Punktetabelle in Flensburg: Diese Punkte gibt’s für Ihren Verstoß!

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Deutschlands nördlichste Stadt ist lebens- und liebenswert, doch die meisten Autofahrer auf deutschen Straßen verbinden vor allem die Punktetabelle mit Flensburg. Die gefürchtete Verkehrssünderkartei soll einen verkehrserzieherischen Effekt haben. Doch wofür bekommen Sie wie viele Punkte in Flensburg? Eine Tabelle mit den häufigsten Verstößen finden Sie in diesem Artikel. 

FAQ: Flensburger Punktetabelle

Wie lange dauert es, bis Punkte in Flensburg gelöscht werden?

Bei Verstößen, die mit einem Punkt geahndet wurden, liegt die Tilgungsfrist bei 2,5 Jahren. Für Verstöße mit zwei Punkten müssen bis zur Löschung 5 Jahre vergehen, drei Punkte werden erst nach 10 Jahren gelöscht. Dabei müssen Sie die sog. Überliegefrist beachten; die Punkte werden über einen Zeitraum von 1 Jahr “unter Vorbehalt” gelöscht. Mehr dazu an dieser Stelle.

Ab wie vielen Punkten wird der Führerschein entzogen?

Zu einem sofortigen Führerscheinentzug kommt es, wenn Sie eine Straftat begehen, die mit 3 Punkten gemäß Flensburger Punktetabelle geahndet wird. Doch auch, wenn Sie mit verschiedenen Verstößen 8 Punkte angesammelt haben, ist der Führerschein weg. Welche Konsequenzen Ihnen je nach Anzahl der Punkte in Flensburg drohen, steht hier.

Wie viele Punkte gibt es für welchen Verstoß?

Je nach Schwere des Verstoßes werden diese mit ein, zwei oder drei Punkten geahndet. Einen Punkt gibt es beispielsweise ab 21 km/h zu schnell, zwei Punkte bei Alkohol am Steuer (über 0,5 Promille) und drei Punkte für die fahrlässige Tötung. Eine Tabelle mit einer Auswahl an häufigen Verstößen und der dazugehörigen Punkte finden Sie hier.

Das Punktesystem der Flensburger Tabelle verstehen

Je nach Verstoß erhalten Sie 1-3 Verkehrspunkte gemäß Flensburger Tabelle.
Je nach Verstoß erhalten Sie 1-3 Verkehrspunkte gemäß Flensburger Tabelle.

Anhand der Punktetabelle in Flensburg können Verkehrsteilnehmer feststellen, mit welchen Konsequenzen sie bei einem Verstoß rechnen müssen. Je nach Schwere des Tatbestands erhalten Verkehrssünder 1 bis 3 Punkte. In Flensburg werden die Punkte gemäß Tabelle im Punkteregister eingetragen. Dort befindet sich der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Punkte in Flensburg gibt es aber nicht bei allen Ordnungswidrigkeiten, sondern erst, wenn die Schwere der Tat dies zulässt. Erwischt Sie beispielsweise ein Blitzer, wird gemäß Punktetabelle eine erhöhte Geschwindigkeit erst ab 21 km/h mit einem Punkt sanktioniert. Eine Geschwindigkeit von 31 km/h (innerorts) über dem Tempolimit wird mit zwei Punkten geahndet. 

Besonders schwere Straftaten werden in Flensburg gemäß Punktetabelle mit drei Punkten auf einmal geahndet. Das führt zu einem sofortigen Führerscheinentzug. Dazu gehören etwa das Fahren im Vollrausch (ab 1,1 Promille), Fahrerflucht oder eine unterlassene Hilfeleistung. 

Tabelle: Punkte in Flensburg haben diese Konsequenzen

Punktetabelle: Zu schnell fahren wird ab 21 km/h mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
Punktetabelle: Zu schnell fahren wird ab 21 km/h mit einem Punkt in Flensburg bestraft.

Es folgen unterschiedliche Konsequenzen je nach Anzahl Ihrer Verkehrspunkte. Der folgenden Tabelle können Sie diese entnehmen. Der Führerschein ist laut Punktetabelle ab einer Anzahl von 8 Punkten weg. Daher können die Tilgungsfristen für Sie relevant sein. 

Hat man mit 1 Punkt in Flensburg Nachteile? Für Verstöße, die dem Punktesystem in Flensburg nach laut Tabelle mit einem Punkt geahndet werden, winkt ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro.

Weitere Konsequenzen hat der Punkt für Fahranfänger: Ein Punkt stellt einen A-Verstoß dar. Damit verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird verpflichtend.

Was passiert, wenn man 3 Punkte in Flensburg hat? Wenn Sie aufgrund einer Straftat drei Punkte auf einmal erhalten, ist der Führerschein sofort weg. Der Führerschein wird aber nicht entzogen, wenn Sie drei Punkte nacheinander und mit unterschiedlichen Verstößen gesammelt haben. Dann müssen Sie keine weiteren Maßnahmen befürchten.

Anzahl PunkteKonsequenz
1-3 PunkteVormerkung
4-5 PunkteErmahnung
6-7 PunkteVerwarnung
8 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis

Tabelle: Punkte und Tilgungsfristen nach Schwere des Verstoßes

Wie lange dauert es, bis 1 Punkt abgebaut ist? Ein Punkt in Flensburg hat eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist wird der Punkt gelöscht. Allerdings bleibt dieser Löschvorgang noch ein weiteres Jahr im System gespeichert.

Diese sogenannte Überliegefrist ist damit begründet, dass gelöschte Punkte relevant sein können, falls sich der Betroffene kurz vor der Löschung einen weiteren Verstoß leistet, der nach der Flensburger Punktetabelle relevant ist.

Anzahl PunkteArt VerkehrsdeliktBeispieleTilgungsfrist
1Ordnungswidrigkeiten, die den Verkehr beeinträchtigen21-25 km/h zu schnell
Handy am Steuer
Abstand weniger als 5/10 des Tachowertes
2,5 Jahre
2Ordnungswidrigkeiten, die den Verkehr besonders beeinträchtigen
Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
41-50 km/h zu schnell
Abstand weniger als 3/10 des Tachowertes
Bei rot über die Ampel mit Gefährdung
5 Jahre
3Starftaten mit FahrerlaubnisentzugVollrausch (über 1,1 Promille)
Unfallflucht
fahrlässige Tötung
10 Jahre

Punktetabelle für Verkehr und Kfz

Die Punktetabelle gilt auch für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Die Punktetabelle gilt auch für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Gilt die Punktetabelle nur fürs Auto? Nein! Punkte aus der Tabelle können auch Fußgänger treffen, etwa, wenn sie eine geschlossene Bahnschranke überqueren. Sie brauchen keinen Führerschein, damit die Punkte aus der Tabelle auch für Sie gelten.

Sie haben eine Verstoß gegen die StVO begangen und wollen wissen, wie viele Punkte Sie laut Tabelle in Flensburg bekommen? Hier ist eine aktuelle Punktetabelle, die in Flensburg bei den häufigsten Verstöße berücksichtigt wird. Aufgrund der Länge beschränkt sich die Auswahl auf Ordnungswidrigkeiten mit dem Auto, um die Punktetabelle übersichtlich zu halten.

Verstöße mit dem Kfz: Punktetabelle

VerstoßPunkte
Alkohol am Steuer
… bei Fahr­an­fäng­ern (Al­ko­hol­ver­bot)1
… bei an­de­ren Fahr­ern (Über­schrei­tung der 0,5-Pro­mil­le­gren­ze)2
Ab­stands­un­ter­schrei­tung
… ab 80 km/­h und we­ni­ger als 5/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes1
… ab 100 km/­h und we­ni­ger als 3/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes2
Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert und beleuchtet1
Falsches Parken und Halten1
Haltenden (Schul-)bus zu schnell und mit zu wenig Abstand überholt1
An einem Fußgängerüberweg Fußgänger oder Rollstuhlfahrer nicht überqueren lassen1
Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt1
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt1
Bei begleitetem Fahren ab 17 ein Kfz der Klasse B oder BE ohne Begleitperson geführt1
Mit einem Kfz eine geschlossene Schranke überquert2
Beim Fahren eines Kfz ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben1
Ladung nicht ausreichend gesichert1
Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung
… ab 21 km/­h zu schnell (in­ner­orts & au­ßer­orts)1
… ab 31 km/­h zu schnell (in­ner­orts)2
… ab 41 km/­h zu schnell (au­ßer­orts)2
Über­la­dung
Be­hin­de­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen im Ein­satz durch fal­sches Par­ken (z. B. in schar­fen Kur­ven o­der Feu­er­wehr­zu­fahr­ten)1
Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs durch ei­ne Ver­kehrs­straf­tat nach § 315c StGB (z. B. Dro­gen am Steu­er)3
Ver­such ei­ner Ver­kehrs­straf­tat nach § 315c StGB2
An­de­re Ver­kehrs­straf­ta­ten (z. B. Un­fall­flucht, Nö­ti­gung, fahr­läs­si­ge Tö­tung)2-3

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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