Falschparken kann zum Führerscheinentzug führen: Gericht bestätigt Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Urteil der 4. Kammer vom 28. Oktober 2022 (VG 4 K 456/21) bestätigt, dass beharrliches Falschparken zum Führerscheinentzug führen kann. Es wies damit die Klage eines Mannes ab, der innerhalb eines Jahres 174 Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen hatte. Das führte aufgrund von fehlender Fahreignung zu einem Fahrerlaubnisentzug.

Falschparken in 159 Fällen: Führerscheinentzug ist möglich

Gericht bestätigt: Beharrliches Falschparken kann zum Führerscheinentzug führen.
Gericht bestätigt: Beharrliches Falschparken kann zum Führerscheinentzug führen.

Darum ging es in dem Fall, der vor dem Landesgericht Berlin verhandelt wurde: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin hatte im Juli 2021 darüber Kenntnis erlangt, dass ein Fahrer innerhalb eines Jahres 174 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen haben soll.

Dabei handelte es sich um 159 Parkverstöße, die übrigen 15 Regelmissachtungen waren Geschwindigkeitsüberschreitungen. Als Konsequenz hat die Behörde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen. Als Grund führte sie mangelnde Fahreignung an.

Gegen diesen durch Falschparken verursachten Führerscheinentzug klagte der Mann nun und führte unter anderem an, dass er nicht alle Parkverstöße selbst begangen habe. Auf den Kläger sind insgesamt drei Fahrzeuge zugelassen. Die Klage wurde abgewiesen. Der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21.11.2022 ist die Begründung zu entnehmen:

Zu Recht sei die Behörde von einer mangelnden Fahreignung des Klägers ausgegangen. Zwar hätten dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Anders sei dies aber, wenn ein Kraftfahrer offensichtlich nicht willens sei, im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene bloße Ordnungsvorschriften zu beachten. Hier begründe bereits die Anzahl der für sich genommen unbedeutenden Verstöße, die nahezu ausnahmslos im Wohnumfeld begangen worden seien, Zweifel an der Eignung des Klägers.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

So werden Parkverstöße üblicherweise sanktioniert

Grundsätzlich gelten Parkverstöße als eher geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die keine drastischen Konsequenzen nach sich ziehen. Wer zum Beispiel auf einer Sperrfläche parkt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 25 Euro rechnen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Falschparkern neben einem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg droht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie auf Geh- und Rad­weg (Zeichen240/241) parken und dabei jemanden behindern.

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ganz bequem die Sanktionen für einzelne Parkverstöße ermitteln:

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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