor Sie sich hinter das Steuer setzen, müssen Sie aber erst einmal dafür sorgen, dass Sie freie Sicht auf die Fahrbahn haben.

Dafür ist es essentiell, dass Sie die Seitenspiegel sowie die Frontscheibe enteisen. Achtung: Ein Guckloch reicht hierbei nicht aus! Auch die Seitenscheiben und das Dach sollten Sie von Schnee und Eis befreien.

Losfahren dürfen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nur, wenn der Wagen über Allwetter- oder Winterreifen verfügt. Haben Sie Sommerreifen aufgezogen, kann dies zu einem echten Sicherheitsproblem werden, da diese Bereifung bei Schnee und Glätte schlechter auf der Fahrbahn haftet.

Kommt es zu heftigen Schneefällen bei der Fahrt, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Sie dürfen nur so schnell bei Schnee fahren, dass Sie ständig Kontrolle über Ihr Kraftfahrzeug haben.

Wichtig: Beim Fahren im Schnee sollten Sie unbedingt den Abstand zum Vordermann vergrößern. Da sich der Bremsweg auf einem glatten Untergrund wesentlich verlängern kann, stellen Sie so sicher, dass Sie ausreichend Zeit haben, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen.

Ordnungswidrigkeiten im Winter: Mögliche Bußgelder

Wie bereits erwähnt, müssen Sie beim Fahren im Schnee einige Regeln beachten. Wenn Sie sich nicht an diese halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße sowie Punkten in Flensburg sanktioniert werden kann.

Haben Sie zum Beispiel trotz Schnee vergessen, das Abblendlicht einzuschalten, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Kratzen Sie nur ein „Guckloch“ frei, werden Sie mit zehn Euro zur Kasse gebeten.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie weitere Sanktionen, die bei Fahrten im Winter anfallen können, wenn Sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten:

Ord­nungs­wid­rig­keitBuß­geld in EuroPunkte
Bei Schnee und Glatt­eis mit Sommer­reifen ge­fahren601
… mit Behind­erung801
… mit Gefähr­dung1001
… mit Unfall1201
Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Ge­schwin­dig­keit gefah­ren1001
… mit Gefähr­dung1201
… mit Un­fall 1451
Trotz Sicht­behin­derung durch Schnee ohne Ab­blend­licht gefah­ren (innerorts)25
… mit Sach­beschä­digung35
Trotz Sicht­behin­derung durch Schnee ohne Ab­blend­licht gefah­ren (außer­orts)601
… mit Gefähr­dung751
… mit Sach­beschä­digung901
Front­scheibe nicht voll­ständig freige­kratzt oder Seiten- bzw. Außen­spiegel nicht frei­ge­kratzt10
Be­leuch­tungs­ein­richt­ungen nicht von Be­schmutz­ung durch Schnee und Eis befreit10
… mit Gefähr­dung15
… mit Sach­beschä­digung35
Auf Strecken mit Schnee­ketten­pflicht ohne Schnee­ketten gefah­ren20
Motor warm­laufen lassen10

Keine Lust zum Lesen? Unser Video zum Fahren bei Schnee und Glatteis

Was ist beim Fahren im Winter wichtig? Im Video erfahren Sie es.
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

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