Rettungskräfte, die Feuerwehr und Polizeibeamte rücken täglich dutzende Male aus. Damit diese schnell zu ihren Einsatzorten gelangen können, verfügen die Fahrzeuge über Blaulicht und ein Martinshorn. Doch wann ist deren Benutzung gemäß § 38 StVO erlaubt? Und was bedeutet eigentlich gelbes Blinklicht?
FAQ: § 38 StVO
Was wird in § 38 StVO definiert?
Die Verwendung von blauem und gelbem Blinklicht wird in § 38 StVO geregelt. Der Paragraph ordnet an, dass alle Verkehrsteilnehmer den Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht sofort freie Bahn verschaffen müssen.
Drohen Sanktionen, wenn ich gegen Paragraph 38 StVO verstoße?
Ja. Verschaffen Sie einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht nicht umgehend freie Bahn, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dasselbe gilt, wenn Sie außerorts keine Rettungsgasse bilden.
Was bedeutet gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug?
Die StVO definiert in § 38, dass ein gelbes Licht auf einem Fahrzeug vor einer Gefahr warnen soll. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Hindernis oder ähnliches handeln. Sehen Sie ein solches Licht, sollten Sie das Tempo reduzieren und besonders aufmerksam fahren.
Der Einsatz von Blaulicht im Straßenverkehr
Inhalt
Damit Polizisten und Rettungskräfte schnell zu ihren Einsatzorten gelangen können, verfügen deren Fahrzeuge über ein Blaulicht und ein Martinshorn. § 38 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, wann diese eingesetzt werden dürfen:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Der Paragraph beschreibt nicht nur, wann der Einsatz des Blaulichts geboten ist, sondern auch, dass andere Verkehrsteilnehmer den Einsatzfahrzeugen unverzüglich freie Bahn verschaffen müssen. Passiert dies innerorts, gibt es keine genauen Regeln, wie Sie Ihr Fahrzeug platzieren müssen. Wichtig ist, dass die Beamten und Ärzte ohne Probleme an Ihnen vorbeikommen.
Wichtig: Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie bei einer Staubildung eine Rettungsgasse bilden. Und das sollte nach folgendem Schema erfolgen: Fahrzeuge, welche sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren ganz nach links, alle übrigen Verkehrsteilnehmer fahren möglichst weit nach rechts.
Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?
Gelbes Blinklicht tritt zwar nicht so häufig auf wie blaues, allerdings können Verkehrsteilnehmer auch damit konfrontiert werden. Was diese Beleuchtung zu bedeuten hat, verrät § 38 Absatz 3 StVO:
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Es handelt sich also um einen Hinweis auf mögliche Gefahren. Als Kfz-Fahrer sollten Sie, wenn Sie ein gelbes Blinklicht wahrnehmen, möglichst langsam und besonders aufmerksam fahren.
Verstöße gegen § 38 StVO: Mögliches Bußgeld
Wenn Sie gegen die Vorgaben aus § 38 StVO verstoßen, begehen Sie nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern gefährden auch Menschenleben. Für Unfallopfer zählt oft jede Sekunde.
Dementsprechend werden Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden bzw. den Einsatzfahrzeugen keine freie Bahn verschaffen, hart bestraft. Sie müssen ein Bußgeld von mindestens 240 Euro bezahlen, erhalten zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Welche Sanktionen drohen, wenn ein blaues Blinklicht inklusive Einsatzhorn missbräuchlich verwendet wird, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld | Punkte Fahrverbot | |
---|---|---|---|
Gelbes Blinklicht unberechtigt verwendet | 20 € | ||
Blaues Blinklicht inklusive Einsatzhorn unberechtigt verwendet | 20 € | ||
Einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nicht umgehend freie Bahn verschafft | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |