Garagenverordnung: Bestimmungen zur Garagennutzung

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FAQ: Garagenverordnung

Gibt es eine deutsche Garagenverordnung?

Nein. Eine einheitliche Garagenverordnung für Deutschland gibt es nicht. Die Bestimmungen zur Garagennutzung können die einzelnen Bundesländer selbst festlegen. Allerdings gibt es beispielsweise bei den Garagengrößen Vorgaben, welche im gesamten Gebiert der Bundesrepublik angewendet werden.

Was steht in der Garagenverordnung?

Die Garagenverordnung legt beispielsweise fest, wie groß der Stellplatz in einer Garage mindestens sein muss, welche Gegenstände Sie dort lagern dürfen oder was Sie bezüglich des Brandschutzes beachten müssen. Hier lesen Sie mehr zur Größe der Stellplätze.

Was darf man in der Garage lagern?

Grundsätzlich dürfen Sie in einer Garage alle Gegenstände, die zum Auto gehören, lagern. Das sind zum Beispiel Wagenheber, Gepäckträger bzw. Dachboxen oder auch Reifen.

Was darf nicht in der Garage gelagert werden?

Die Garagenordnung verbietet in aller Regel, dass Sie Dinge, welche nicht zum Auto gehören, in der Garage unterbringen. Dabei handelt es sich um alle Gegenstände, die sonst eigentlich in den Keller gehören. Der Rasenmäher oder eine Skiausrüstung sind hier als Beispiele zu nennen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gibt es eine einheitliche Garagenverordnung in Deutschland?

Was schreibt die Garagenverordnung in Deutschland vor?
Was schreibt die Garagenverordnung in Deutschland vor?

Wie so viele andere Dinge auch ist die Garagenverordnung in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland kann dafür eigene Vorgaben und Verordnungen erlassen. Allerdings gibt es bei diesen auch Gemeinsamkeiten, beispielsweise bei der minimalen Größe der Stellplätze.

Das sind die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer im Überblick:

Wie groß müssen die Stellplätze mindestens sein?

Was schreibt die Garagenverordnung zur Größe der Stellplätze vor?
Was schreibt die Garagenverordnung zur Größe der Stellplätze vor?

In der Garagenverordnung finden sich verschiedene Regelungen, welche die Größe der Garage selbst und der Stellplätze umfassen. Diese sind in allen Bundesländern einheitlich. Je nach Größe ändert sich die Bezeichnung der Garage wie folgt:

  • Kleingaragen: bis 100 m²
  • Mittelgaragen: 100 m² bis 1.000 m²
  • Großgaragen: über 1.000 m² (Als Großgaragen werden auch solche bezeichnet, die über mehr als 50 Stellplätze verfügen.)

Laut Garagenverordnung muss der jeweilige Stellplatz mindestens fünf Meter lang sein. Zudem ist eine Mindestbereite von 2,30 Meter vorgeschrieben. Befinden sich Wände oder Stützen auf beiden Seiten, muss die Breite mindestens 2,50 Meter betragen.

Gut zu wissen: Handelt es sich um einen Stellplatz, welcher für Menschen mit Behinderung vorgesehen ist, so beträgt die Mindestbreite laut Garagenverordnung 3,50 Meter.

Was darf in die Garage und was nicht?

Die Möglichkeiten der Garagennutzung werden per Gesetz eingeschränkt. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, dort eine eigene Werkstatt zu errichten, in welcher Sie an dem Kfz herumschrauben, wenn die dafür benötigten Utensilien zu viel Platz einnehmen.

Des Weiteren dürfen die Stellplätze auch nicht als Partyräume oder gar Schlafmöglichkeiten genutzt werden. Sie sind also nur für die Unterbringung von einem Kfz vorgesehen.

Vorgaben finden sich in der Garagenverordnung auch zur Lagerung von Gegenständen. Erlaubt ist demnach alles, was mit dem Kfz in Zusammenhang steht. Das sind zum Beispiel:

  • Reifen
  • Wagenheber
  • Starthilfekabel
  • Dachgepäckträger und Dachboxen
  • Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger (allerdings nur in unerheblichen Mengen)
  • Kraftstoff in geringem Umfang (kann je Garagenverordnung in den einzelnen Bundesländern variieren)

Nicht erlaubt ist hingegen eine:

  • Garagennutzung als Werkstatt
  • Garagennutzung als Abstellraum
  • Garagennutzung als Lager bzw. Lagerraum

Ordnungswidrigkeit: Gegen die Garagenverordnung verstoßen

Garagennutzung: Sie dürfen dort nur Gegenstände lagern, die zum Kfz gehören.
Garagennutzung: Sie dürfen dort nur Gegenstände lagern, die zum Kfz gehören.

Wer gegen die Vorgaben aus der Garagenverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Fällt also dem Ordnungsamt auf, dass Sie die Garage für andere Zwecke als das Abstellen eines Kfz nutzen, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Je nach Bundesland variiert die Höhe der ausgesprochenen Geldbuße. Für eine nicht sachgemäße Nutzung der Garage müssen Sie mit etwa 500 Euro rechnen. Noch teurer kann es werden, wenn Sie sich eine Werkstatt in der Garage einrichten.

Denn hierbei gibt es auch viele Auflagen bezüglich der Umwelt zu beachten. So kann das Bußgeld schnell einmal in den vierstelligen Bereich steigen. Der Grund, warum die Nutzung von Garagen so streng geregelt ist, liegt darin, dass dadurch der öffentliche Verkehrsraum entlastet werden soll.

Verfügbare Parkplätze werden nämlich immer seltener. Daher soll durch die strikten Vorgaben der Garagenverordnung sichergestellt werden, dass die Besitzer diese auch wirklich nutzen, um das Kfz dort abzustellen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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