Durch die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Wer gegen die Regelungen verstößt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) bildet den gesetzlichen Rahmen zu den Bußgeldregelsätzen und zum Regelfahrverbot. Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Bestimmungen diesbezüglich gelten.
FAQ: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsregeln verstößt, so muss dieser mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Die BKatV stellt die rechtliche Grundlage für die Erstellung von Bußgeldbescheiden inklusive Bußgeldern und Fahrverboten im Verkehrsrecht dar.
In § 3 BKatV werden die Rahmenbedingungen für Bußgelder festgelegt. Die Regelsätze variieren je nach Verstoß zwischen 60 und 1.500 Euro. Bei einer Geldbuße unter 60 Euro wird in aller Regel ein Verwarnungsgeld ausgesprochen.
Die Bestimmungen für das Verhängen von einem Fahrverbot werden in § 4 BKatV festgelegt. Damit es zum temporären Entzug der Fahrerlaubnis kommt, muss es sich um eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers handeln. Das Regelfahrverbot kommt aber auch bei beharrlichen Pflichtverletzungen in Betracht.
Was definiert die BKatV?
Inhalt
Die „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“ (abgekürzt BKatV) ist die rechtliche Grundlage, auf welcher Sanktionen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln ausgesprochen werden können.
Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein Gesetz, sondern um eine Rechtsverordnung, welche auf Grundlage vom Straßenverkehrsgesetz erlassen worden ist. In Anlage (zu § 1 Absatz 1) ist der gesamte Bußgeldkatalog aufgeführt.
Es gibt gemäß BKatV für Verkehrsordnungswidrigkeiten die folgenden zwei Möglichkeiten, diese zu sanktionieren: Bußgelder und Fahrverbote. Auch Punkte in Flensburg sind Sanktionierungsmittel, nähere Bestimmungen dazu liefert allerdings die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Gut zu wissen: Für viele Ordnungswidrigkeiten gibt es gestaffelte Bußgelder. So kommt bei einem einfachen Verstoß erst einmal der Regelsatz gemäß BKatV zum Tragen. Liegt allerdings eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung vor, so können sich die Geldbußen entsprechend erhöhen.
Einzelne Paragraphen der BKatV
Für Verkehrsteilnehmer besonders wichtig sind § 3 und § 4 BKatV. In diesen Paragraphen geht es nämlich um die Bußgeldregelsätzen sowie das Regelfahrverbot. So ist in § 3 Abs. 4a BKatV zum Beispiel definiert, wenn eine Regelgeldbuße verdoppelt werden kann:
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.
Ein Regelfahrverbot soll immer dann ausgesprochen werden, wenn dem Verkehrsteilnehmer eine grobe Verletzung der Pflichten nachgewiesen werden kann. Zudem gibt es die sogenannte „Wiederholungstäterregelung“.
Dazu definiert § 4 Abs. 2 BKatV bezüglich der Geschwindigkeit:
Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Wann erfolgte die letzte Änderung der BKatV?
Die bis dato letzte BKatV-Novelle trat zum 9. November 2021 in Kraft. Vorausgegangen waren einige Pannen, bis die neuen Regelungen am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden konnten.
Im Zuge der Novelle wurden die Bußgelder für einzelne Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr teilweise stark angehoben. Ziel war es unter anderem, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Nachfolgend fassen wir Ihnen einige Änderung, welche die BKatV-Novelle mit sich gebracht hat, zusammen:
- Für das Parken auf Geh- und Radwegen können Geldbußen bis zu 110 Euro und bei schweren Verstößen auch ein Punkt in Flensburg ausgesprochen werden.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss 55 Euro zahlen.
- Verkehrsteilnehmer, die unerlaubt eine Rettungsgasse nutzen, müssen ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro zahlen, erhalten zwei Punkte in Flensburg und müssen sich auf ein Fahrverbot von einem Monat einstellen.
- Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
Wichtig: Auch die Sanktionen für Tempoverstöße wurden im Jahr 2021 deutlich angehoben. Womit Sie jeweils rechnen müssen, wenn Sie geblitzt werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.