Achtung Gefälle: Bei diesem Schild geht’s bergab!

Das Gefälle-Schild kündigt – wie der Name schon sagt – ein Gefälle an, damit der Fahrer die Fahrweise entsprechend anpassen kann. Wie sieht es genau aus? Was gilt es zu beachten?

FAQ: Gefälle-Schild

Was bedeutet das Schild Gefälle?

Das Gefälle-Schild kündigt eine Besonderheit in der Streckenführung an, damit Fahrer sich entsprechend mit Ihrer Fahrweise anpassen können. Beim Schild für Gefälle wird die Neigung der Fahrbahn mit einem Prozentwert angegeben, der den Höhenunterschied auf 100 m wiedergibt. Mehr dazu steht hier.

Was muss ich tun, wenn ich ein Gefälle-Schild sehe?

Bei einem Gefälle führt das Eigengewicht des Fahrzeugs und ggf. eines ungebremsten Anhängers zu einer Beschleunigung, was den Anhalteweg verlängert. Sie sollten daher die Geschwindigkeit rechtzeitig anpassen und in einen kleineren Gang schalten, um die Bremsen zu entlasten.

Welches Bußgeld droht, wenn ich das Gefälle-Schild ignoriere?

Passen Sie Ihre Fahrweise nicht an, kann es leicht zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen. Der Bußgeldkatalog sieht jedoch keine speziellen Sanktionen für das Ignorieren des Schildes vor.

Wie sieht das Verkehrszeichen für Gefälle aus?

Ein Gefälle kündigt dieses Straßenschild an. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Ein Gefälle kündigt dieses Straßenschild an. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

Laut StVO kündigt das Verkehrszeichen 108 ein Gefälle und dessen Stärke an, damit der Fahrer sich darauf einstellen kann. Beim Gefälle-Verkehrszeichen handelt es sich um ein dreieckiges, weißes Schild mit einer roten Umrandung. Es neigt sich darauf von links nach rechts ein schwarzes Dreieck, das den Bergabhang symbolisert. Darüber findet sich mit der Prozentangabe eine Auskunft über den Grad der Neigung der Straße.

Wie steil sind 20 Prozent Gefälle? Dabei handelt es sich um den Höhenunterschied, der auf einer Strecke von 100 m zu überwinden ist. Bei 20 Prozent Gefälle wären dies 20 m.

Was ist der Unterschied zwischen dem Steigungs- und Gefälle-Schild?

Es kann leicht zu einer Verwechslung mit dem Schild für eine Steigung kommen. Der Unterschied liegt lediglich in der Position des schwarzen Dreiecks. Neigt sich dieses von rechts nach links, handelt es sich um eine Steigung. Die Leserichtung gibt die Fahrtrichtung vor, also von links nach rechts. Zur Veranschaulichung sehen Sie hier die Verkehrszeichen für Steigung und Gefälle im Vergleich:

Verkehrszeichen 108: Gefälle
Verkehrszeichen 108: Gefälle
Verkehrszeichen 110: Steigung
Verkehrszeichen 110: Steigung

Bei einem Gefälle-Schild die Fahrweise anpassen

Das Straßenschild für Gefälle mahnt zu besonderer Vorsicht. Hier sollten Sie besonders aufmerksam fahren und stets bremsbereit sein. Allein durch das Eigengewicht Ihres Fahrzeugs werden Sie durch das Gefälle weiter an Geschwindigkeit aufnehmen. Reduzieren Sie die Fahrgeschwindigkeit rechtzeitig.

Bedenken Sie, dass das Gefälle zu einer Verlängerung des Bremsweges führt. Um den Bremsverschleiß gering zu halten, schalten Sie frühzeitig in einen kleineren Gang, um die Bremswirkung des Motors zu nutzen.

Anhänger ohne Bremsvorrichtung schieben das Zugfahrzeug in einem Gefälle voran und haben eine beschleunigende Wirkung. Sie sollten keinesfalls in einem Gefälle den Motor abschalten, da sonst Hilfsmittel wie der Bremskraftverstärker oder die Lenkhilfe ausfallen.

Was passiert bei Missachtung des Schildes?

Das Gefälle-Schild zu ignorieren ist nicht empfehlenswert, zieht aber keine konkreten Sanktionen nach sich.
Das Gefälle-Schild zu ignorieren ist nicht empfehlenswert, zieht aber keine konkreten Sanktionen nach sich.

Taucht eines der Verkehrsschilder für Gefälle oder Steigung auf, ist dringend angeraten, die Fahrweise entsprechend anzupassen, um weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Zusammenhang keine konkreten Tatbestände vor, wenn Sie sich nicht an die zuvor aufgeführten Hinweise halten. Sie müssen also mit keinem Bußgeld rechnen, nur wenn Sie das Gefälle-Verkehrsschild missachten. Gehen mit der Missachtung jedoch ein anderer Verstoß einher, wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, dann wird diese entsprechend geahndet.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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