Querparken bedeutet, seinen Pkw nicht parallel, sondern quer zur Fahrtrichtung zu parken. Bei Parkplätzen neben Straßen ist das für die meisten Autofahrer keine Option. Wenn Sie mit einem durchschnittlich langen Pkw einen kleinen Stadtparkplatz quer beparken, ragen Heck oder Nase des Fahrzeugs ein ganzes Stück in die Fahrbahn.
FAQ: Querparken
Nein, die Park-Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sehen kein konkretes Verbot des Querparkens vor. Wenn das Querparken jedoch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen Sie sich auf ein Knöllchen einstellen.
Längsparken bedeutet, auf dem Parkstreifen rechts neben der Straße parallel zur Fahrtrichtung zu parken. Querparken bedeutet hingegen, das Fahrzeug quer zum laufenden Verkehr auf dem Parkplatz zu platzieren. Unter welchen Umständen das quer Einparken erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Allgemein gilt auch für Smarts die Vorgabe, möglichst platzsparend zu parken und zu halten. Die Frage „Darf ein Smart querparken?“ beschäftigte sogar schon Gerichte. Grundsätzlich ist das Querparken erlaubt.
Bußgelder fürs Querparken
Parkverstoß | Bußgeld |
---|---|
Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt | 15 € |
... mit Behinderung | 25 € |
... über eine Stunde | 25 € |
... über eine Stunde mit Behinderung | 35 € |
Was die StVO beim Parken vorschreibt
Inhalt
Das Querparken mit einem normalen Pkw an Straßen ist unter normalen Umständen nicht erlaubt. Schließlich ist die Breite eines Parkstreifens dafür nicht ausreichend. Zwar formuliert die Straßenverkehrsordnung kein konkretes Querparken-Verbot, in § 12 Abs. 4 der StVO heißt es aber:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Dass hier von „Streifen“ wie Park- und Seitenstreifen die Rede ist, legt nahe, dass Querparken nicht erlaubt ist. Schließlich würde sich aus der länglichen Form eines Pkws und eines Parkstreifens eine Behinderung für der Verkehr ergeben.
Wann ist Querparken erlaubt?
Auf Grund des begrenzten Platzes herkömmlicher Parkstreifen ist Querparken für normale Autos also keine realistische Option und überdies nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden besonders kurz geratene Pkw, vor allem die sogenannten Smarts, die nur 2,7 Meter lang sind. Zum Vergleich: Zahlreiche SUVs sind über 2 Meter breit, einige Vans und Minibusse weisen bis zu 2,3 Meter Breite auf.
Smart-Fahrer nutzen die geringe Länge ihres Gefährts immer wieder, um quer in eine enge Parklücke einzuparken. Daher stellt sich die Frage: „Darf man mit einem smart quer parken?“. Schließlich liefert die StVO in § 12 Abs. 6 auch ein Argument dafür, dass es zumindest mit dem Smart erlaubt ist, quer zu parken: „Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.“
Parken quer zur Fahrbahn und Fahrtrichtung ist eine Ausnahmeerscheinung. Deshalb könnten andere Fahrer überrascht werden, wenn Sie ausparken. Hier ist besondere Vorsicht geboten
Fazit: Mit dem Smart quer parken – erlaubt oder verboten?
Mit einem Kleinwagen, zum Beispiel einem Smart, ist quer parken erlaubt. Sie müssen jedoch darauf achten, den Verkehr nicht zu behindern. So kam auch das Amtsgericht Viechtach in seinem Urteil vom 23.08.2005 (Az.: 7 II Owi 00605/05) zur Einschätzung, dass Querparken mit dem Smart grundsätzlich erlaubt ist, solange es nicht zu Verkehrsbehinderungen kommt.
Letztlich liegt es im Ermessensspielraum der Mitarbeiter der Verkehrskontrollbehörden, wann Querparken ein Problem darstellt. Gelangen die Verkehrswächter zur Einschätzung, das Querparken gefährdet im Einzelfall den Verkehr, kann ein Knöllchen die Folge sein.