Verkehrssünder müssen nicht nur Bußgelder und Fahrverbote fürchten, sondern auch die sogenannten „Punkte in Flensburg”. Sie werden in der Verkehrssünderkartei eingetragen, dem Fahreignungsregister vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Doch welche Konsequenzen haben diese Einträge?
FAQ: Die Flensburger Verkehrssünderkartei
Hierbei handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die Eintragungen in der Verkehrssünderkartei sind als „Punkte in Flensburg” bekannt.
Bei einem Punktestand von 4 erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung und bei einem Punktestand von 6 eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus können Sie Ihre Punkte jederzeit beim KBA abfragen.
Punkte werden nach 2,5, 5 oder 10 Jahren gelöscht. Die Frist richtet sich danach, wie viele Punkte Sie auf einmal für einen Verstoß erhalten haben. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Wann verfallen Punkte in Flensburg?”.
Punkte in Flensburg – die Verkehrssünderkartei speichert sie alle
Inhalt
Wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dabei obendrein die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen Sie mit einem Eintrag im Fahreignungsregister beim KBA rechnen. Dieses Register ist umgangssprachlich auch als „Verkehrssünderkartei” bekannt und die Eintragungen darin erfolgen in Form von Punkten. Da das KBA in der Stadt Flensburg ist, wird oft einfach nur von den „Punkten in Flensburg” gesprochen.
Doch wie funktioniert dieses Punktesystem genau? Im Grunde ist es recht simpel: Für jeden möglichen Verkehrsverstoß ist festgelegt, wie viele Punkte er nach sich zieht. Je stärker eine Tat die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, umso mehr Punkte werden üblicherweise dafür verhängt. Dies sollen die folgenden Beispiele veranschaulichen:
- Parken im Parkverbot: keine Punkte
- Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis: 1 Punkt
- Fahren entgegen der erlaubten Fahrtrichtung auf der Autobahn: 2 Punkte
- Trunkenheit im Verkehr: 3 Punkte
3 Punkte sind das Höchstmaß, das für einen einzigen Verstoß verhängt werden kann. Es fällt nur für Straftaten an. Ordnungswidrigkeiten hingegen werden mit maximal 2 Punkten vermerkt.
Die Punkte in der Verkehrssünderkartei sammeln sich mit der Zeit an und geben Aufschluss darüber, wie oft und in welchem Ausmaße ein Verkehrsteilnehmer die Verkehrssicherheit bereits beeinträchtigt hat. Ab einem bestimmten Punktestand hat das Konsequenzen zur Folge.
Welche Konsequenzen drohen ab wie vielen Punkten?
Es ist nicht ratsam, allzu viele Punkte in der Verkehrssünderkartei anzusammeln. Denn überschreitet Ihr Punktestand bestimmte Grenzen, hat das entsprechende Maßnahmen zur Folge:
- max. 3 Punkte: keine Konsequenzen
- 4 bis 5 Punkte: kostenpflichtige schriftliche Ermahnung; Hinweis auf freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminar (ermöglicht es, einen Punkt abzubauen)
- 6 bis 7 Punkte: kostenpflichtige schriftliche Verwarnung; Hinweis auf freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminar (Punkteabbau ist jetzt nicht mehr möglich)
- mind. 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfrist von mind. 6 Monaten; Anordnung zur Teilnahme an MPU
Hinweis: Die Punkte in der Verkehrssünderkartei bleiben nicht ewig gespeichert, sondern werden nach einer bestimmten Frist getilgt. Sie zählen dann nicht mehr zu Ihrem aktuellen Punktestand hinzu. Wann genau die Punkte gelöscht werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall.
Punktestand aus der Verkehrssünderkartei abfragen
Sie wollen wissen, wie viele Eintragungen Sie aktuell in der Verkehrssünderkartei haben? Dann können Sie eine kostenlose Punkteabfrage ans KBA stellen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- per Online-Antrag auf der Webseite des KBA (benötigt Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion)
- per Brief
- persönlich beim KBA in Flensburg
- über einen Online-Anbieter
Letzteres hat den Vorteil, dass Sie keinen Online-Personalausweis benötigen und Sie Ihre Auskunft schneller erhalten als auf dem Postweg. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr rechnen.