Führerschein der Klasse CE: Gewichtsbeschränkung adé

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Von den insgesamt 16 Führerscheinklassen, die seit 2013 in Deutschland existieren, beziehen sich vier auf Lastkraftwagen: C1, C1E, C und CE. Der Führerschein der Klasse CE berechtigt Kraftfahrer dazu, besonders schwere Lasten zu transportieren, da es keine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts gibt. Welche Bedingungen mit der Führerscheinklasse CE einhergehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Fahrerlaubnis der Klasse CE

Was darf ich mit einem Führerschein der Klasse CE fahren?

Es dürfen Lkw mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gefahren werden, wobei das Gefährt aber nicht für den Transport von mehr als acht Personen ausgelegt sein darf. Je nachdem, welchen Führerschein Sie bereits besitzen. können weitere Fahrberechtigungen hinzukommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie lang ist der Führerschein der Klasse CE gültig?

Haben Sie Ihre LKW-Fahrerlaubnis nach dem 1. Januar 1999 und vor dem 18. Januar 2013  erhalten, ist diese zunächst bis zu Ihrem 50. Geburtstag gültig und muss danach alle fünf Jahre erneuert werden. Erwarben Sie die Fahrerlaubnis später, gilt diese generell nur für fünf Jahre und muss anschließend im Fünf-Jahres-Takt erneuert werden.

Was kostet ein Führerschein der Klasse CE?

Pauschal sind die Kosten für den Führerschein schwer vorherzusagen. Generell können diese sich aber verringern, wenn Sie zur gleichen Zeit die Klasse C machen. Ist diese bereits vorhanden, erhöhen sich die Kosten für die Erweiterung um etwa 1.300 bis 1.800 Euro.

Welche Voraussetzungen bringt der CE-Führerschein mit sich?

Was ist beim Führerschein der Klasse CE zu beachten?
Was ist beim Führerschein der Klasse CE zu beachten?


Vor allem, weil Sie mit einem Führerschein der Klasse CE besonders schwere Gewichte bewegen dürfen und dies für ein höheres Gefahrenpotenzial sprechen kann, wird diese Klasse nicht ohne weiteres erteilt. Vielmehr müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, die wir Ihnen im Folgenden erläutern.

Das Mindestalter

Wie beim Führerschein der Klasse C gilt bei CE ebenfalls ein Mindestalter von 21 Jahren. Befindet sich der Führerscheinanwärter jedoch in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, kann dieses auf 18 Jahre heruntergeschraubt werden. In diesem Fall sind jedoch ausschließlich Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses sowie innerhalb Deutschlands erlaubt. Sobald diese Fahrer das 21. Lebensjahr erreichen, entfällt die gerade genannte Einschränkung.

Die ärztliche Eignungsprüfung

Möchten Sie einen Führerschein der Klasse CE erwerben, ist nicht nur das Mindestalter maßgeblich. Weiterhin schreibt die Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine ärztliche Eignungsprüfung vor:

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis […] vorzulegen.“

Wer Lkw mit dem CE-Führerschein steuern darf, trägt eine große Verantwortung.
Wer Lkw mit dem CE-Führerschein steuern darf, trägt eine große Verantwortung.

Die Untersuchung dient vor allem der Sicherheit im Straßenverkehr, weshalb das Augenmerk auf möglichen Erkrankungen liegt, welche diese gefährden könnten.

Dementsprechend muss eine Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit in jedem Fall ausgeschlossen werden, wenn Sie einen Führerschein der Klasse CE erwerben möchten. Auch die Vorgeschichte des jeweiligen Fahrers wird in diesem Zuge durchleuchtet.

Mögliche Krankheiten, körperliche Behinderungen oder Unfälle in der Vergangenheit dürfen schließlich keinen Einfluss auf seine Fahrtüchtigkeit haben. Der entsprechende Nachweis darf zudem nicht älter sein als ein Jahr.

Die Untersuchung der Sehleistung

Um einen Lkw-Führerschein der Klasse CE zu erhalten, müssen Sie sich als Anwärter außerdem einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen. Im Gegensatz zum Sehtest, der beispielsweise beim Autoführerschein verlangt wird, darf diese Prüfung nicht von einem Optiker, sondern ausschließlich von einem Augenarzt vorgenommen werden.

Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Sehhilfe an der Untersuchung teilnehmen: Ihr Sehvermögen muss auf beiden Augen mindestens 0,8 Dioptrien betragen. Neben Ihrer eigentlichen Sehleistung werden zusätzlich unter anderem die Augenbeweglichkeit, das räumliche Sehen und die Blendungsempfindlichkeit getestet.

Haben Sie die Untersuchung erfolgreich hinter sich gebracht, wird Ihnen auch hier ein entsprechender Nachweis ausgestellt, den Sie für den Antrag auf den Führerschein der Klasse CE benötigen. Dieser darf jedoch nicht älter sein als zwei Jahre.

Der Erste-Hilfe-Kurs

Die letzte Voraussetzung, um den CE-Führerschein zu erwerben, besteht aus einer Schulung in Erster Hilfe. Die Vorschriften dazu legt § 19 FeV fest. In Absatz 1 heißt es:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist beim Führerschein der Klasse CE vorgeschrieben, falls mit dem Lkw ein Unfall geschieht.
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist beim Führerschein der Klasse CE vorgeschrieben, falls mit dem Lkw ein Unfall geschieht.

Demzufolge ist der Erste-Hilfe-Kurs von jedem Führerscheinanwärter zu absolvieren; es spielt keine Rolle, um welche Klasse es geht. Das Deutsche Rote Kreuz, der TÜV oder die Dekra bieten solche Schulungen an, in denen Sie unter anderem lernen, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall korrekt verhalten.

Nachdem Sie auch hier einen Nachweis über das Gelernte erhalten haben, können Sie den Führerschein der Klasse CE beantragen.

Möchten Sie den CE-Führerschein gewerblich als Berufskraftfahrer nutzen, benötigen Sie seit dem 10. September 2009 eine sogenannte „Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung“. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse CE vor diesem Datum erworben, sind Sie jedoch gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) von dieser Vorschrift befreit. Sie greift erst, wenn Ihr Führerschein ungültig wird.

Fahrschule: So kommen Sie zum Führerschein der Klasse CE

Sie haben die Möglichkeit, entweder von der Klasse C auf CE zu erweitern oder die Führerscheinklassen C und CE parallel zu erwerben. Die zweite Option bietet sich vor allem dann an, wenn Sie Kosten sparen möchten. Schließlich müssen die notwendigen ärztlichen Gutachten in diesem Fall nur einmal erbracht werden. Auch die jeweils benötigte Anzahl der Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis verringert sich.

Sechs Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten sind in jedem Fall vorgeschrieben. Je nachdem, über welche Führerscheinklasse Sie bereits verfügen, reduziert sich dann der Zusatzstoff. Beim CE-Führerschein müssen Sie sich auf 30 Fragen in der Theorieprüfung einstellen. Bei elf oder mehr Fehlerpunkten sind Sie durchgefallen.

Folgende Sonderfahrten (je 45 Minuten) sind vorgeschrieben, um einen CE-Führerschein zu erlangen (Erweiterung von der Klasse C):

  • Fünf Überlandfahrten
  • Zwei Autobahnfahrten
  • Drei Nachtfahrten

Absolvieren Sie die Führerscheinklassen C und CE gleichzeitig, sind es acht Überland-, drei Autobahn- und drei Nachtfahrten. Sie sparen also nicht nur Kosten, wenn Sie sich für eine parallele Ausbildung in der Fahrschule entscheiden, sondern auch Zeit. Der Führerschein der Klasse CE wird, wie alle anderen Lkw-Klassen auch, nur auf fünf Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.

Führerschein der Klasse CE: Was darf ich genau fahren?

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse CE steuern?
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse CE steuern?

Wie bereits erwähnt, bezieht sich die Führerscheinklasse CE auf Lkw. Diese dürfen – wie auch bei der Klasse C – über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg verfügen sowie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sein.

Im Gegensatz zum C-Führerschein, bei dem Sie zwar Anhänger ankoppeln können, diese allerdings nicht schwerer als 750 kg sein dürfen, existiert beim Führerschein der Klasse CE keine derartige Beschränkung.

Sie haben hier die Option, Anhänger oder Sattelanhänger zu ziehen, deren zulässige Gesamtmasse ein Gewicht von 750 kg überschreitet. Die Führerscheinklassen BE, T, und C1E sind automatisch eingeschlossen. Das Gleiche gilt für die Klassen D1E und DE, allerdings nur bei Vorhandensein der Fahrerlaubnisklassen D1 und D. Demzufolge dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse CE außerdem folgende Kfz steuern:

  • Pkw mit Anhänger, wobei dieser nicht mehr als 3.500 kg wiegen darf (BE)
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (T)
  • Lkw bis 7.500 kg in Kombination mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg (C1E)
  • Busse mit Anhängern, die mehr als 750 kg wiegen dürfen (je nach Vorbesitz der Klasse D1 oder D mit CE-Führerschein auch D1E und DE)

Welche Kosten verursacht ein Führerschein der Klasse CE?

Beim CE-Führerschein können die Kosten geringer ausfallen, wenn Sie sich für einen gleichzeitigen Erwerb der Klasse C entscheiden. Wenn Sie jedoch bereits über diese Führerscheinklasse verfügen, sollten Sie sich bei der Erweiterung auf den Führerschein der Klasse CE auf Kosten zwischen 1.300 und 1.800 Euro einstellen.

Einige Unternehmen übernehmen diese Kosten in der Regel komplett oder zumindest zum Teil, wenn Sie in deren Hause eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. Sind Sie sich unsicher, ob dies bei Ihnen der Fall ist, würden wir Ihnen empfehlen, bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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