Winterreifen müssen abhängig von der Witterung aufgezogen werden. Wer diesbezüglich gegen geltendes Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Deshalb sollten Autofahrer vorausschauend handeln und lieber rechtzeitig den Wechsel durchführen.
FAQ: Winterreifen
Ja, gemäß § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind bei bestimmten Witterungsbedingungen Winterreifen aufzuziehen.
Ja, die Reifenmischung ist dafür gedacht, den Anforderungen der Witterung im Winter standzuhalten. Sie haben zudem ein tieferes Profil, was die Bodenhaftung erhöht.
Im Prinzip ja, allerdings kann das Nachteile beim Bremsverhalten und beim Kraftstoffverbrauch mit sich bringen. Zudem verschleißen die Reifen schneller.
Weitere Informationen über Winterreifen
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Inhalt
Die kalte Jahreszeit stellt Autofahrer sehr oft vor besondere Herausforderungen. Schnee, Matsch, Glatteis und eine oft dauerhaft vorhandene Feuchtigkeit sorgen dafür, dass eine besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden muss. Dabei fragen sich Verkehrsteilnehmer nicht selten: „Sind Winterreifen eine Pflicht, der sich jeder Fahrer im Winter unterordnen muss?“
Im Folgenden erhalten Sie nicht nur die Antwort auf diese Frage. Der vorliegende Ratgeber hält umfangreiche Informationen zum Thema „Winterreifen“ bereit. Ob Mindestprofiltiefe, Ermittlung der passenden Reifen, Versicherung oder Entsorgung von Altreifen: Alle wichtigen Aspekte werden hier behandelt.
Video: Das müssen Sie über Winterreifen wissen!
Die wetterfühlige Winterreifenpflicht
Um zu klären, wann ein Wechsel von Sommerreifen auf Winterreifen notwendig ist, muss ein Blick in bestehende Gesetzestexte geworfen werden. Entscheidend ist hier vor allem die Straßenverkehrsordnung (StVO), genauer gesagt § 2 Absatz 3a des Gesetzes. Darin steht unter anderem:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Es zeigt sich, dass der Gesetzgeber mit keinem Wort die Jahreszeit erwähnt. Es ist also ein weit verbreitetet Irrtum, dass der Winter allein für die Winterreifenpflicht sorgt. Entscheidend ist die Witterung. So ist es theoretisch möglich, einen Pkw den gesamten Winter über mit Sommerreifen zu fahren, wenn keine der genannten Situationen eintritt. Dies ist jedoch ausgesprochen unwahrscheinlich.
Und genau aus diesem Grund empfehlen Kfz-Experten, bis spätestens Ende Oktober auf Winterreifen zu wechseln. Die Kälte kann sich zwar selbst im November noch Zeit lassen. Das Wetter zeigt sich in dieser Zeit jedoch bereits relativ unbeständig und wankelmütig. Folglich müssen Autofahrer damit rechnen, dass es zu schnellen Umschwüngen kommt. Und wer morgens eine glatte oder matschige Fahrbahn vorfindet, und immer noch keine winterfesten Reifen aufgezogen hat, muss sein Auto stehen lassen. Aus diesem Grund ist es sinnvoller, die Bereifung lieber etwas früher zu wechseln.
Die passenden Winterreifen ermitteln: Tipps und Tricks
Gerade Laien, denen zum ersten Mal ein Winterreifenwechsel bevorsteht, sind sich oft nicht sicher, welche Reifen zu ihrem Fahrzeug passen. Um hier Abhilfe zu schaffen, haben wir im Folgenden einige hilfreiche Tipps zusammengestellt:
- Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert sich im Fachhandel, also beispielsweise bei einem Reifenhändler, zu erkundigen. Das dort tätige, geschulte Personal ermittelt schnell die passende Bereifung.
- Wollen Sie sich lieber bequem im Internet erkundigen, helfen auch spezialisierte Shops weiter. Dort ist es nicht unüblich, dass Sie beim Bestellprozess Ihr Kraftfahrzeugmodell angeben müssen. Folglich bekommen Sie dann nur die Reifen angezeigt, die zum Pkw passen.
- Wer weiß, was die Buchstaben auf den Reifen bzw. in der Zulassungsbescheinigung bedeuten, kann auch mithilfe dieser jegliche unpassende Bereifung ausschließen.
Sind die passenden Winterreifen erst einmal gefunden, steht der große Kauf bevor. Dabei muss nicht zwangsläufig auf einen fabrikneuen Reifensatz zurückgegriffen werden. Runderneuerte Winterreifen sind kostengünstiger und ebenfalls zulässig. Dabei gibt es nur einen Nachteil: Da es sich dabei um ältere Reifen handelt, bei denen das Profil erneuert wurde, ist die Qualität nicht immer auf demselben Niveau, wie es bei neuen Reifensätzen der Fall ist.
Bei Winterreifen auf Profiltiefe und Luftdruck achten
Bei Winterreifen ist das Profil besonders wichtig. Denn die einzelnen Profilrillen sorgen dafür, dass auch bei Straßen, die voller Schnee, Matsch und Eisglätte sind, eine sichere Bodenhaftung bestehen bleibt. So gibt der Gesetzgeber vor, dass unabhängig von der Reifenart eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm bestehen muss. Experten, die in Automobilclubs tätig sind, gehen in ihren Forderungen sogar noch weiter.
So sei die gesetzlich vorgegebene Profiltiefe vor allem in Bezug auf Winterreifen nicht ausreichend. Es sei mindestens eine Tiefe von 4 mm notwendig, um eine ausreichende Haftung bei Fahrten in winterlicher Witterung zu erhalten. Nimmt die Profiltiefe bei Winterreifen nämlich durch Abnutzung zu sehr ab, senkt dies die Sicherheit im Straßenverkehr.
Neben der Mindestprofiltiefe sollten Autofahrer auch darauf achten, den Luftdruck ihrer Winterreifen regelmäßig zu überprüfen. Ein zu niedriger Druck kann ebenfalls den Bremsweg verlängern und im schlimmsten Fall die Zerstörung eines Reifens zur Folge haben. Geschieht dies bei laufender Fahrt, herrscht Lebensgefahr.
Winterreifen sind auch in Bezug auf die Versicherung bedeutsam
Wer bei winterlicher Witterung ohne Winterreifen fährt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg. Denn auch mit der Kfz-Versicherung können sich durchaus Probleme ergeben, wenn die Winterreifenpflicht ignoriert wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Schneematsch oder Glätte schon seit vielen Wochen für Einschränkungen im Straßenverkehr gesorgt hat:
- Kommt es zu einem Schaden Dritter, reguliert diesen zwar grundsätzlich der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers.
- Es ist jedoch möglich, dass Schädiger im Nachhinein in Regress genommen werden. Das hat schnell zur Folge, dass diese mehrere Tausend Euro zur Regulierung beisteuern müssen.
Selbst bei bestehender Kaskoversicherung kann es in diesem Fall dazu kommen, dass nur teilweise die Schäden am eigenen Auto übernommen werden. - Entsprechend können aber auch die Unfallopfer zur Mithaftung herangezogen werden, wenn sie keine Winterreifen verwendet und damit gegen die StVO verstoßen haben. Die Kfz-Versicherung des eigentlichen Unfallverursachers kommt dann wahrscheinlich auch nur teilweise für Schäden des Unfalls auf, die das Opfer betreffen.
Winterreifen im Sommer weiterverwenden
Mit dem Blick auf § 2 StVO wird schnell klar, in welchen Situationen Autofahrer nicht auf Winterreifen verzichten dürfen. Doch was passiert, wenn der Winter endet und die nasskalte Witterung nachlässt? Tatsächlich sind Fahrer nicht verpflichtet, dann zurück auf Sommerreifen oder auch Ganzjahresreifen zu wechseln.
Ganz ohne Nachteile ist die sommerliche Nutzung von Winterreifen jedoch nicht. Denn die beiden typischen Jahresreifen unterscheiden sich stark in ihrem Profil und ihrer Gummimischung. So kann eine Winterbereifung durchaus für schlechteres Bremsverhalten auf trockenen Fahrbahnen sorgen. Dazu kommt, dass ein höherer Spritverbrauch entsteht und die winterlichen Reifen im Sommer schneller verschleißen als die möglichen Alternativen.
Wo kann ich alte Winterreifen entsorgen?
Spätestens wenn das Reifenprofil sich erst einmal zu sehr abgenutzt hat, steht die Entsorgung der Winterreifen an, die einige Jahre verlässliche Dienste geleistet haben.
Steht dann der Kauf eines neuen Reifensatzes ins Haus, kommt schnell die Frage auf: „Wohin jetzt mit den nutzlosen alten Reifen?“
Dabei bestehen verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten für die nutzlose Bereifung:
- Die Autowerkstatt Ihres Vertrauens nimmt Ihnen gerne die alten Winterreifen ab und sorgt für eine angemessene Entsorgung.
- Auch bei Reifenhändlern besteht häufig die Möglichkeit, alte Reifen abzugeben. Teilweise ist dies kostenlos, es kann jedoch auch eine kleine Entsorgungsgebühr fällig werden.
Wo auch immer Sie Ihre alten Winterreifen hingeben, Sie sollten in jedem Fall darauf verzichten, diese einfach im Hausmüll zu entsorgen. Diese Methode ist problematisch, da Autoreifen aus verschiedenen Bestandteilen bestehen. Diese müssen voneinander getrennt werden, um eine umweltgerechte und angemessene Müllbeseitigung durchzuführen.
Ich bin in diesem Jahr ziemlich spät dran mit den Winterreifen und muss schnellstmöglich zu einem Autoservice. Meine Winterreifen sind in unsere Garage gelagert, aber ich traue mir das Aufziehen der Reifen nicht selbst zu. Im kommenden Jahr werde ich über die hier angesprochenen Ganzjahresreifen nachdenken.