Täglich kommt es zu Kollisionen im Straßenverkehr. Während einige nur leichte Bagatellschäden nach sich ziehen, können andere auch Personenschäden hervorrufen. Die Verkehrsregeln sollten das Unfallrisiko mindern. In § 1 StVO werden die Grundregeln zur Teilnahme am Straßenverkehr definiert. Welche das sind und wann ein Bußgeld droht, wenn Sie dagegen verstoßen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
FAQ: § 1 StVO
Was besagt § 1 StVO?
In § 1 StVO werden alle Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass Sie eine ständige Vorsicht an den Tag legen müssen. Zudem wird auf die gegenseitige Rücksichtnahme verwiesen. Das bedeutet, dass Sie nicht immer auf Ihr Recht, zum Beispiel bei einer Vorfahrt, bestehen sollten, wenn dadurch eine Kollision verhindert werden kann.
Paragraph 1 Absatz 2 StVO: Worum geht es?
Die StVO gibt in § 1 vor, dass Sie als Teilnehmer am Straßenverkehr keine anderen Personen durch Ihr Verhalten schädigen, gefährden, behindern oder belästigen dürfen.
Gibt es Sanktionen bei einem Verstoß gegen Paragraph 1 der StVO?
Ein Verstoß gegen den in der Straßenverkehrsordnung verankerten Paragraph 1 stellt keine eigene Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings können Behinderungen oder Gefährdungen dazu führe, dass sich gewisse Geldbußen erhöhen. Diese Tabelle zeigt Ihnen einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten und deren Sanktionen, die mit § 1 StVO in Zusammenhang stehen.
§ 1 StVO: Grundregeln im Straßenverkehr
Inhalt
Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung definiert die Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr. Diese sollen dazu dienen, das Unfallrisiko zu minimieren. Das gelingt natürlich nur, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten. Konkret gibt § 1 StVO in den Absätzen 1 und 2 vor:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Neben diesem Verhalten, was jeder Verkehrsteilnehmer an den Tag legen muss, sorgen natürlich auch Ampeln und Verkehrszeichen dafür, dass der Verkehr reibungslos fließt und es nicht ständig zu Unfällen kommt.
Wichtig: Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, sollte sich bewusst machen, dass er zu den stärksten Verkehrsteilnehmern gehört. Fußgänger oder Radler haben gegen ein motorisiertes Fahrzeug in aller Regel keine Chance. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie die gegenseitige Rücksichtnahme laut StVO beachten.
Gegen § 1 StVO verstoßen: Mögliche Bußgelder
Wer in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Dabei kann es sich um Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote handeln. Einen eigenen Tatbestand für einen Verstoß gegen § 1 StVO gibt es zwar nicht, allerdings kann ein Bußgeld erhöht werden, wenn mit dem Verstoß eine Behinderung oder Gefährdung einhergeht.
Zudem gibt es konkrete Ordnungswidrigkeiten, welche quasi eine Missachtung der Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr darstellen. Diese haben wir in der nachfolgenden Tabelle für Sie zusammengetragen:
Verstoß | Geldbuße |
---|---|
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Fahren auf dem Hinterrad mit einem Kraftrad | 50 € |
Beim Vorbeifahren ein Fahrzeug gestreift | 35 € |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt | 30 € |
Einfahren in den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, ohne einem vekehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen | 30 € |
Parken auf einer Fußgängerfurt einer Ampel mit Behinderung anderer | 20 € |
Fahrzeug falsch abgestellt, so dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte | 20 € |
Anderen Verkehrsteilnehmer aufgrund von mangelnder Rücksicht beschmutzt | 10 € |
Durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer belästigt | 10 € |