In mehr als 50 Paragraphen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sämtliche Grundregeln für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr festgeschrieben. In diesem Ratgeber widmen wir uns dem 37. dieser Paragraphen. Thematisch geht es in Paragraph 37 StVO um Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und den Grünpfeil. Welche Vorschriften diesbezüglich Beachtung finden müssen und wie Verstöße geahndet werden, lesen Sie hier.
Bußgeldtabelle: Verstöße gegen Paragraph 37 StVO
FAQ: Paragraph 37 StVO
Paragraph 37 StVO besteht aus insgesamt fünf Absätzen und befasst sich inhaltlich mit den Regeln zu Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und dem Grünpfeil. Es geht also im Grunde genommen um das vorgeschriebene Verhalten an Ampeln.
In Paragraph 37 Abs. 2 StVO werden Wechsellichtzeichen, besser gesagt die verschiedenen Ampelphasen, definiert. Auch das vorgeschriebene Verhalten an einer Ampel mit Grünpfeil findet hier Erwähnung. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Je nachdem, gegen welche Vorschrift aus Paragraph 37 StVO Sie verstoßen haben, können Bußgelder zwischen 5 und 360 Euro auf Sie zukommen. Auch ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot sind unter Umständen zu erwarten. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.
Was steht in Paragraph 37 Absatz 1 StVO?
Inhalt
Im Video: Was Dauerlichtzeichen für eine Bedeutung haben
Vor allem an viel befahrenen Kreuzungen sind Ampeln essentiell für die Verkehrssicherheit. Um ihrer Funktion gerecht zu werden, dürfen sie aber logischerweise nicht verdeckt sein. Aus diesem Grund gilt gemäß Paragraph 37 Absatz 1 StVO 10 Meter vor Lichtzeichen ein Halteverbot.
Wichtig: Ampeln bzw. Lichtzeichen sind dem genannten Paragraphen zufolge vorrangig gegenüber allgemeinen Vorfahrtsregeln und Verkehrszeichen zu behandeln. Ausschließlich die Weisungen zuständiger Polizeibeamten haben mehr Gewicht.
Wechsellichtzeichen in der StVO: Paragraph 37 Absatz 2
Die Farbreihenfolge bei Ampeln bzw. Wechsellichtzeichen hält die StVO in Paragraph 37 Abs. 2 wie folgt fest:
Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün
Darüber hinaus werden in Paragraph 37 StVO Abs. 2 unter anderem die folgenden Regelungen zu Wechsellichtzeichen erwähnt:
- Eine grüne Ampel gibt den Verkehr frei.
- Ein grüner Pfeil an der Ampel bedeutet, dass der Verkehr nur in Richtung des Pfeils freigegeben ist.
- Bei Gelb müssen Kraftfahrer vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.
- Ist die Ampel rot, müssen Fahrer vor der Kreuzung halten.
Wichtig: Ist ein Grünpfeil auf einem Schild an der Ampel vorhanden, dürfen Sie gemäß Paragraph 37 Abs. 2 StVO auch bei Rot rechts abbiegen, nachdem sie kurz angehalten und sich einen Überblick über die Verkehrslage verschafft haben. Der Abbiegevorgang nach rechts ist jedoch bei einem grünen Blechpfeil nicht verpflichtend. Anders verhält es sich bei einem grünen Leuchtpfeil: Hier haben Sie keine Wahl und müssen abbiegen.
Welche Dauerlichtzeichen gibt es laut Paragraph 37 StVO?
In Paragraph 37 Abs. 3 StVO geht es um die sogenannten Dauerlichtzeichen. Dabei handelt es sich um die Anzeigen oberhalb der Fahrstreifen, die insbesondere auf der Autobahn zum Einsatz kommen. Sie können eine Fahrspur entweder sperren oder freigeben. Was die verschiedenen Signale der Dauerlichtzeichen bedeuten, erläutert Paragraph 37 Abs. 3 StVO wie folgt:
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
„Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Gut zu wissen: Dauerlichtzeichen können außerdem auf eine bevorstehende Baustelle oder einen Stau hinweisen oder vor Schnee und Glätte warnen. Dadurch können sich Kraftfahrer rechtzeitig auf möglicherweise gefährliche Situationen einstellen.