Verkehrsunfall ohne Fremdschaden: Was bedeutet das?

Wer schuldhaft einen Unfall verursacht, muss anschließend für Schäden aufkommen, die Anderen dadurch entstehen. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer betroffen sind? Was bedeutet es, einen Verkehrsunfall ohne Fremdschaden zu haben?

FAQ: Verkehrsunfall ohne Fremdschaden

Ist ein Unfall ohne Fremdschaden ein Unfall?

Ja, der Definition nach handelt es sich auch bei einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden um einen Unfall.

Was passiert bei einem Unfall ohne Schaden?

Von einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden ist die Rede, wenn durch den Unfall keine anderen Personen oder fremde Gegenstände zu Schaden kommen. Ob die Gefahr besteht, eine Fahrerflucht zu begehen, nachdem Sie einen Verkehrsunfall ohne Fremdschaden hatten, erfahren Sie hier.

Was hat es für Folgen, wenn ein Fahranfänger einen Alleinunfall in der Probezeit hat?

Ein Unfall ohne Fremdschaden in der Probezeit kann verschiedene Folgen haben. Welche Konsequenzen zu erwarten sind, ist davon abhängig, ob dem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden ein A- oder B-Verstoß zugrunde liegt.

Ist ein Alleinunfall ein Verkehrsunfall?

Welche Folgen hat ein Unfall ohne Fremdbeteiligung?
Welche Folgen hat ein Unfall ohne Fremdbeteiligung?

Nicht in jeden Verkehrsunfall sind andere Verkehrsteilnehmer involviert:

Wenn keine anderen Personen in einen Unfall verwickelt sind und Schaden nehmen, ist die Rede von einem Alleinunfall oder Verkehrsunfall ohne Fremdschaden.

Auch ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden kann schlimme Folgen haben.
Auch ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden kann schlimme Folgen haben.

Wer zum Beispiel auf einer wenig befahrenen Landstraße unachtsam ist und mit dem Auto in den Straßengraben rutscht, baut einen Alleinunfall. Dabei kann es zu Verletzungen des Fahrzeugführers kommen und ein Schaden am Fahrzeug ist erwartbar, andere Verkehrsteilnehmer oder Gegenstände sind bei einem solchen Alleinunfall aber nicht betroffen.

Für einen Verkehrsunfall ohne Fremdschaden kann es vielfältige Ursachen geben: Sekundenschlaf, Handy am Steuer, eine Alkoholfahrt oder ein Suizidversuch – aus all diesen Szenarien kann ein Unfall ohne Fremdbeteiligung entstehen, bei dem ausschließlich der Fahrer und/oder dessen Fahrzeug Schaden nehmen.

Bei einem Unfall ohne Fremdschaden kann unter Umständen die Versicherung des Unfallverursachers die Schäden bezahlen. Abgesehen von Glasschäden, die von der Teilkasko übernommen werden, benötigt der Unfallverursacher dafür jedoch eine Vollkasko-Versicherung. Haben Sie lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen.

Folgt auf einen Unfall ohne Fremdschaden ein Bußgeld?

Bei schlechter Sicht von der Straße abzukommen, ist ein typisches Szenario für einen Unfall ohne Fremdschaden.
Bei schlechter Sicht von der Straße abzukommen ist ein typisches Szenario für einen Unfall ohne Fremdschaden.

Auch wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer involviert sind, handelt es sich um einen Verkehrsunfall. Entsteht dieser aus einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht, wird das Fehlverhalten auch entsprechend sanktioniert – und zwar auch dann, wenn der Unfall ohne Fremdschaden verlief. Ein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot können die Folge sein.

Ein solcher Verkehrsunfall ohne Fremdschaden kann verschiedene Hintergründe haben und viele davon sind mit Sanktionen für den Fahrer verbunden. Klassische Unfallursachen, die mindestens mit Bußgeldern sanktioniert werden, sind Alkohol am Steuer oder überhöhte Geschwindigkeit.

Dabei ist Folgendes zu beachten: Wenn aus Verkehrsverstößen ein Unfall resultiert, verschärfen sich die Sanktionen – selbst wenn dabei keine Dritten zu Schaden gekommen sind.

Ist es Fahrerflucht, wenn kein Schaden entstanden ist?

Der Begriff Fahrerflucht meint ein „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ nach § 142 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei gilt:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, […]

entfernt sich unerlaubt vom Unfallort.

Um Fahrerflucht zu begehen, muss es also andere Unfallbeteiligte geben. Da der Definition nach ein Verkehrsunfall ohne Fremdschaden keine anderen Beteiligten oder Geschädigten beinhaltet, handelt es sich nicht um Fahrerflucht, wenn der Verunfallte den Ort des Geschehens verlässt.

Kommt es bei einem Unfall zu einer Beschädigung fremden Eigentums, liegt jedoch ein Fremdschaden vor. In diesem Fall dürfen Sie sich nicht vom Unfallort entfernen, denn dies wäre Fahrerflucht. Stattdessen empfiehlt es sich, die Polizei zu kontaktieren und den Unfallhergang zu schildern.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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