Geschwindigkeitsmessungen können in Deutschland nicht mit jedem beliebigen Blitzer durchgeführt werden. Um als Lieferant von rechtssicheren Beweisen dienen zu können, müssen die entsprechenden Geräte von der Physikalisch-Technischen Prüfanstalt getestet und zugelassen werden.
FAQ: LTI 20.20 TS/KM
Beim LTI 20.20 TS/KM handelt es sich um ein Geschwindigkeitsmessgerät, welches zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt wird.
Der LTI 20.20 TS/KM arbeitet mittels Laser-Technologie. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier.
Bei einem hohen Verkehrsaufkommen oder falscher Bedienung kann es bei der Messung mit dem Blitzer LTI 20.20 TS/KM zu Ungenauigkeiten kommen.
Was ist der LTI 20.20 TS/KM?
Inhalt
Eines der in Deutschland zugelassenen Geräte ist der LTI 20.20 TS/KM. Es wird eingesetzt, um mittels Licht eine möglichst genaue Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Ohne eine gültige Zulassung kann ein Messergebnis jedoch nicht vor Gericht verwendet werden und auch keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung darstellen.
Mit Licht gegen Raser
Technisch basiert das System auf Laser-Technologie. In kurzer Folge werden mehrere Lichtimpulse im infraroten Spektrum ausgesendet. Diese werden dann vom anvisierten Fahrzeug reflektiert und kommen mit einer Zeitverzögerung zum Lasermessgerät zurück. Aus dieser Zeitverzögerung kann dann die Geschwindigkeit des Autos errechnet werden. Mit dieser Methode kann die Polizei Geschwindigkeiten kontrollieren und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen einleiten.
Im Gegensatz zu anderen stationären Blitzern, fertigt der LTI 20.20 TS/KM keine Beweisfotos an und kann daher nur mobil eingesetzt werden. So wird die eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs bei diesem Laser ohne Blitzer durch die Beamten vorgenommen. Trotz eingehender Prüfung kann es auch bei der Verwendung von so hochentwickelten Geräten zu Fehlern kommen, besonders wenn sie von Menschen eingesetzt werden.
Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem LTI 20.20
Der manuelle Einsatz des Blitzers macht es nötig, dass die Beamten umgehend ein Messprotokoll anfertigen, auf dessen Grundlage der Bußgeldbescheid erstellt wird. Da es sich dabei um ein Beweisstück handelt, muss es formkorrekt sein, um gültig und unanfechtbar zu sein.
Fehler im Protokoll
Einfache Fehler, wie ein Zahlendreher oder ein verrutschtes Komma, können aus einem Bußgeld ein Fahrverbot machen. Deswegen sollte einem entsprechenden Bescheid widersprochen werden. Danach kann mit einer Akteneinsicht überprüft werden, ob alle Formalitäten eingehalten wurden. Ist dem nicht so, hat ein Widerspruch gute Chancen.
Fehlerhafter Einsatz
Eine weitere Fehlerquelle für die Messung des LTI 20.20 TS/KM stellt der Beamte dar, der das Gerät bedient. Eine Messung mit einem LTI 20.20 TS/KM muss konstant auf denselben Punkt am Fahrzeug ausgerichtet sein.
Das Gerät misst dazu mehrfach und vergleicht die Ergebnisse. Sind die Resultate zu unterschiedlich, wird die Messung verworfen. Das kann passieren, wenn der Beamte das Gerät beispielsweise nicht ruhig genug hält. Ein Verrutschen verfälscht das Ergebnis und führt zu einem falschen Urteil über die Geschwindigkeit des Autos.
Auch die Umstände der Messung können Einfluss auf das Ergebnis haben. So kann es auch bei hohem Verkehrsaufkommen passieren, dass das Licht von einem anderen Auto reflektiert wird und so ein falsches Ergebnis erzeugt wird.
Mögliche Fehlerquellen:
- Gerät ist falsch geeicht
- Messung ungenau ausgeführt
- Ungünstige Verkehrslage
- Protokollfehler
War der LTI 20.20 nicht gültig geeicht, wie es regelmäßig gemacht werden muss, kann der Bußgeldbescheid seine Grundlage verlieren. Wenn schon ein leicht größerer oder kleinerer Messwert das Maß der Sanktion bestimmt, kann die Toleranz des Geräts Grund für ein milderes Bußgeld sein. Ein Antrag auf Akteneinsicht lohnt sich hier oft, da Polizisten keine ausgebildeten Messtechniker sind und oft unter widrigen Bedingungen messen müssen.