FAQ: Blow-ups
Ein Blow-up ist laut Definition ein durch Hitze hervorgerufener, plötzlicher Straßenschaden, der vor allem auf Autobahnen mit Fahrbahn aus Beton auftritt.
Bei langanhaltendem heißem Wetter dehnen sich die Betonplatten der Fahrbahn aus. Können die Fugen den dadurch entstehenden Druck nicht ausgleichen, hebt die Straßendecke ab. Dadurch entstehen Wellen und Erhebungen, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen.
Kommt es durch einen Blow-up auf der Autobahn zu einem Unfall oder wird Ihr Fahrzeug dadurch beschädigt, muss die Autobahnmeisterei dafür in den meisten Fällen nicht haften, da sich ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht nur schwer nachweisen lässt. Daher ist eine Schadensregulierung üblicherweise nur über die eigene Vollkasko möglich. Eine Teilkasko übernimmt ausschließlich die Kosten für entstandene Glasschäden.
Was sind Blow-ups?
Inhalt
Als Blow-ups werden plötzlich auftretende, hitzebedingte Straßenschäden bezeichnet. Diese können entstehen, wenn nach einer Kälte- oder Regenperiode über einen längeren Zeitraum Temperaturen von mindestens 30 Grad erreicht werden.
Dabei ist die Gefahr für einen Blow-up auf einer Straße aus Beton besonders hoch. Denn die Platten der Fahrbahn dehnen sich aufgrund der Hitze aus. Sie können den dadurch entstehenden Druck über die Fugen aber nicht mehr ausreichend ausgleichen. Dies führt zum Abheben der Straßendecke und zur Ablösung von Betonbrocken. Im Extremfall können durch ein Blow-up im Beton Wellen und Erhebungen entstehen, die zu einem Aufbruch der Fahrbahn führen. Die Entstehung dieses Phänomens veranschaulicht die nachfolgende Grafik:
Besonders gefährdet für die plötzlich auftretenden Straßenschäden sind ältere Autobahnabschnitte aus Beton, die über Fugen, Nahtstellen oder Reparaturen verfügen. Darüber hinaus beeinflusst aber auch die Stärke der Sonneneinstrahlung die Entstehung von Blow-ups, weshalb vor allem Autobahnen im Süddeutschland als anfällig gelten.
Übrigens! In Deutschland verfügen rund 30 Prozent aller Autobahnen über eine Fahrbahn aus Beton. In Bayern ist der Anteil mit etwa 50 Prozent besonders hoch. Bei den Betonfahrbahnen handelt es sich vor allem um alte Autobahnen, denn mittlerweile kommt vor allem Asphalt zum Einsatz. Dieser weist auch bei hohen Temperaturen eine höhere Flexibilität auf, sodass sich kein Blow-up bildet.
Verhaltensregeln bei Blow-up-Gefahr
Ereignet sich ein plötzlicher Blow-up, kann der Verkehr dadurch erheblich beeinträchtigt sein. Um Verkehrsunfälle zu vermeiden, werden die entsprechenden Streckenabschnitte abgesperrt und ausgebessert.
Besonders gefährlich ist es, wenn sich Fahrzeuge bei der Entstehung des Blow-ups ins dessen unmittelbarer Nähe befinden. Denn durch das Aufbrechen der Fahrbahn entsteht unter Umständen eine Art Rampe, durch die das Kfz von der Straße abhebt.
Um das Risiko eines Unfalls durch einen Blow-up zu reduzieren, sollten Autofahrer ihr Fahrverhalten bei entsprechenden Warnungen bzw. Witterungsverhältnissen anpassen. Wichtig ist dabei vor allem:
- Geschwindigkeit reduzieren
- Sicherheitsabstand vergrößern
- vorsichtig und vorausschauend fahren
- im Radio auf mögliche Warnungen zur Strecke achten
Gibt es für bestimmte Regionen oder Autobahnabschnitte eine konkrete Blow-up-Warnung, gilt dort in der Regel ein Tempolimit von 80 km/h. Autofahrer sollten diese Geschwindigkeitsbegrenzung für ihre eigene Sicherheit unbedingt befolgen. Darüber hinaus sollten Motorradfahrer die jeweiligen Autobahnen bei einer entsprechenden Warnung meiden, da für sie Lebensgefahr bestehen kann.
Wer haftet für Schäden, die durch einen Blow-up entstehen?
Für den Zustand der Fahrbahn sind in der Regel die Autobahnmeistereien zuständig, weshalb diese bzw. der Staat bei einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht für etwaige Schäden haften müssen. Allerdings ist es meist schwierig, ein entsprechendes Fehlverhalten bei einem Blow-up nachzuweisen. Solange die Autobahnmeistereien die Fahrbahnen verstärkt kontrollieren und ggf. Warnschilder aufstellen oder Strecken sperren, stehen die Chancen für die Übernahme der Reparaturkosten daher eher schlecht.
Alternativ dazu ist eine Regulierung der Schäden am eigenen Fahrzeug über die Vollkasko möglich. Verfügen Sie nur über eine Teilkasko, kommt diese ausschließlich für Glasschäden auf. Haben Sie durch den Blow-up andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder deren Autos beschädigt, haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung.