Parkscheibe nachstellen: Erlaubt oder nicht?

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Die erlaubte Parkdauer ist abgelaufen, aber Sie brauchen den Parkplatz noch etwas länger? Dann können Sie doch einfach zum Auto zurückkehren und die Parkscheibe nachstellen, oder? Eine vermeintlich gute Idee, aber ist das auch erlaubt? Oder müssen Sie ein Bußgeld fürchten, wenn Sie die Parkscheibe einfach weiterdrehen?

FAQ: Parkscheibe weiterdrehen

Darf man die Parkscheibe nachstellen?

Nein. Ist die Parkzeit abgelaufen, müssen Sie Ihr Fahrzeug vom Parkplatz wegfahren. Die Parkscheibe nachzustellen und so die Parkdauer zu verlängern, ist nicht erlaubt.

Droht ein Bußgeld, wenn Sie die Parkscheibe nachstellen?

Ja. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie Ihre Parkscheibe weiterdrehen, wird davon ausgegangen, dass Sie die erlaubte Parkzeit überschritten haben. Dafür droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

Darf ich eine Parkscheibe benutzen, die sich selbst nachstellt?

Nein. Das ist genauso verboten wie das eigenhändige Weiterdrehen der Parkscheibe.

Video: Parken mit Parkscheibe

Alle wichtigen Informationen zur Parkscheibe finden Sie auch im Video.
Alle wichtigen Informationen zur Parkscheibe finden Sie auch im Video.

Darf man die Parkscheibe weiterdrehen?

Wenn Sie Ihre Parkscheibe nachstellen, droht ein Bußgeld wegen Überziehung der Parkdauer.
Wenn Sie Ihre Parkscheibe nachstellen, droht ein Bußgeld wegen Überziehung der Parkdauer.

Sie haben endlich einen Parkplatz ergattert, aber die Parkdauer ist begrenzt? Macht nichts, einfach die Parkscheibe ins Auto legen und wenn die erlaubte Parkzeit abgelaufen ist, können Sie zurückkehren und die Parkscheibe nachstellen. Auf die Weise können Sie Ihre Parkzeit verlängern.

Nur dummerweise ist das nicht erlaubt. Die zulässige Parkzeit gibt an, wie lange Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Parkplatz stehen dürfen. Ist sie abgelaufen, müssen Sie wegfahren, damit andere Autofahrer die Chance bekommen, die Stellfläche ebenfalls zu nutzen. Es geht hier also um Fairness und darum, die begrenzten Parkplätze möglichst vielen Fahrzeugführern zur Verfügung zu stellen.

Das Weiterdrehen der Parkscheibe kann ein Bußgeld nach sich ziehen

Parkzeit abgelaufen: Sie dürfen die Parkscheibe nicht weiterdrehen, sondern müssen den Parkplatz räumen.
Parkzeit abgelaufen: Sie dürfen die Parkscheibe nicht weiterdrehen, sondern müssen den Parkplatz räumen.

Wenn Sie Ihre Parkscheibe nachstellen und dabei von einem Ordnungshüter erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Beamten gehen dann nämlich davon aus, dass Sie bereits länger auf dem Parkplatz parken als erlaubt.

Je nachdem, wie weit Sie die erlaubte Parkzeit bereits überschritten haben, drohen verschiedene Bußgelder:

Überschreiten der ParkzeitBußgeld
… bis zu 30 Minuten20 Euro
… mehr als 30 Minuten25 Euro
… mehr als 1 Stunde30 Euro
… mehr als 2 Stunden35 Euro
… mehr als 3 Stunden40 Euro

Sofern die Beamten nicht tatsächlich wissen, wie lange Sie bereits auf dem Parkplatz stehen, müssen sie davon ausgehen, dass Sie die Parkzeit nur um maximal 30 Minuten überschritten haben. Daher wird, wenn Sie Ihre Parkscheibe nachstellen, in der Regel nur ein Bußgeld von 20 Euro verhängt.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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