Verkehrsschild: Achtung, Kinder! Hier muss der Fuß vom Gas

Es gibt im Straßenverkehr einige Schilder, die auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer unter uns hinweisen: Kinder. Sie mahnen entweder zu besonderer Rücksicht oder räumen bestimmte Rechte ein.

FAQ: Verkehrsschild: Achtung, Kinder

Welche Arten von Verkehrszeichen bezüglich Kindern gibt es?

Im Grunde gibt es drei Verkehrszeichen, die Kinder im Straßenverkehr abbilden: Ein blaues, rechteckiges Schild, ein blaues, rundes Schild zusammen mit der Mutter und ein dreieckiges Warnschild. Letzteres steht in der Nähe von Schulen und Kitas und mahnt zu besonderer Vorsicht.

Was bedeutet das blaue Verkehrszeichen spielende Kinder?

Das Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich- der in der Umgangssprache fälschlicherweise meist Spielstraße genannt wird – hin. Hier haben Fußgänger Vorrang, Kinder dürfen auf der Straße spielen. Autofahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Welche Verkehrszeichen sind für Kinder wichtig?

Kinder sollten frühzeitig grundlegende Verkehrszeichen und -regeln erlernen. Mit einer guten Verkehrserziehung tragen Eltern und Pädagogen zur Sicherheit der Kleinsten bei. Kinder sollten vor allem die Bedeutung der Ampelfarben erlernen und Schilder erkennen können, die einen Zebrastreifen sowie Geh- und Radweg ankündigen.

Welches Verkehrsschild zeigt Kinder?

Achtung, Kinder: Dieses Verkehrsschild steht als Warnung für Autofahrer in der Nähe von pädagogischen Einrichtungen.
Achtung, Kinder: Dieses Verkehrsschild steht als Warnung für Autofahrer in der Nähe von pädagogischen Einrichtungen.

Es gibt nicht nur ein einziges Verkehrsschild, das spielende Kinder abbildet, sondern gleich zwei. Eines davon ist ein blau-weißes, rechteckiges Schild, das in verkehrsberuhigten Bereichen zu finden ist. Darauf sind ein Erwachsener und ein spielendes Kind auf einer Straße neben einem Haus abgebildet. Auch ein herannahendes Auto ist zu sehen. Doch es gilt: Hier gehört den Kindern die Straße, nicht den Autofahrern! Diese müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger haben immer Vorrang. Kinder dürfen hier nach Herzenslust spielen. Der Fahrzeugverkehr darf aber auch nicht unnötig behindert werden. So sieht das Zeichen aus:

Das Verkehrsschild 325.1 zeigt spielende Kinder.
Das Verkehrsschild 325.1 zeigt spielende Kinder.

Das zweite ist das Verkehrsschild 136: “Achtung, Kinder!” Hier ist besondere Vorsicht geboten! Es steht im Straßenverkehr dort, wo die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, als Kraftfahrer auf Kinder zu treffen. In der Nähe von Schulen und Kitas stehen entsprechende Warnschilder. Das dreieckige, rot-weiße Verkehrsschild zeigt zwei Kinder, die spielen oder rennen. Es ermahnt zur Vorsicht, da sich Kinder im Straßenverkehr unachtsam verhalten können und nicht immer mit allen Verkehrsregeln vertraut sind.

Verkehrszeichen 136: Achtung, Kinder!
Verkehrszeichen 136: Achtung, Kinder!
Das Verkehrsschild 239 zeigt Mutter und Kind.
Das Verkehrsschild 239 zeigt Mutter und Kind.

Das Risikobewusstsein entwickelt sich erst mit fortschreitendem Alter. Das müssen Autofahrer stets bedenken, wenn sich Kinder in der Nähe der Straße aufhalten. Sie können unvermittelt die Fahrbahn betreten, etwa um einem Ball hinterherzurennen. Außerdem verfügen Kinder über ein eingeschränkteres Sichtfeld als Erwachsene. Ein umsichtiger Autofahrer hält sich in der Nähe von Kindern stets bremsbereit und schenkt dem Verkehrsschild, das “Vorsicht Kinder” signalisiert, besondere Beachtung.

Nicht nur in der Kita und Schule, sondern auch im Elternhaus sollte frühzeitig mit der Verkehrserziehung der Kleinsten begonnen werden. Auf spielerische Weise können Kinder bereits grundlegende Verkehrsschilder und -regeln erlernen.

Es gibt außerdem ein weiteres Verkehrsschild, das nicht „Achtung, Kinder!“ aussagt, sondern lediglich auf einen Gehweg hinweist. Dieses Verkehrsschild ist rund, blau-weiß und zeigt eine Mutter-Kind-Abbildung. Es signalisiert den Beginn eines Gehwegs, den nur Fußgänger nutzen dürfen. Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren dürfen hier ausnahmsweise mit dem Fahrrad unterwegs sein.

Als interessanter Fakt ist zu diesem Schild erwähnenswert, dass bis 1992 keine Frau, sondern ein Mann mit einem Kind an der Hand abgebildet war. Dieses Schild wurde im Rahmen einer großangelegten Überarbeitungswelle abgeschafft.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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