Zebrastreifen sollen vor allem Fußgängern ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, müssen sich allerdings Passanten, Autofahrer und die sonstigen Verkehrsteilnehmer an die geltenden Vorgaben zum Fußgängerüberweg halten. Was bei einem Zebrastreifen-Schild zu beachten ist, klärt der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldtabelle zu Verstößen am Zebrastreifen
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg herangefahren, obwohl ein Fußgänger diesen passieren wollte | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
Das Überqueren des Fußgängerüberwegs nicht ermöglicht, obwohl ein Fußgänger passieren wollte | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
Bei stockendem Verkehr auf den Fußgängerüberweg fahren | 5 € | |
Überholen am Fußgängerüberweg ein Fahrzeug | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
Halten auf dem Fußgängerüberweg | 20 – 35 € | |
Parken auf dem Fußgängerüberweg | 25 – 50 € | |
Halten im Abstand von weniger als 5 m vor dem Fußgängerüberweg | 20 – 35 € | |
Parken im Abstand von weniger als 5 m vor dem Fußgängerüberweg | 25 – 50 € |
FAQ: Zebrastreifen-Schild
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht als Hinweis auf Zebrastreifen das Verkehrszeichen 350 vor. Dabei handelt es sich um ein quadratisches, blaues Schild, welches in einem weißen Dreieck eine Person zeigt, die über eine gestreifte Fahrbahn läuft. Grafiken zu den Verkehrszeichen zum Fußgängerüberweg finden Sie hier.
Ein Fußgängerüberweg wird grundsätzlich durch die Markierungen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Somit gelten auch bei einem Zebrastreifen ohne spezielles Schild die entsprechenden Verkehrsregeln.
Ja, wollen Fußgänger den Zebrastreifen passieren, haben diese Vorrang und andere Verkehrsteilnehmer müssen anhalten. Wer sich beim Verkehrsschild zum Fußgängerüberweg nicht an diese Vorschrift hält, riskiert Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wie hoch das Bußgeld im Einzelnen ausfallen kann und ob auch Punkte drohen, zeigt diese Tabelle.
Alles Wichtige zum Zeichen 293 – im Video
Fußgängerüberweg: Welche Verkehrszeichen markieren diesen?
Inhalt
Bereits Kinder erlernen im Zuge der Verkehrserziehung früh die Bedeutung des Fußgängerüberweges, denn an einem solchen können sie meist besonders sicher die Fahrbahn überqueren. Als wichtiges Erkennungsmerkmal dient dabei das Schild zum Zebrastreifen. Durch seine quadratische Form und die blaue Farbe ist dieses gut zu erkennen. In der Mitte ist zudem ein weißes Dreieck abgebildet, auf dem eine Person eine gestreifte Fahrbahn überquert. In der StVO ist diese Darstellung als Zeichen 350 aufgeführt und zählt zu den Richtzeichen.
Entsprechende Verkehrsschilder werden am Zebrastreifen aufgestellt und dienen als Hinweis für Verkehrsteilnehmer. Unbedingt notwendig, damit die Verkehrsregeln für Fußgängerüberwege gelten, sind diese allerdings nicht. Denn das für den Fußgängerüberweg ausschlaggebende Schild ist eigentlich die weiße Fahrbahnmarkierung. In Anlage 2 der StVO ist diese als Zeichen 293 aufgeführt.
Übrigens! Ebenso wie beim Zebrastreifen-Schild gelten auch bei der Optik der Fahrbahnmarkierung konkrete Vorgaben. So müssen die weißen Streifen, die längs zur Fahrtrichtung verlaufen, mindestens drei Meter lang sein. Jeder Streifen ist dabei einen halben Meter breit und auch der Abstand zum nächsten weißen Streifen ist ein halber Meter. Die Anzahl der Zebrastreifen hängt somit von der Breite der Straße ab.
An besonderen Gefahrenstellen kann ergänzend zu Zeichen 350 ein weiteres Schild auf den Fußgängerüberweg aufmerksam machen. Das Gefahrenzeichen 101 verfügt über die typisch dreieckige Form und einen roten Rand. Darüber hinaus zeigt es ebenfalls eine Person, die eine gestreifte Fahrbahn überquert.
Die Grafiken zu den einzelnen Verkehrszeichen zum Zebrastreifen haben wir nachfolgend zusammengestellt:
Zebrastreifen-Schild: Vorschriften zum Fußgängerüberweg
Autofahrer, die sich der Markierung zum Zebrastreifen oder dem Verkehrsschild nähern, sollten grundsätzlich besondere Vorsicht walten lassen und immer damit rechnen, dass Fußgänger dort die Straße überqueren wollen. Denn unter § 26 Abs. 1 StVO heißt es:
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Lassen Passanten also erkennen, dass diese beim Zebrastreifen-Schild die Fahrbahn überqueren wollen, müssen Autofahrer ihnen dies ermöglichen. Hierfür ist entweder die Geschwindigkeit zu reduzieren oder anzuhalten. Fußgänger haben am Zebrastreifen somit Vorrang.
Um die Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg zu erhöhen, gehen mit dem Zebrastreifen-Schild bzw. der Fahrbahnmarkierung weitere Verkehrsregeln einher. So darf etwa bei stockendem Verkehr der Überweg nicht zum Warten genutzt werden, Autofahrer müssen also vorher anhalten. Zudem schreibt die StVO ein Überholverbot auf Zebrastreifen vor.
Darüber hinaus dürfen Sie den Fußgängerüberweg nicht durch Parken oder Halten blockieren. Um mögliche Passanten frühzeitig zu erkennen, ist es zudem nicht gestattet 5 Meter vor oder hinter dem Zebrastreifen-Schild zuhalten bzw. parken.
Welche Vorschriften gelten bei den Verkehrszeichen zum Zebrastreifen für Fußgänger?
Nicht nur Autofahrer müssen bei einem Zebrastreifen-Schild allerhand Regeln beachten. So besteht der Vorrang für Passanten gemäß § 26 Abs. 1 StVO nur, wenn diese den Fußgängerüberweg „erkennbar benutzen wollen“. Doch was ist darunter nun konkret zu verstehen?
Eine bestimmte Geste oder ein Blickkontakt zum Autofahrer schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Stattdessen reicht es aus, wenn objektiv die gewünschte Nutzung erkennbar ist. Dies ist üblicherweise bereits gegeben, wenn eine Person zügig auf das Verkehrsschild zum Fußgängerüberweg zugeht. Passanten sollten sich aber nicht blind darauf verlassen, dass Autofahrer auch tatsächlich anhalten. Daher ist es sinnvoll am Bordstein kurz stehenzubleiben und sich zu versichern, dass das Fahrzeug tatsächlich sein Tempo verringert bzw. anhält. Anschließend sollte die Fahrbahn zügig überquert werden.
Wollen Radfahrer den Fußgängerüberweg nutzen, genießen diese fahrend keinen Vorrang. Anders gestaltet sich die Angelegenheit allerdings, wenn diese am Zebrastreifen-Schild absteigen und das Fahrrad schieben.